0 Views | 13.02.2021 | 14:16 Uhr
geschrieben von Oliver Gößl

ENSTROGA AG (Berlin)

Ausschluss von Mehrtarifzählern beim Bonus

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 3435O3280 Kunden Nr.: 3D7232037

Mir wurde aufgrund der Ausschließung der Belieferung wegen eines Mehrtarifzähler der Neukundenbonus und der Sofortbonus nicht gewährt.

Mir wurde aufgrund der Ausschließung der Belieferung wegen eines Mehrtarifzähler der Neukundenbonus und der Sofortbonus nicht gewährt.

SCHLAGWORTE

Hier der Ausschnitt aus der AGB.

"1.2 Soweit im Angebot die Belieferung von Reservestromanlagen (z. B. beim Betrieb von
Blockheizkraftwerken), Abnahmestellen mit Notstromaggregaten, Elektrospeicherheizungen,
Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und sonstigen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen,
ebenso wie Abnahmestellen mit Münzzählern, Chipkartenzählern, Wandlern und Doppel- oder
Mehrtarifzählern sowie von leistungsgemessenen Kunden mit individuellem Lastprofil nicht
ausdrücklich zugelassen wird, ist diese ausgeschlossen."

Diese AGB und die damit verbundene Einschränkung könnte überraschend im Sinne von § 305 c BGB sein. Schließlich dürften nur die allerwenigsten Verbraucher die Bezeichnung „Mehrtarifzähler“ je gehört haben.

Wenn also trotz des Ausschlusses ein Stromliefervertrag zustanden gekommen ist, dürfte der Bonus nicht verwehrt werden. Die AGB ist intransparent und überraschend. Enstroga AG hätte vor der Belieferung prüfen müssen, ob ich als Kunde nach den AGB beliefert werden darf. In der AGB unter 9. Bonus, wird der Mehrtarifzähler nicht erwähnt als Auschlusskriterium für die Bonuszahlung.

Aus einem Gerichturteil: Eine solche AGB-Klausel die den Verbraucher unangemessen benachteiligt (i. S.d. § 307 Abs. 1 u. 2 BGB), weil entsprechend Art. 246 EGBGB es die Aufgabe des Versorgers ist, vor Vertragsschluss den Verbraucher aufzuklären, ob er für einen bestimmten Stromliefertarif in Betracht kommt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ENSTROGA AG: Auszahlung der 15 % Neukundenbonus und der 30,00 € Sofortbonus


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!