Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 53 Views | 23.03.2022 | 11:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1272151

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Verbrauch wurde zu hoch geschätzt, keine Rechnungskorrektur

Bestell-/Kundennummer: 400568337

Keine Rechnungskorrektur, nur Standardantworten mit der Bitte um Geduld als Reaktion (nach vier Monaten)

Ich bin seit sieben Jahren Kunde bei E.ON und habe immer den gleichen Verbrauch.

SCHLAGWORTE

In der letzten Rechnung wurde nun von E.ON mein Verbrauch auf 180 % geschätzt und eine Rechnung Nachzahlung von 895,67 Euro erhoben. Ich habe mich direkt (10.11.2022) telefonisch gemeldet und meinen aktuellen Zählerstand nachgewiesen.

Bei zwei weiteren Telefonaten am 26.11.2021 und am 07.01.2022 waren die Mitarbeiter zwar freundlich und bemüht, vertrösteten mich aber, dass sie nichts tun können und ich Geduld haben soll, mein Anliegen sei in Bearbeitung. In diesem Zeitrahmen wurde das Geld auch von E.ON abgebucht, obwohl mir am Telefon jedes Mal eine Zahlsperre eingerichtet wurde. Beim letzten Telefonat wurde von der Mitarbeiterin die Rechnung storniert und der Betrag sollte ausgezahlt werden.

Im Kundenportal kann ich das Storno sehen und der Betrag wird mir als Guthaben angezeigt. Dieses Guthaben wurde jedoch nicht zur Auszahlung gebracht.

Am 27.02.2022 wurde E.ON schriftlich von mir zu folgendem aufgefordert:

"Ich bitte nunmehr um Mitteilung des Sachstandes und Rückerstattung des Rechnungsbetrages, sowie Ausgleich etwaiger Differenzen zwischen meinem abgerechneten Verbrauch und meinen bisherigen Zahlungen.

Nach nunmehr fast vier Monaten Bearbeitungszeit erwarte ich eine Antwort auf diese E-Mail bis spätestens zum 11.03.2022."

Als Antwort darauf erhielt ich am 16.03.2022 eine Standard E-Mail, dass die Systeme angepasst werden und sie meinem Wunsch nicht nachkommen können. Sie bitten um Geduld und ich solle mich "zu einem späteren Zeitpunkt" nochmal melden.

Mir würde es deutlich leichter fallen "geduldig" zu sein, wenn der Streitbetrag für die Dauer der Bearbeitung einfach ausgezahlt worden wäre.

Heute wurde E.ON von mir erneut schriftlich mit Frist zum 03.04.2022 (fast fünf Monate nach der Rechnung) aufgefordert, wenn sie den schon die Rechnung nicht korrigieren können, den Betrag auszuzahlen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Rechnungskorrektur und, wenn nicht möglich, Erstattung der letzten Rechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.03.2022 | 11:44
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo ReclaBoxler-1272151,

vielen Dank für Ihre Nachricht hier in der ReclaBox und bitte entschuldigen Sie unsere verspätete Antwort darauf.

Es tut uns leid, dass Ihre Rechnung noch nicht geändert wurde und wir können gut verstehen, dass Sie sich darüber sehr ärgern. Bitte entschuldigen Sie. Wir haben uns das Ganze gern schon für Sie angesehen und unsere zuständigen Kollegen ebenfalls mit hinzugezogen. Diese kümmern sich darum, dass sich die geänderte Rechnung so schnell wie möglich zu Ihnen auf den Weg macht. Bitte haben Sie bis dahin noch ein klein wenig Geduld. Vielen lieben Dank und Ihnen einen tollen Donnerstag.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


28.03.2022 | 19:17
von ReclaBoxler-1272151 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rechnung wurde korrigiert und mein Guthaben ausgezahlt.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
E.ON Energie Deutschland: Guthaben (Wechselbonus) nicht ausgezahlt!
E.ON Energie Deutschland: Widerruf ignoriert!
E.ON Energie Deutschland: Auszahlung nicht fristgerecht!
E.ON Energie Deutschland: E.ON ignoriert Kündigung
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!