Deutsche Bahn AG (Berlin)
Kinderfeindlichkeit im Kleinkindabteil
Am Samstag, den 6.2.2010, kam es im ICE von München nach Berlin zu einer extremen Konfrontation zwischen Eltern mit Kindern und einer erwachsenen Reisegruppe, die das Kleinkindabteil ohne Reservierung besetzten und für die Kinder keinen Platz machten.
Schon 20 Minuten vor der Abfahrt am Hauptbahnhof München hatte die Reisegruppe das Kleinkindabteil für sich eingenommen und weigerte sich auf verschiedene, zunächst freundliche Bitten von mitreisenden Eltern mit Kindern zwischen 3-6 Jahren Plätze freizugeben.
Nachdem dann auch noch allein fahrende Mütter beleidigt und provoziert wurden, holten die Eltern Verstärkung vom Zugbegleiter. Leider konnte dieser erst im vierten Anlauf und nach fast drei Stunden und unter höchst unangenehmen Beschimpfungen und Drohungen erreichen, dass die Kinder einen Platz bekamen.
Ich frage mich allerdings, warum wir Eltern verbal und fast auch körperlich kämpfen mussten, einen Platz im Kleinkindabteil zu bekommen, was eigentlich unser Recht ist und auch Sinn und Zweck eines solchen Abteils.
Dieses unsverschämte Verhalten der Erwachsenengruppe zeigt wieder einmal wie kinderfeindlich und egoistisch unsere Gesellschaft ist, sogar in extra für Kinder vorgesehenen Einrichtungen.
Und was hätten Sie gemacht, wenn der Zugbegleiter von der "Meute" angegriffen worden wäre, nur weil er Ihre Rechte durchsetzen wollte?
Diese "Beschwerde" sollte sich nicht gegen die Bahn richten, denn die kann da nicht viel dafür. Und Ihre "angemessene Entschädigung" sollten Sie von der unverschämten Reisegruppe fordern.
In so einem Fall hat der Zugführer/Schaffner unverzüglich (vor jedem weiteren Sühneversuch) die Bahnpolizei zu rufen und diese Bahnpolizei hat dafür zu sorgen, daß diese Reisegruppe unverzüglich mit einem empfindlichen Bußgeld + mindest einem Tag Gefängnis versorgt wird (ohne Fahrgeldrückerstattung). Aber leider hat unsere Bahn überwiegend mit Krisenmangement nichts am Hut und so lange sich die Fahrgäste nicht selbst zusammentun, um gegen Bahnmißstände vorzugehen, wird sich das nicht ändern.
(Sind Bestandteil eines Beförderungsvertrages/Fahrkarte)
6. Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1.
..... Kleinkinderabteile ..... sind bei Bedarf ..... zu räumen!
Nichts mit Kopfschütteln und Rabatt! Nichts mit zahlenden Reisenden den Platz wegnehmen! Es wäre die Pflicht des Zugpersonals gewesen, diesen Anspruch durchzusetzen, notfalls mit der BuPo.
Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, gilt als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis! Doppelter Fahrpreis vom Abgangsbahnhof bis Zielbahnhof, mindestens 40,00 €.
Die Beförderungsbedingungen können im Internet als PDF Datei runter geladen werden.
Wenn es nicht um Kundeninteressen, sondern um eigene Interessen geht, ist die Bahn auch nicht so zimperlich: Immerhin ist aufgrund eines von der Bahn veranlassten Polizeieinsatzes einem unschuldigen Bürger das Augenlicht entfernt worden:
www.bilder-hochladen.net/files/i6fj-3-jpg.html
Also: Beschwerde vollkommen richtig!
Falls möglich: Eingescannten Brief der Bahn hier hochladen.
Von der Bahn erwarte ich übrigens eine Entschuldigung in diesem Forum!