Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 318 Views | 06.12.2010 | 18:04 Uhr
geschrieben von Gerrit Brübach

E.ON Energie Deutschland GmbH (Melsungen)

Keine Jahres- und Endabrechnung + fehlende Abschlagszahlung

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 282004306151 alte Kdnr.: 15128649

Ich warte nun seit geschlagenen 6 Monaten auf meine Gasendabrechnung von 2009/2010.

SCHLAGWORTE

Durch ihre Umstellung scheint ja einiges durcheinander gekommen zu sein. Vor allem mir ist erst nach langer Zeit aufgefallen, dass ihr auch kein Geld mehr von meinem Konto abbucht, trotz Einzugsermächtigung seit Kontoeröffnung - vor allem rechne ich auch mit einer Nachzahlung für den letzten Winter.

Da ich eine Einzugsermächtigung erteilt habe, hab ich auch kein Geld blind auf irgendein Konto überwiesen, da ich noch nichtmal weiß, wie hoch nun die aktuelle Abschlagszahlung ist. Auf diverse Mails wurde mir nicht einmal geantwortet und bei der Hotline bekomme ich dauernd die Meldung, dass alle Mitarbeiter mit Gesprächen belegt sind.

Ich würde nun nach einem halben Jahr endlich mal wissen wie meine Rechnung nun aussieht und wieviel ich denn nun bezahlen muß. Vor allem scheine ich kein Einzelfall zu ,wenn man im Internet ein wenig recherchiert. Ist mir unerklärlich wie das passieren kann, und wenn warum von ihrerseite keine Infopost kommt - dann wüßte man wenigstens bescheid aber man wird vollkommen im Dunklen gelassen.

Nicht das ich wechseln möchte, aber wenn in den nächsten Tagen/Wochen nicht passiert, bzw ich keine Antwort bekomme, sehe ich mich gezwungen den Anbieter zu wechseln!

Aktuelles Vertragskonto: 282004306151 alte Kundennr. : 000015128649
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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Endlich eine Abrechnung von 2009/2010 erhalten und über die Höhe der Abschlagszahlung informiert werden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.12.2010 | 22:15
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Abend, Herr Brübach,

die Rechnung über Ihren Erdgasverbrauch ist nun auf dem Weg zu Ihnen. Bitte entschuldigen Sie, dass es dieses Mal so lange gedauert hat und Sie auch unseren Kundenservice nicht erreicht haben. Der von Ihnen erlebte Service entspricht nicht dem Standard, den Sie von uns erwarten dürfen.

Mit der Rechnung wird auch immer Ihr Abschlag neu erechnet und die Zahlungstermine festgelegt. Das heißt, so lange die Rechnung nicht erstellt werden konnte, wurde auch kein neuer Abschlag berechnet. Und deshalb haben wir auch keine Beträge von Ihrem Konto abgebucht.

Der Zeitraum bis zu Ihrer nächsten Jahresrechnung ist durch die Verspätung nun kürzer als sonst üblich. Deshalb zahlen Sie weniger Abschläge. Damit sich für Sie keine Nachzahlung ergibt, ist der Abschlagsbetrag höher.

Wir hoffen, dass Sie uns trotz der Unannehmlichkeiten in diesem Jahr die Chance geben, Sie in Zukunft wieder von unserem Service zu überzeugen.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (3)


10.12.2010 | 16:14
von Gerrit Brübach | Regelverstoß melden
Das ist doch schon mal eine zufriedenstellende Antwort, nur schade dass es solange gedauert hat und anscheinend ohne so ein Forum nicht geht.

14.12.2010 | 13:25
von Gerrit Brübach gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe gestern endlich die Abrechnung erhalten, mit allen wichtigen Daten. Hoffe, das klappt nächstes mal besser und ich muss mich nicht wieder beschweren.


21.11.2011 | 18:09
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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