Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 493 Views | 30.03.2011 | 17:20 Uhr
geschrieben von Stephan Kästner

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Ausstehende Rückerstattung des Stromvertragsrestguthabens

Bestell-/Kundennummer: 3460644

Mit dem Schlussrechnungsschreiben vom 16.12.2010 (erhalten am 28.12.2010) wird mir mitgeteilt, dass ich aufgrund meines geringeren Verbrauchs eine Rückerstattung meiner Abschlagszahlungen in Höhe von 82,21 Euro zu erwarten habe.

Nach einiger Zeit erkundigte ich mich bei der kostenpflichtigen Hotline und man teilte mir mit, dass mein Anliegen der Buchungsabteilung mitgeteilt wird und das Guthaben auf mein Bankkonto erstattet wird.

Nach weiteren zwei Wochen und einem erneuten Anruf teilte man mir die erneute Mitteilung an die Buchhaltung mit. Auch nach einer schriftlichen Ermahnung vom 23.02.2011 und einer Fristsetzung der Rückerstattung des Betrages bis zum 10.03.2011 und der Androhung, einen Rechtsbeistand einzuschalten, tat sich bisher leider nichts.

Es scheint also so zu sein, wie man es nun überall in den Medien und im Internet liest und hört, TELDAFAX IST PLEITE ODER SCHON INSOLVENT.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Die Rückerstattung des Restguthabens in Höhe von 82,21 Euro


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Kommentare und Trackbacks (8)


30.03.2011 | 18:05
von Wilhelm Oetker | Regelverstoß melden
Nachdem Sie offensichtlich bereits mehrmals und erfolglos TDF mit Fristsetzung gemahnt haben, sollten Sie unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten! - Habe ich auch schon hinter mir - das Geld war dann nach gut zwei Wochen auf meinem Konto!

30.03.2011 | 18:16
von ReclaBoxler-4401287 | Regelverstoß melden
1) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Kunden, denen die Vorausentgelte vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden, sollten sofort von ihrem Geldinstitut die Rückbuchung fordern und nur den bis 31. März 2011 verbrauchten Anteil per Überweisung bezahlen.“ (Zitatende)

2) Den gestrigen Artikel von der Internetseite des Handelsblatts schon gelesen?

"Rätselraten um Teldafax-Investor"

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/raetselraten-um-teldafax-investor/4000846.html

05.04.2011 | 16:45
von ReclaBoxler-7823917 | Regelverstoß melden
Sehr geehrter herr kästner,
ich bin ein redakteur von spiegel tv und recherchiere gerade zur zahlungsmoral bei teldafax. würden sie uns dazu ein kurzes interview geben? schreiben sie doch einfach kurz zurück an hendrik_voehringer spider monkey spiegel-tv.de zwecks kontaktaufnahme.

mit freundlichen grüßen
hendrik vöhringer
spiegel tv

05.04.2011 | 17:05
von ReclaBoxler-7714128 | Regelverstoß melden
Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Überweisung des Guthabens. GANZ WICHTIG: mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

06.04.2011 | 13:02
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 05.04.2011 beachten
www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax

Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.

06.04.2011 | 18:26
von Stephan Kästner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


07.04.2011 | 17:39
von Stephan Kästner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Obwohl ich von TelDaFax bis heute nichts gehört habe und Sie anscheinend auch keine Rückmeldung erhalten haben, konnte ich heute eine Guthabenserstattung zum 07.04.2011 auf meinem Konto feststellen.
Hiermit möchte ich mich bei Ihnen für die Hilfe und Bereitstellung der Internet-Plattform bedanken.
Mit nun erfreuten Grüßen Stephan Kästner


07.04.2011 | 20:04
von ReclaBoxler-7514128 | Regelverstoß melden
Herzlichen Glückwunsch - ich freue mich für Sie!



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