Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 857 Views | 19.05.2011 | 22:30 Uhr
geschrieben von R. D.

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Endabrechnung nach 8 Monaten immer noch nicht erstellt!

Bestell-/Kundennummer: 1100829610AG Vertragskonto 220100800823

Ich habe meinen Gaslieferantenvertrag zum 30.9.2010 gekündigt und warte seitdem auf meine Schlussrechnung.

SCHLAGWORTE

Mehrmals habe ich mit dem Call Center telefoniert, diverse Briefe geschrieben und immer die gleichen Antworten bekommen, mit der Aussage man wartet noch auf den Umrechnungsfaktor von meinem Grundversorger bzw. Netzbetreiber. Dort bekam ich die Auskunft, dass man den Zählerstand und gleichzeitig den Umrechnungsfaktor weitergeleitet habe.

Allerdings hat man dort schon von den Geschäftspraktiken der Firma E wie Einfach, einer Eon Tochter gehört, und wundert sich sehr, dass ich mich als Verbraucher um den Umrechnungsfaktor kümmern muss, nur um mein zu viel gezahltes Geld erstattet zu bekommen. Meinen Zählerstand und den Umrechnungsfaktor habe ich Ihnen zuletzt am 15.5.2011 schriftlich mitgeteilt.

Ich habe meine Vorauszahlungen per Lastschrift stets pünktlich bezahlt und denke, wenn Sie eine Forderung an mich hätten, wäre die Schlussrechnung schon lange erstellt.

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Erstellung der Schlussrechnung und Erstattung der überbezahlten Beträge ohne weitere Verzögerung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.05.2011 | 11:53
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrte Frau D.,

wir bedauern sehr, dass sich Ihre Abrechnung zeitlich so verzögert hat. Alle Daten zur Erstellung der Rechnung liegen nun vor, so dass diese fertiggestellt werden konnte. Sie geht Ihnen kurzfristig per Post zu.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


20.05.2011 | 07:51
von ReclaBoxler-5028128 | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, E wie Einfach den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen

(z. B.: "Da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas -Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³. Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Falls keine Rückzahlung erfolgt, sollte ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (E wie einfach) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

20.05.2011 | 08:10
von ReclaBoxler-5028128 | Regelverstoß melden
Gehen Sie auf die Internetseite von E wie einfach, klicken dort "Presse" und dann "Kontakt" an.

An die dort stehende Mail-Adresse Ihr Anliegen / Ihren Fall senden (Text aus der Reclabox mit Vertragsnr. und Kundennr. einfach kopieren).

Mir hat vor einiger Zeit eine sehr nette Dame (Pressesprecherin) schnell und kompetent geholfen.

29.05.2011 | 01:53
von R. D. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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