500 Views | 14.06.2011 | 20:02 Uhr
geschrieben von Roy Decker

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Abrechnung fehlt, Guthaben wird nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 2663902; 3601972

Netzbetreiber Strom hat TelDafax bereits seit April gekündigt.

Ich habe daraufhin auch gekündigt und Abrechnung 2010 und 2011 und Rückzahlung Guthaben 2011 gefordert.

Alles auch bereits beim Anwalt. Bisher null Reaktion. Bei Gas besteht der Vertrag noch. Abrechnung zum 30.4.2011 fehlt. Guthaben für 2011 werde ich nach der Insolvenz wohl auch nicht Wiedersehen. Eine große Sauerei.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Abrechnung und Auszahlung Guthaben.


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Kommentare und Trackbacks (8)


14.06.2011 | 20:13
von A. Mo | Regelverstoß melden
Ich habe bei TelDaFax schon am 1.8.2010 gekündigt. Ab Dezember habe ich sogar einen Anwalt mit der Eintreibung meines Guthabens und der Kaution, insgesamt fast 400€, beauftragt. Aber leider hat der auch nichts erreicht. Na ja, aus Fehlern lehrt man.

14.06.2011 | 20:15
von Xx X. | Regelverstoß melden
Schon gelesen - wir bekommen kein Geld mehr.

14.06.2011 | 20:32
von ReclaBoxler-1712228 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “

14.06.2011 | 20:51
von Rudi Stasi | Regelverstoß melden
TelDaFax schreddert:

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/mitarbeiter-schreddern-massenhaft-unterlagen/4284232.html

15.06.2011 | 18:57
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

15.06.2011 | 19:03
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen drei Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

27.06.2011 | 16:10
von ReclaBoxler-8671287 | Regelverstoß melden
www.focus.de/finanzen/news/energie-razzia-bei-teldafax-verdacht-der-insolvenzverschleppung_aid_640634.html

09.09.2011 | 08:11
von ReclaBoxler-4213128 | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale NRW am 06.09.2011 mit Hinweisen
- Wie und wann können Sie Forderungen anmelden?
- Wie läuft das weitere Insolvenzverfahren ab?
- Soll man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
- Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
- Was ist jetzt dringend zu tun?
im Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen"

www.vz-nrw.de/UNIQ131554787916443/L25111A36073001A924801A527261/link924801A.html



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