DHL (Bonn)
Sperrgut beschädigt trotz Originalverpackung
Bestell-/Kundennummer: DHL 966887053642
Wir haben ein Induktionskochfeld in der Originalverpackung von Siemens als Sperrgut mit Transportversicherung per DHL versenden lassen. Auf dem Transportweg wurde das Kochfeld laut Sendungsverfolgung bereits zur Nachverpackung in ein Logistikcenter von DHL gebracht und anschließend völlig zerstört an den Empfänger ausgeliefert.
Dieser verweigerte zu Recht die Annahme, so dass das Kochfeld mit einem Bericht der Schadensbegutachtung zurückgesandt wurde. Nachfolgend der Originaltext der Begutachtung:
"Bewertung
Mögliche Ursachen der Beschädigung:
- Aussenverpackung war für den Inhalt nicht ausreichend
- Innenverpackung war für den Inhalt nicht ausreichend
- Inhalt nicht ausreichend durch federnde Stoffe gegen Druck, Stoß, Fall geschützt
Beurteilung der Verpackung:
Entspricht nicht den Verpackungsbedingungen der AGB der Deutschen Post AG
Beschreibung der Verpackung
Äußerer Zustand: Außenverpackung:
Pappumrandung, eingeschweißt in Folie
- eingedrückt
Verschluss: Innenverpackung:
- Styroporformteile
- Bindfaden / Schnur
Inhalt der Sendung
Folgende Gegenstände sind unbeschädigt:
Folgende Gegenstände sind beschädigt bzw. verdorben:
1 Siemens Glaskeramik -Kochstelle
Folgende Gegenstände fehlen nach Angaben des Kunden:
Verbleib der Sendung
Die Sendung wurde an den Absender weitergeleitet."
Das Kochfeld war originalverpackt, an allen Seiten mit Aufklebern "Sperrgut", "Vorsicht Glas" und zusätzlichem Kantenschutz versehen. Damit sind u. E. nach alle Anforderungen der Versandbedingungen erfüllt. Es sei denn, dass Siemens die Kochfelder auch nicht ordnungsgemäß verpackt.
Hier steht "4.2 SPERRGUT
Als Sperrgut gelten Pakete, die aufgrund der Überschreitung der Standardmaße bzw. ihrer äußeren Beschaffenheit (Verpackungsform, Verpackungsmaterial oder Verpackungsbesonderheiten) eine besondere betriebliche Behandlung (z. B. manuelle Bearbeitung, keine Stapelfähigkeit) erfordern."
Das Sperrgut war m. E. nach ausreichend mit Hinweisen "Vorschicht Glas" gekennzeichnet. Damit dürfte doch wohl gewährleistet sein, dass DHL das Sperrgut entsprechend der eigenen Vorgaben transportiert. Im Übrigen wäre es auch positiv, wenn entsprechende Verpackungshinweise genauso leicht zu finden wäre, wie die Werbung für Brief, Päckchen und Pakete. Selbst über die Suchfunktion von DHL ist es sehr schwierig, entsprechende Verpackungsvorgaben zu finden.
Es ist doch sonderbar, das alle mit dem Internet umgehen wollen können, aber niemand sich die Mühe macht, es auch mal richtig zu benutzen.
Die Sache ist aber so einfach: Bei Google "Paket DHL" eingeben. Erster Beitrag ="Paket DHL". anklicken. es erscheint: Die Seite DHL Paket. welch ein Wunder der Technik. Ganz unter erkennt man dann die AGB`S. anklicken und Versandbedingungen lesen: Punkt 3.2 Heißt: "Sichere Verpackung". das sollte doch interessant sein. lesen.
. Verkaufsverpackung sind für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Postversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen. erforderlich. ohh welch ein direkter Hinweis.
Sollte man hier nicht anfangen über das "zusätzliche" nachzudenken?
Man kann auch mal googeln unter: Verpackungstips dhl
oder unter Verpackungshinweise DHL
Wer dann ganz schlau ist, kann bei Google mal "Originalverpackung DHL" eingeben: Bereits der zweite Unterpunkt enthält einen extrem interessanten Hinweis: Verwenden Sie für den Versand von elektrischen Geräten bitte nicht nur die Originalverpackung.
Also wer sich dann dafür interessiert, der sollte hier anklicken.
Es erscheint: "Häufig gestellte Fragen". Und auch hier ist wieder der zweite Punkt so was von interessant: "Reichen die Original-Geräteverpackungen zum Versenden von E-Geräten. aus? "
Also ich würde das anklicken und lese dann: . u a.
Bitte setzen Sie die Originalverpackung deshalb allseitig gut gepolstert in eine weitere stabile Versandverpackung ein.
Übersetzung: Man nehme eine Verpackung. polstere diese aus. und lege dann die Originalverpackung. allseitig gut gepolstert hinein.
(An anderer Stelle werden hier 5 cm als Maß für die Polsterung genannt)
Nun, wer natürlich darauf vertraut: Es wird schon gutgehen und ich brauch mich nur nach meinem Gefühl richten, und diese Hinweise gelten doch wohl nicht für mich, der wird beim Schaden ganz schnell in die Realität zurückgeholt: Man verweigert die Erstattung wegen nicht vertragsgemäßer Verpackung.
Schuld ist natürlich der Versender, denn nur der kennt das zu versendende Gut und kann es auch den Vertragsbedingen gemäß verpacken.Er wählt schließlich den Transporteur und dessen Bedingungen, die er ja mit der Abgabe des Versandgutes anerkennt aus.
Der Hinweis mit dem Gefahrübergang laut BGB auf den Käufer bei Abgabe des Paketes an DHL zieht hier nicht, da der Versender sich nicht an die AGB´s gehalten hat. (Meine pers. Meinung)
Aber wenn der Versender zu faul ist.muß es halt den Schaden tragen.
Allzeitig einen unbeschädigten Versand wünsche ich dann.
ps: Habe mich wegen eigener leidvoller Erfahrung mit den Verpackungsvorschriften von DHL auseinandergesetzt. Mein Verkäufer war auch der Meinung, das eine 3mm dicke Verpackung ausreichen würde um ein 17 kg schweres Gerät unbeschadet zu versenden. Nun diskutieren wir das vor Gericht aus.