Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1357 Views | 30.06.2011 | 13:27 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7359121

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom verweigert Aktionsbonus

Bestell-/Kundennummer: 900001125056

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe, und das halte ich bereits für eine Unverschämtheit, am 23.06.2011 meine Abschlussrechnung für den mit Ihrem Unternehmen geschlossenen Vertrag 900001125056 vom 01.08.2009 bis 31.07.2010 erhalten.

Darin fordern Sie eine Nachzahlung in Höhe von 10,44€. Dieser Schlussrechnung widerspreche ich hiermit. Ich widerspreche dem Tarifwechsel, den Sie in Form eines Werbeflyers getarnt und ohne Datum zugesendet haben. Dies ist gemäß Urteil Landgericht Berlin von 29. April 2011, Aktenzeichen 103 O 198/10 unzulässig und daraus resultierende Forderungen sind nicht statthaft.

Ich fordere weiterhin die Erstattung des Aktionsbonus von 90€, der mir bei Vertragsabschluss schriftlich bestätigt wurde. Dieser ist gemäß Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10 auch zu zahlen, wenn der Vertrag während der ersten 12 Monate mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, da es sich um eine unklare Formulierung handelt und eine laienhafte Auslegung der Formulierung hier zum Tragen kommt. Die in den aktuellen AGB vorhandene Konkretisierung ist in den für mich relevanten AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht enthalten.

Ich bitte Sie, mir eine korrigierte Schlussrechnung zukommen zu lassen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Im Übrigen hoffe ich nicht wieder ein Jahr auf die Korrektur warten zu müssen.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Rücknahme der Forderung von 10,44€ und Erstattung des Aktionsbonus in Höhe von 90€.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (6)


30.06.2011 | 17:58
von ReclaBoxler-3631287 | Regelverstoß melden
1) Diese Kunden bekommen nun den Bonus:

de.reclabox.com/beschwerde/39806-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonusauszahlung#comment70713

de.reclabox.com/beschwerde/39395-flexstrom-berlin-aktionsbonus-120-euro-nicht-ausgezahlt-zaehlerstand-falsch#comment68594

2) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/

Beachten Sie die Artikel der Stiftung Warentest (googeln):

Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,

„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“

und

den Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom verbiegt Kundenrechte"

www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-verbiegt-kundenrecht.aspx

30.06.2011 | 18:03
von ReclaBoxler-3631287 | Regelverstoß melden
Diesem Kunden ist mitgeteilt worden, dass er den Bonus erhalten wird:

de.reclabox.com/beschwerde/40901-flexstrom-berlin-kein-neukundenbonus-unterjaehrige-preiserhoehung

03.07.2011 | 19:09
von ReclaBoxler-7511128 | Regelverstoß melden
Beachte folgende Beschwerde und Kommentare: de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-3-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

04.07.2011 | 19:22
von ReclaBoxler-6012128 | Regelverstoß melden
Dieser Kunde hat heute gemeldet, den Bonus erhalten zu haben:

de.reclabox.com/beschwerde/39806-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonusauszahlung#comment76625

07.07.2011 | 21:44
von ReclaBoxler-7359121 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom hat sich ziemlich schnell gemeldet und mir zugesagt, die Nachzahlung wegen des Tarifwechsels nun doch zurückzunehmen sowie die Zahlung des Aktionsbonus vorzunehmen. Dies geschehe allerdings aus reiner Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Auf den Geldeingang warte ich noch, aber soweit bin ich zufrieden.


31.07.2011 | 21:19
von ReclaBoxler-8490287 | Regelverstoß melden
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.

Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.

Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen." (Ende des Zitats)

www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html



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