Von E WIE EINFACH Strom & Gas beantwortete Beschwerde. | 2042 Views | 19.07.2011 | 10:58 Uhr
geschrieben von Julia Buczka

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Jahresrechnung falsch

Wir haben am 21.02.2011 unserer Jahresabrechnung von E WIE EINFACH erhalten.

SCHLAGWORTE

Laut dieser Rechnung wäre eine Nachzahlung in Höhe von 1.495,34 Euro für das vergangene Jahr (16.10.2009-15.10.2010) fällig. Ich wohne mit meinem Mann in einer 57 qm großen 3-Zimmer-Wohnung und wir sind beide tagsüber berufsbedingt nicht zu Hause, ergo läuft weder Heizung noch Warmwasser. Trotzdem sollen wir in besagtem Jahr 25.594 kWh Gas verbraucht haben.

Mehrfache Kontaktaufnahme (telefonisch, schriftlich per Einschreiben, E-Mail) führte dazu, dass endlich am 12.04.2011 eine korrigierte Fassung der Jahresrechnung einging. Demnach hätten wir allerdings angeblich sogar 26.341 kWh verbraucht, entsprechend höher fällt die Forderung aus. Das in der Zwischenzeit zahlreiche Mahnungen und am 26.04.2011 schließlich die Kündigung seitens E WIE EINFACH einging, scheint mir anhand anderer Beiträge, die ebenfalls zu diesem Thema hier zu finden sind, Methode zu haben.

Laut der letzten Aufstellung, die E WIE EINFACH uns mit letztgenannten Rechnung hat zukommen lassen, sollen wir mit zwei Personen in gerade einmal 16 Tagen (16.10.2009-31.10.2009) 4.649 kWh und in den darauf folgenden 24 Tagen (01.11.2009-24.11.2009) tatsächlich 6.924 kWh verbraucht haben, was in der Summe für diese wenigen Tage mehr als dem doppelten Verbrauch des gesamten Vorjahres entspricht! Das diese Zahlen nicht stimmen können - da wir mit einer Gasetagenheizung mit Gastherme gar nicht in der Lage wären, solche Menge zu verbrauchen - bitte ich hiermit um dringende Korrektur der Jahresabrechnung. Darüber hinaus fordere ich E WIE EINFACH auf, von weiteren Mahnschreiben etc. abzusehen, da ich sicher keine Gebühren auf offene Beträge entrichte, die nicht begründet wurden.

Heute (18.07.2011) erhielten wir dann erneut eine Mahnung, mittlerweile ist der Gesamtbetrag auf 1.903,86 Euro angestiegen, da in der Zwischenzeit Abschläge eingefordert wurden, die jedoch ebenfalls auf den falschen Verbrauchswerten liegen. Die Aussetzung der Abschläge bis zur Klärung des Sachverhaltes wurde im Übrigen nach telefonischer Rückfrage von E WIE EINFACH zwar bestätigt, wenige Tage später jedoch kam per Post erneut eine Mahnung. So zieht sich das nun bereits mehrere Monate hin.

Die bisher versuchten Kontaktaufnahmen waren leider erfolglos, so dass ich hoffe, das wenigstens eine öffentliche Anzeige dieses nicht gerader kundenfreundlichen Verhaltens zur Klärung der Sachlage beiträgt.

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Korrektur der Jahresrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.07.2011 | 15:38
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrte Frau Buczka,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir haben bereits versucht, Sie zu kontaktieren. Dies hat leider nicht geklappt. Zur Klärung des Problems haben wir Ihnen daher eine Mail zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.08.2011 | 08:30
von Julia Buczka noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort per E-Mail erhalten, geforderte Werte nachgereicht, leider bisher keine weitere Reaktion.


21.11.2011 | 17:49
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

22.12.2012 | 22:46
von ReclaBoxler 2308421 | Regelverstoß melden
Auch ich bin Opfer dieses Geschäftsmodells geworden:
de.reclabox.com/beschwerde/57157-e-wie-einfach-strom-und-gas-koeln-jahresrechnung-2012-mit-verbrauchsdaten-von-24monaten-vorgenommen

Ist es Dilettantismus, Analphabetismus und/oder Kriminalität? Ich weiss es nicht. Trotz der richtigen vom Netzbetreiber vorliegen Werte wird mit falschen Werten abgerechnet.

Auf dem Bild sieht man die Zählerstände mit dehnen "e-wie-einfach" abrechnet, bzw. in Rot die richtigen Werte des Netzbetreibers.

Ich schaue mir das jetzt noch ein paar Tage an, danach werde ich mich nach einem Anwalt umschauen. Es wird Zeit, dass man solchen Geschäftsmodellen mal auf die Finger klopft.
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1 reclabox beschwerde de 204240 teaser




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