Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 2752 Views | 19.07.2011 | 21:50 Uhr
geschrieben von Melanie Schwarzbach

E.ON Energie Deutschland GmbH (Kassel)

Wechsel zu einem anderen Stromanbieter verweigert

Ende April 2011 haben wir als neuer Eigentümer einer Immobilie einen Stromliefervertrag mit "Lichtblick" geschlossen. Diese haben mit dem örtlichen Netzbetreiber EON Mitte AG auch Kontakt aufgenommen und unseren Wechsel dort angemeldet.

SCHLAGWORTE

Der erste Versuch wurde von EON Mitte AG nicht bearbeitet, da angeblich von Lichtblick die Anschrift falsch übermittelt wurde (komisch, auf unserem Schreiben war alles korrekt. ), der zweite Versuch scheiterte, da durch ein bei EON Mitte AG durchgeführtes und fehlgeschlagenes System-Update unsere Daten verloren gegangen seinen. Einen dritten und vierten Versuch von Lichtblick hat EON Mitte AG komplett ignoriert und bis heute nicht bearbeitet.

Stattdessen bekomme ich vom örtlichen Grundversorger EON Mitte Vertrieb erst freundliche Willkommens- und mittlerweile Mahnschreiben, da ich keine Abschlagszahlungen leiste! Warum auch, habe ja mit EON keinen Vertrag geschlossen, sondern mich korrekt und rechtzeitig bei meinem Stromversorger angemeldet.

Alle Versuche, die Sache telefonisch zu klären, waren bisher zum Scheitern verurteilt, da EON Mitte AG und EON Mitte Vertrieb den jeweils anderen für zuständig und sich selbst für nicht zuständig erklären. Von langen Wartezeiten in den entsprechenden Hotlines mag ich gar nicht schreiben.

Ich bin am Ende meiner Geduld angelangt und habe keinen Nerv mehr, mir Ausreden und Vertröstungen anzuhören. Bleibt wohl nur der Weg zum Verbraucherschutz und zum Rechtsanwalt.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Wechsel zum gewünschten Anbieter endlich ermöglichen (rückwirkend zum 29.04.) und eine Entschuldigung von E. ON Mitte


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.07.2011 | 15:32
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Frau Schwarzbach,

Sie haben Recht, dass wir einen Fehler beim Lieferantenwechsel gemacht haben. Das hätte nicht passieren dürfen. Bitte entschuldigen Sie.

Heute haben wir aber eine gute Nachricht für Sie: Sie können wie gewünscht zum 30. April zu Ihrem neuen Anbieter wechseln. Eine schriftliche Bestätigung ist bereits auf dem Weg zu Ihnen.

Wir versichern Ihnen, dass die Verzögerung nichts mit Ihrem Wechsel zu einem anderen Lieferanten zu tun hat!

Die von Ihnen erlebte Servicequalität entspricht sicher nicht dem Standard, den wir uns selbst gesetzt haben. Wir arbeiten stetig daran, besser zu werden, und würden uns freuen, wenn Sie uns in Zukunft wieder einmal die Chance geben, Sie von unserem Service und unseren Produkten zu überzeugen.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (3)


20.07.2011 | 23:27
von Horst P. | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau Schwarzbach,

ich kann mir vorstellen, dass Eon, Vattenfall, ENBW, und RWE nicht gerade happy sind, dass Ihre Kernkraftwerke per Gesetz abgestellt werden müssen.

Der nächste Aderlass für die Vier ist nun, dass Ihnen die Kunden in scharen zu den Ökostromanbietern abwandern.

Trotzdem müssen Sie sich das nicht gefallen lassen. Senden Sie an die Bundesnetzagentur eine E-Mail. Schilden Sie denen Ihren Fall mit Kundennummer vom alten Stromanbieter an verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de.

Informieren Sie Ihren alten Stromanbieter per Einschreiben darüber, dass Sie die Bundesnetzagentur eingeschaltet haben.

Auch ich kann nur jedem empfehlen, zu einem Ökostromanbieter mit“ OK Power“ oder „Grünem-Strom-Label “ zu wechseln.

01.08.2011 | 19:28
von Melanie Schwarzbach gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


21.11.2011 | 17:49
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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