Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 842 Views | 07.09.2011 | 20:44 Uhr
geschrieben von Andreas Deicke

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

E. On antwortet nicht auf Schreiben

Bestell-/Kundennummer: 232000927577

Im Oktober 2010 bezog ich eine Wohnung in Lüneburg und wurde an den Versorger E.On angeschlossen für elektrische Energie.

SCHLAGWORTE

Es wurde ein Abschlag in Höhe von 60 € pro Monat gefordert, den ich nicht bereit war, zu zahlen, da der tatsächliche Verbrauch bei unter 20 €/Monat lag.

Telefonisch wurde mir zugesichert, die Abschlagsforderung meinen Wunsch (20 oder 25€) anzupassen. Es kam nie eine korrigierte Forderung, sondern nur weiter die alten Forderungen. Ich zahlte dann einen Abschlag in Höhe von 20€ und kündigte den Vertrag durch Wechsel zu einem anderen Anbieter. E.On antwortete auf meine Schreiben nicht.

Nachdem es Probleme gab, beim Wechsel (ZählerNr. nicht gefunden), konnte durch Druck vom neuen Anbieter der Wechsel endlich vollzogen werden.

Allerdings stellte Eon weiter alte Abschlagsforderungen, auf meine zahlreichen Bitten, mir eine Abschlussrechnung zu senden, kam nie eine Antwort. Auch nicht nach Einwurf-Einschreiben und Email-Kontakt.

Schließlich zahlte ich den Betrag, den ich ausrechnete, nach tatsächlichem Verbrauch und teilte dies Eon mit. Dabei übersah ich sogar bereits geleistete Zahlungen, doch Eon ignorierte das Schreiben, wie gewohnt. Statt dessen bekam ich nun eine Rechnung mit weiteren Abschlagsforderungen. Auch obwohl ich bereits schon lange nicht mehr Kunde dieser Firma bin.

Wie geht man nun um mit einer Kunden-Vertrieb, der nie antwortet und nur stur weiter Forderungen stellt? Ich glaube, da helfen nur die Medien.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Ordentliche Abschlussabrechnung nach tatsächlichem Verbrauch und geleisteten Zahlungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.09.2011 | 13:50
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Deicke,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie von E. ON Avacon Vertrieb noch nichts gehört haben und bei Ihnen der Eindruck entstanden ist, Sie seien uns als Kunde nicht wichtig. Das Gegenteil ist der Fall, deshalb bedauern wir umso mehr, dass Sie sich für einen neuen Stromanbieter entschieden haben. Leider müssen wir Sie auch heute noch um etwas Geduld bitten.

Das sollte eigentlich nicht vorkommen und entspricht auch nicht unserem eigenen Anspruch an Servicequalität. Wir versichern Ihnen, dass wir mit Hochdruck an der Erstellung Ihrer Schlussabrechnung arbeiten.

Es tut uns leid, dass wir heute noch keine bessere Nachricht für Sie haben.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (5)


14.09.2011 | 20:52
von Andreas Deicke | Regelverstoß melden
Tatsache, es gab einen Brief.
:)

Erstaunlich, dass sich was tut.
Bin gespannt auf die Endabrechnung.
Habe selber in meiner Aufstellung die bereits überwiesenen Beträge vergessen mit einzuberechnen.
Müsste also was wieder bekommen.

25.09.2011 | 13:41
von Andreas Deicke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rechnung muss wahrscheinlich jemand von Hand eingeben... :(


04.10.2011 | 13:48
von Andreas Deicke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Es freut mich, dass die öffentliche Kommunikation ankommt, während die Briefkommunikation erfolglos blieb.
Ich habe die Abschlussrechnung nun erhalten, prüfe die leicht abweichenden Beträge und sende dann meine Bankverbindung per E-Mail und auf dem Postwege zu.
MfG
Andreas Deicke


19.10.2011 | 11:11
von Andreas Deicke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geld erhalten nach Erhalt der Abschlussrechnung. Geht doch. Warum nicht gleich so?


21.11.2011 | 17:16
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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