Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 853 Views | 20.09.2011 | 13:36 Uhr
geschrieben von Der Kunde

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Fehlerhafte Abschlussrechnung von E wie E

Bestell-/Kundennummer: 1100306975AG

Vor drei Monaten endete mein Gasliefervertrag bei E wie E.

SCHLAGWORTE

Ich übermittelte zum Stichtag, sowohl meinem neuen Gaslieferanten als auch E wie E, meinen aktuellen Gaszählerstand. Beide bestätigten mir schriftlich den Erhalt des übermittelten Zählerstandes.

Einen Monat später erhielt ich von E wie E die Abschlussrechnung mit völlig einem übertrieben hohen Betrag. Grund dafür war, das konnte ich sofort sehen, dass ein überhöhter, fiktiver Zählerstand zum Stichtag angenommen wurde, mein übermittelter Zählerstand war dabei nicht berücksichtigt worden.

Ein Anruf bei der teuren E wie E Hotline (inkl. 10 Minuten Warteschleife) klärte dann sofort wie folgt auf: "Ach, die Abrechnung stimmt nicht? Es liegt sicher der Zählerstand, nicht wahr?" Nun gab ich erneut den Zählerstand vom Stichtag zur Korrektur an und man versicherte mir, umgehend die richtige Rechnung zukommen zu lassen.

Eine Woche später meldete sich E wie E bei mir, ich solle doch mal bitte den korrekten Zählerstand zum Stichtag angeben, es liegen unterschiedliche Angaben vor.

Nun teilte ich bereits zum dritten Mal meinen korrekten Zählerstand zum Vertragsende mit. Bis heute sah sich das Unternehmen nicht in der Lage, mir eine Abschlussrechnung zu erstellen, auf Nachfragen erhielt ich einen Brief mit dem lapidaren Inhalt, ich solle mich noch etwas gedulden, es fehlen noch Werte zur Erstellung der Abschlussrechnung.

Wenn Ihnen Werte zur Abrechnung fehlen, welche Werte nahmen Sie zur Abrechnung bei der überhöhten und fehlerhaften Rechnung? Warum wurden meine übermittelten Werte mehrfach wissentlich ignoriert, trotz schriftlicher Bestätigung ihrerseits?

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Schnellstmögliche Abwicklung des Geschäftsverhältnisses inkl. Abschlussrechnung und Löschung aller von E wie E erfassten kundenbezogenen Daten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.09.2011 | 09:40
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns leid, dass es bei Ihrer Abrechnung zu Komplikationen kommt. Wir prüfen nun noch einmal kurzfristig, warum es zu einer Verzögerung gekommen ist, um Ihnen dann schnellstmöglich die Rechnung zukommen zu lassen.

Bitte haben Sie, trotz der bereits aufgetretenen Wartezeit, noch einen Moment Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

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Kommentare und Trackbacks (7)


22.09.2011 | 09:25
von Der Kunde | Regelverstoß melden
Schreiben von E wie E (eine bodenlose Frechheit!):

"Sehr geehrte xxx,

wir nehmen Bezug auf Ihre Reklamation im Internetportal „reclabox“ vom 20. September 2011. Ihr Anliegen wird von uns als zuständige Fachabteilung mit entsprechender Sorgfalt geklärt.

Sie teilten uns mit, dass Sie mit Ihrer Endabrechnung vom 23. Juli 2011 nicht einverstanden sind, da wir einen falschen Endzählerstand zur Abrechnung herangezogen haben. Des Weiteren teilten Sie mit, dass Sie von unserem Kundenservice sehr enttäuscht sind und forderten uns auf, Ihre Endabrechnung zu korrigieren.

Wir haben Ihr Anliegen überprüft und teilen Ihnen mit, dass wir aufgrund der aktuellen Marktregeln dazu verpflichtet sind, den vom Netzbetreiber gemeldeten Endzählerstand zur Rechnungserstellung heranzuziehen.

Ihr Netzbetreiber, die xxx, hat uns Ihren Endzählerstand in Höhe von xxxx m³ mitgeteilt.

Aufgrund Ihrer telefonischen Reklamation vom 27. Juli 2011 haben wir Ihren Endzählerstand (xxx m³) an Ihren zuständigen Netzbetreiber zur Klärung weitergeleitet.

Mit Ihrer E-Mail vom 3. August 2011 teilten Sie uns einen Zählerstand in Höhe von xxx m³ mit. Da diese Zählerstände Differenzen aufweisen, haben wir Ihren Netzbetreiber erneut kontaktiert.

Leider liegt uns bis heute keine Rückmeldung vor, sodass wir Ihre Endabrechnung noch nicht korrigieren konnten. Eine erneute Anfrage haben wir heute veranlasst.

Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Ihre Endabrechnung korrigieren und an Sie versenden. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld.

Den Forderungsbetrag aus der Endabrechnung werden wir bis zur endgültigen Klärung nicht gegen Sie geltend machen.

Selbstverständlich dürfen Sie von einem kundenorientierten Energiedienstleister einen reibungslosen Ablauf und den besten Service erwarten. Es tut uns leid, dass dies bei Ihnen nicht der Fall war."

Ich habe am Stichtag den korrekten Zählerstand angewiesen, dies wurde mir von E wie E schriftlich bestätigt. Auch bei späteren nutzlosen Nachfragen von E wie E gab ich den identischen Zählerstand an. Es erscheint mir der Tatbestand der Erschleichung, wenn nicht sogar ein Betrugsversuch, vorzuliegen!

04.10.2011 | 09:52
von Der Kunde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


18.10.2011 | 17:16
von Der Kunde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Rückmeldung von E wie E trotz mehrfachen schriftlichen Nachfragen.


26.10.2011 | 15:41
von Der Kunde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.11.2011 | 16:34
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

22.11.2011 | 11:00
von Der Kunde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 18.11.11 erhielt ich die korrigierte Abschlussrechnung mit Zahlungsforderung zum 24.11.11. Ich soll binnen sechs Tagen die Forderung erfüllen, welcher E wie E sechs Monate nicht nachkam.
Trotzdem ist diese Beschwerde nicht endgültig gelöst, da ich folgende Punkte erwarte:
- schriftliche Bestätigung über die Löschung meiner bezogenen Daten
- schriftliche Bestätigung über den Erhalt meiner Widerrufserklärung zur Datennutzung


13.12.2011 | 11:00
von Der Kunde gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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