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741 Views | 21.10.2011 | 20:35 Uhr
geschrieben von Heidi Lindenbach
Am 15.10.11 habe ich bei Lidl in 74858 Aglasterhausen eine dort gekaufte defekte Kaffeemaschine reklamiert. Mir wurde von der Filialleiterin mitgeteilt, dass der Kaufpreis nur innerhalb von acht Wochen erstattet wird. Ansonsten wurde mir nicht weiter geholfen.
Telefonisch habe ich mich bei der Dienstleistung beschwert, habe aber bis heute auch keine Antwort bekommen. Nie wieder kaufe ich Elektrogeräte bei Lidl.
Meine Forderung an Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG:
Erstattung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Beeilen Sie sich bitte, denn acht Wochen sind schneller vorbei, als man denkt (sechs Tage sind schon rum).
Mit Sicherheit steht dies auch so in ihren Garantiebestimmungen, die man auch lesen sollte.
Welche Fristen Lidl sich ausdenkt, ist völlig irrelevant, es muss auch niemand irgendwelche Garantiebestimmungen lesen, wenn folgendes gegeben ist: Innerhalb von sechs Monaten muss Lidl die Reklamation abwickeln.
Innerhalb vonzwei Jahren allerdings nur, wenn der Kunde beweist, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war/nicht von ihm verursacht wurde.
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
Ich schrieb nicht von ausgedachten Fristen, sondern eben von Fristen, die Lidl hat. Der Themenersteller schrieb nicht mal ein Datum, wann er das Gerät erworben hat.
Ich bin verantwortlich für das, was ich sage oder schreibe, nicht für das, wie es von anderen verstanden wird.