Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 2078 Views | 12.03.2012 | 22:19 Uhr
geschrieben von Stefan Schwarz

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

Forderung der Firma E.ON Bayern AG durch Rechtsanwalt Rainer Haas

Samstag habe ich Post (bei dem unter anderem mein Vorname falsch geschrieben wurde. Stephan statt Stefan) bekommen, von der Anwaltskanzlei Rainer Haas & Kollegen.

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Ich sollte eine Forderung in Höhe von knapp 1.100 € der E.ON Bayern AG begleichen und mein bisheriges Verhalten würde die Beauftragung des Gerichtsvollzieher rechtfertigen.

Das eigenartige ist: Ich war nie Kunde bei der E.ON Bayern AG (Strom und Gas), mein Strom beziehe ich seit Jahren von "Stromversorgung Ahrensburg GmbH", da zahle ich jeden Monat per Abschlagszahlungen und dass kann ich natürlich auch nachweisen.
Daher ist die Forderung völlig unbegründet und auch haltlos.
Außerdem ist es eigenartig, was mit meinem bisherigen Verhalten gemeint ist, denn bis Samstag habe ich weder per Post, noch telefonisch oder sonst wie von E.ON oder dem Anwalt gehört.

Anbei das Schreiben.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Zurückziehen der Forderung


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Kommentare und Trackbacks (6)


12.03.2012 | 23:08
von Celik | Regelverstoß melden
Fordern Sie umgehend die Gläubigervollmacht an. Diese sollte im Original und keine Generalvollmacht sein! Telefonisch würde ich keinerlei Kontakt mit diesen "Anwälten" aufnehmen. Nur schriftlich mit denen verkehren. Zugleich die Weitergabe Ihrer Daten an Auskunftsdateien untersagen und jeglichen telefonischen Kontakt verbieten.

Diese "Kanzlei" (arbeit sehr eng mit der Fa. Infoscore Inkasso zusammen) kann sehr hartnäckig sein. Auf keinen Fall einschüchtern lassen.

12.03.2012 | 23:11
von RS | Regelverstoß melden
Haas und Kollegen sind nicht ganz unbekannt:
internetrecht-freising.de/category/rainer-haas-kollegen-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/

13.03.2012 | 13:37
von Celik | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3663187: Das würde ich so besser nicht machen. Der BF hat schneller ein Negativmerkmal in den Auskunftsdateien als er gucken kann. Da sind die ganz fix. Nachher kommt vielleicht noch ein "Außendienst" vorbei, von dem Telefoninkasso ganz zu schweigen.

13.03.2012 | 20:56
von Stefan Schwarz | Regelverstoß melden
Vielen dank für die Antworten!

Muss der Schriftverkehr per Post erfolgen oder gar per Einschreiben? Was ja auch mit Kosten verbunden und bei regen Schriftverkehr auch ins Geld gehen kann oder geht es auch per Mail?

Ist die Tatsache, dass die „Kanzlei“ meinen Namen (Stephan statt Stefan) falsch schrieb ein Indiz dass da eine Verwechslung vorliegt?

Eine Frage noch, die Kanzlei berechnet die Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG mit 30,60€. Die gesetzliche Maximalhöhe dieser Pauschale beträgt aber nur 20€.
Demnach erhöhen die sittenwidrig gesetzlich geregelten Pauschalen.
bei geschätzten 100 Abmahnungen pro Woche (sehr sehr niedrig geschätzt) sind es etwa 55.000€ Mehreinnahmen im Jahr, die gesetzeswiedrig erwirtschaftet werden.

Ist es ein Fall für die Polizei? Sprich Anzeige wegen Betrug?

14.03.2012 | 10:06
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Die bisherigen Kommentare sind wenig zielführend für den BF. Teilweise sind die Aussagen schlichweg falsch.

Das es sich bei Kanzlei Haas um ein wenig seriöses Unternehmen handelt, ist allerdings klar. Das erkennt man schon daran, dass die zur telefonischen Kontaktaufnahme nur eine teure 01805er-Nummer anbieten. Offensichtlich lässt sich alleine damit bereits schönes Geld verdienen.

Nichts tun, halte ich allerdings für die schlechteste Lösung. Das Schreiben spricht von einer "TITULIERTEN" Forderung, was bedeutet, es gibt einen Gerichtsbeschluss oder ein Urteil.
Insofern ist die Aussage von ReclaBoxler 7325039 falsch, dass die Forderung eingeklagt werden muss. Das ist bei einer titulierten Forderung bereits geschehen. Die Anwälte müssten also nur noch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, den sie mit einer titulierten Forderung problemlos kriegen.

Mein Vorschlag wäre deshalb:
Rufen Sie bei der E-On an und klären Sie mit denen, ob es unter Ihrem Namen / Anschrift überhaupt ein Kundenkonto gibt.
Gibt es das nicht, würde ich mich nicht mit diesen dubiosen "Unwälten" auseinandersetzen, sondern sofort Strafanzeige wegen versuchtem Betrug erstatten.
Dann können die der Staatsanwaltschaft erklären, auf welcher Basis sie die "Forderung" eintreiben wollen.

21.11.2013 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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