E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)
Forderung der Firma E.ON Bayern AG durch Rechtsanwalt Rainer Haas
Samstag habe ich Post (bei dem unter anderem mein Vorname falsch geschrieben wurde. Stephan statt Stefan) bekommen, von der Anwaltskanzlei Rainer Haas & Kollegen.
Ich sollte eine Forderung in Höhe von knapp 1.100 € der E.ON Bayern AG begleichen und mein bisheriges Verhalten würde die Beauftragung des Gerichtsvollzieher rechtfertigen.
Das eigenartige ist: Ich war nie Kunde bei der E.ON Bayern AG (Strom und Gas), mein Strom beziehe ich seit Jahren von "Stromversorgung Ahrensburg GmbH", da zahle ich jeden Monat per Abschlagszahlungen und dass kann ich natürlich auch nachweisen.
Daher ist die Forderung völlig unbegründet und auch haltlos.
Außerdem ist es eigenartig, was mit meinem bisherigen Verhalten gemeint ist, denn bis Samstag habe ich weder per Post, noch telefonisch oder sonst wie von E.ON oder dem Anwalt gehört.
Anbei das Schreiben.
Diese "Kanzlei" (arbeit sehr eng mit der Fa. Infoscore Inkasso zusammen) kann sehr hartnäckig sein. Auf keinen Fall einschüchtern lassen.
internetrecht-freising.de/category/rainer-haas-kollegen-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/
Muss der Schriftverkehr per Post erfolgen oder gar per Einschreiben? Was ja auch mit Kosten verbunden und bei regen Schriftverkehr auch ins Geld gehen kann oder geht es auch per Mail?
Ist die Tatsache, dass die „Kanzlei“ meinen Namen (Stephan statt Stefan) falsch schrieb ein Indiz dass da eine Verwechslung vorliegt?
Eine Frage noch, die Kanzlei berechnet die Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG mit 30,60€. Die gesetzliche Maximalhöhe dieser Pauschale beträgt aber nur 20€.
Demnach erhöhen die sittenwidrig gesetzlich geregelten Pauschalen.
bei geschätzten 100 Abmahnungen pro Woche (sehr sehr niedrig geschätzt) sind es etwa 55.000€ Mehreinnahmen im Jahr, die gesetzeswiedrig erwirtschaftet werden.
Ist es ein Fall für die Polizei? Sprich Anzeige wegen Betrug?
Das es sich bei Kanzlei Haas um ein wenig seriöses Unternehmen handelt, ist allerdings klar. Das erkennt man schon daran, dass die zur telefonischen Kontaktaufnahme nur eine teure 01805er-Nummer anbieten. Offensichtlich lässt sich alleine damit bereits schönes Geld verdienen.
Nichts tun, halte ich allerdings für die schlechteste Lösung. Das Schreiben spricht von einer "TITULIERTEN" Forderung, was bedeutet, es gibt einen Gerichtsbeschluss oder ein Urteil.
Insofern ist die Aussage von ReclaBoxler 7325039 falsch, dass die Forderung eingeklagt werden muss. Das ist bei einer titulierten Forderung bereits geschehen. Die Anwälte müssten also nur noch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, den sie mit einer titulierten Forderung problemlos kriegen.
Mein Vorschlag wäre deshalb:
Rufen Sie bei der E-On an und klären Sie mit denen, ob es unter Ihrem Namen / Anschrift überhaupt ein Kundenkonto gibt.
Gibt es das nicht, würde ich mich nicht mit diesen dubiosen "Unwälten" auseinandersetzen, sondern sofort Strafanzeige wegen versuchtem Betrug erstatten.
Dann können die der Staatsanwaltschaft erklären, auf welcher Basis sie die "Forderung" eintreiben wollen.