Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 630 Views | 24.05.2012 | 21:43 Uhr
geschrieben von Any K.

FlexStrom AG (Berlin)

Mitarbeiter gibt telefonisch Informationen zu Kündigung

Eine Mitarbeiterin von Flexstrom teilte mir mit, dass ich ein Sonderkündigungsrecht hätte, aus dem Vertrag zu kommen, wenn ich folgenden Nachweis liefere:

SCHLAGWORTE

1) Nachweis, dass an dem neuen Ort bereits Strom geliefert wird.

2) Nachweis einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnorts.

Jetzt per E-Mail erhalte ich die Nachricht, dass dieses wohl nicht stimmen würde.

Das Problem ist nur, dass ich zwei Wochen zu spät zu dem normalen Kündigungsrecht (acht Wochen vor Ende des Vertrages) angefangen habe, per E-Mail hin und her zu kommunizieren und das Gespräch aber vor theoretischen Ablauf stattgefunden hatte.

Jetzt habe ich durch diese Falschaussage dieser Mitarbeiterin den fristgerechten Kündigungstermin nicht eingehalten. Dadurch müsste ich zehn Monate Grundgebühr zahlen, wo ich doch keinen Strom mehr in der alten Wohnung geliefert bekomme.

Und Flexstrom stellt sich stur und beruft sich auf das Sonderkündigungsrecht in ihren AGB. Dieses ist leider nicht identisch mit der Aussage dieser Mitarbeiterin! So zahle ich die telefonische Hotline Gebühr für unqualifizierte Falschaussagen.

Kann doch nicht sein, dass durch falsche Aussagen der telefonischen Mitarbeiter ich jetzt den Fehler ausbaden muss?

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Sonderkündigung zum 31.08.12


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


31.05.2012 | 12:25
von Any K. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einem Nachweis und vielen E-Mails, dass am Umzugszielort bereits ein Stromanbietervertrag existiert, bin ich aus dem Vertrag dann doch entlassen worden.




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