Durch MEDIMAX Zentrale Electronic gelöste Beschwerde. | 887 Views | 30.05.2012 | 20:20 Uhr
geschrieben von Henrik Niedner

MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH (Gera)

Handy vom Kauf 10.5. defekt

Bestell-/Kundennummer: 50545

Am 10.5.2012 kaufte ich für mein Ing. Büro ein Handy der Marke Samsung Wave III Gt. Am heutigen Tag stellte ich fest, dass das Handy sich nicht mehr laden läst. Es war kein Weg darin, das Handy zu tauschen bzw. ein vergleichbares Handy als Leihgerät zu bekommen (mit Internetfunktion).

Ansonsten wird das Gerät 14Tage eingeschickt und ist firmentechnisch nicht für mich zu nutzen. Aber mir wird ein zusätzlicher Fahrwerk von jeweils einfacher Strecke von 18km zugemutet, das heißt, bis zum Erhalt des Handys 64km. Ich bitte um Antwort ihrerseits und weise sie darauf hin, dass ich als bislang zufriedener Kunde mit erheblichem Medimax Umsatz nicht mehr bereit bin, im Medimax einzukaufen und dies auch im Kunden- und Familienbereich publik machen werden.

MfG Ing Büro Niedner

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Meine Forderung an MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH: Schnellstmögliche Klärung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.06.2012 | 10:42
Firmen-Antwort von: MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Herr Niedner,

selbstverständlich ist ein defektes Gerät immer keine Freude, weder für unsere Kunden, noch für uns als Händler.

Jedoch ist dies bei technischen Artikel nicht auszuschliesen.

Unser Servicebereich, stellt Ihnen gern ein Leihgerät für die Reparaturdauer zur Verfügung, ich bitte um Ihr Verständniss, dass dies nicht immer ein baugleiches Gerät mit ebensolchen Funktionen sein kann.

Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass alle beteiligten daran gelegen ist, die Ausfallzeit so gering wie möglich für Sie als unseren Kunden zu halten.

Für die Rücksendung, senden wir Ihnen das Gerät gern direkt nach Hause, ins Büro oder an eine Adresse Ihrer Wahl, so dass Sie nicht erneut einen Fahrtweg aufnehmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Friedrich

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.06.2012 | 08:24
von Henrik Niedner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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