Durch ExtraEnergie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1684 Views | 31.07.2012 | 19:28 Uhr
geschrieben von Heike Bittner

ExtraEnergie GmbH (Chemnitz)

Hitgas zahlt mein Guthaben nicht aus.

Ich hatte leider das Pech einen 24 Monate Vertrag bei Hitgas abzuschließen.

Hitgas zahlt mein Guthaben von ca. 600 € nicht aus, sondern möchte es mit den zukünftigen Abschlägen verrechnen und beruft sich auf Ihre AGB`s. Damit nimmt sich Hitgas ein zinsloses Darlehen, auch die versprochenen Bonuszahlungen werden nicht berücksichtigt. Was ist, wenn Hitgas insolvent geht, dann ist mein Geld weg.

Auf meine Schreiben wird immer mit der gleichen Ignoranz reagiert. Auch die Abschläge sind viel zu hoch veranschlagt und werden auch nicht nach der ersten Jahresabrechnung angeglichen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Erstattung von ca. 600,00 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.08.2012 | 09:47
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Einige unserer Produkte haben eine Bonuskomponente, die an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. So muss beispielsweise der Kunde 12 Monate an einer Lieferstelle beliefert worden sein und darf keine Rückbuchung vorgenommen haben, um in den Genuss der Bonuszahlung zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur dann einen Bonus zahlen können, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Die für Ihren Tarif gültigen Bonusregeln entnehmen Sie bitte Ihrem Auftragsformular sowie Ihren AGBs.

Ein in einer Jahresrechnung errechnetes Guthaben wird in voller Höhe Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und mit den nächstfolgenden Abschlägen verrechnet. Sie erhalten also i. d.R. keine Einzahlung auf Ihr Bankkonto. Ihr Guthaben führt aber je nach Höhe dazu, dass kommende Abschläge sich vermindern oder sogar entfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (8)


02.08.2012 | 15:57
von Ehemalige Kundin | Regelverstoß melden
Wenn in den AGBs geregelt ist, dass ein eventuelles Guthaben mit künftigen Abschlägen verrechnet wird, werden Sie dies wohl (ob Sie wollen oder nicht) akzeptieren / hinnehmen müssen.

Verträge sind von den Vertragspartnern einzuhalten!

Nach § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz MUSS sich der Abschlag nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten.

Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, SO IST DIES ANGEMESSEN ZU BERÜCKSICHTIGEN.

Dann, wenn der Verbraucher erstmalig eine eigene Wohnung bezieht u. keine vorhergehende Abrechnungsperiode als Basis berücksichtigt werden kann, kann ein durchschnittlicher Verbrauch vergleichbarer Kunden als Kalkulationsgrundlage dienen.

Vom Energieversorger IST zu berücksichtigen, dass der Verbraucher Abschlagszahlungen nach unten korrigieren möchte, wenn er das nachvollziehbar begründet, beispielsweise wenn sich der Haushalt verkleinert hat, durch eine effizientere Heizungsanlage usw.

Fazit: Vorauszahlungen und Abschläge sind entsprechend des Verbrauchs der vorherigen Abrechnungsperiode zu berechnen, wobei der vereinbarte Preis die Grundlage bildet.

vgl. auch Verbraucherzentrale NRW "Rechnungen für Strom und Gas: Was die Energieversorger mitteilen müssen" (Stand 19.01.12)

www.vz-nrw.de/UNIQ133918381125982/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen

Auf seiner Internetseite erklärt Hitenergie sehr gut, wie sie den Abschlag berechnen (wollen?). .

www.hitenergie.de/service-center/abschlag.html

Zitat: "Im Idealfall basiert diese Berechnung auf Ihrer individuellen Verbrauchsmenge im letzten Abrechnungszeitraum. "

Kennen Sie die Schlichtungsstelle Energie? www.schlichtungsstelle-energie.de/

07.08.2012 | 16:50
von Heike Bittner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat Hitgas bis auf o. g. Standart Stellungsnahme nicht reagiert. Im Gegenteil die Firma besitz die Frechheit und bombardiert mich telefonisch (obwohl ich dies eindeutig untersagt habe) mit Schnäppchen Abschlagszahlungen ab 07/2013, wenn ich die Kündigung zurücknehme. Ich bin über soviel Dreistigkeit empört und sprachlos. Da ich wie gesagt einen 24 Monatevertrag habe und im ersten Jahr nur 8069,00 kWh statt die von Hitgas errechneten 20.000 kWh verbraucht habe steht mit automatisch im jetzigen Abrechnungsjahr eine Anpassung der Abschlagszahlungen zu. Hitgas will aber weiter die überhöhten (fast das Doppelte) Abschlagszahlungen. Auch bei meinem Restguthaben von 592,24 € beruft sich Hitgas immer noch auf ihre AGB’S, aber auch AGB`s können unwirksame Klauseln beinhalten. In diesem Fall benachteiligt die AGB Klausel meiner Meinung nach den Verbraucher unangemessen, so dass sie im Sinne des § 307 I II Nr. 1 BGB unwirksam ist. Aus diesem Grunde werde ich rechtliche Schritte einleiten, ich will mein Guthaben ausbezahlt haben und zwar mit 5% Zinsaufschlag. Da ich momentan das volle Risiko trage, sollte das Unternehmen Insolvenz anmelden, wie ich schon mehrfach gelesen habe, sieht es mit den Bilanzen nicht rosig aus (auch sehe ich es nicht ein, dem Unternehmen ein zinsloses Darlehen zu gewähren). Außerdem möchte ich einen Teil der Bonuszahlung, die mir zusteht. Die Frei kWh habe ich durch die utopische Zahl von 20.000 kWh nicht erreicht, aber ich habe eine kWh von 8069 und im Vertrag heißt es:

160 € Bonus. Bei einem realen Mindestverbrauch von 20000 kWh im ersten Belieferungsjahr erhalten Sie den angegebenen Bonus unter Berücksichtigung Ziffer 6.9 AGB. Der Bonus wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Bei einem tatsächlichen Verbrauch von unter 5000 kWh/Jahr wird kein Bonus gewährt. Falls fällige Rechnungen/Abschlagsbeträge nicht oder nicht vollständig gezahlt werden (fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung), entfällt der Bonus.

Also, wenn ich es richtig verstanden habe, steht mir dieser Bonus zu.

Ich bin der Meinung, dass man solchen Geschäftspraktiken und Abzockern einen Strich durch die Rechnung machen sollte, aus diesem Grunde werde ich nicht klein beigeben und wenn dies jeder durchziehen würde, hätten solche Machenschaften keine Chancen mehr.


13.08.2012 | 14:35
von Wolf Scha | Regelverstoß melden
Hallo Heike,

die Beiträge weiter oben sagen nur eins: tätig werden! ! In Ihrem Fall sehe ich das Selbstmachen als machbar. Formulieren Sie ein (Ein-) Schreiben (mit R), in dem Sie selbst die Abschläge (wann, wieviel) festlegen. So können Sie sich Ihren Bonus+FreiKw zurückholen, aber auch weiterhin angepaßte Abschläge zahlen.

Sowas nennt man: Zepter in die Hand - und nicht mehr abgeben. Und alles SOFORT, sonst sind die pleite, und Sie sehen gar nix mehr von Ihrem Geld!

Viel Glück! Wolf

13.08.2012 | 15:18
von Wolf Scha | Regelverstoß melden
Wenn man das Zepter in der Hand hat, steht man natürlich nie wieder bittend vor EEs Tür. So vergaß ich: Sie müssen in dem Einschreiben auch die Einzugsermächtigung entziehen und dann selbst die errechneten Beträge überweisen. Und sollte man nochmal abbuchen, konsequent zurückbuchen lassen.

Solche Firmen wissen schnell, mit wem sie es machen können. Also sollten Sie zwigen, wo der Hammer hängt!

17.08.2012 | 14:31
von Heike Bittner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


17.08.2012 | 14:45
von ReclaBoxler-4614109 | Regelverstoß melden
Habe den Rat von Herrn Wolf befolgt, die Abschläge incl. Bonus selbst berechnet, dass was ich an Abschlägen noch zurückholen konnte (leider nur einen Monat) habe ich bei der Bank veranlasst. Mit dem Guthaben und dem nicht gewährten Bonus habe ich nach meiner Rechnung die Gasabschläge an Hitgas für ein Jahr im Voraus bezahlt. D.h. das Hitgas bis zum Vertragsende keine Abschläge mehr bekommt. Dies habe ich Hitgas in einem Brief "Einschreiben mit Rückschein" mitgeteilt, auch habe ich gleichzeitig ein Hausverbot erteilt, damit die mir nicht den Gashahn abdrehen können. Für mich ist somit diese Angelegenheit bis zum 30.06.2013 (solange läuft der Vertrag) erledigt. Dann nur noch Verträge mit den Stadtwerken, da gibts auch günstige.

27.08.2012 | 14:13
von Wolf Scha | Regelverstoß melden
Schöööön, da hab ich ja helfen können. (bin aber trotzdem kein Herr, sondern ein Madel)

04.10.2012 | 10:04
von M. | Regelverstoß melden
Bericht des WDR, Lokalzeit aus Düsseldorf, vom 03.09.12

Bei Google folgende Wörter eingeben:

WDR Mediathek Nachgefragt: Zu teure Stromrechnungen falscher Abrechnungen, überhöhter Abschläge und schlechter Vertragsbedingungen



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!