ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Wiederholt keine Mitteilung über Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 00479362
Vor zwei Tagen habe ich mich im Kunden-Account beim Anbieter umgetan und musste für den Tarif "Naturhit safe" eine Preiserhöhung von 0.2255 Euro auf 0.2469 Euro feststellen.
Nun frage ich mich, ab wann diese Preiserhöhung greifen soll; ich habe jedenfalls nie eine Mitteilung darüber erhalten; weder per Email, Brief oder im Account unter "Kundeninformation".
Zumal ich auch noch für die Preisfixierung bezahle, die nie eingehalten wird.
Weiß jemand, wann das greift und ob man noch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Callcenter kontaktieren ist dort aussichtslos. Bei Kontakt über Online-Plattform schreiben sie, dass eine Antwort DREI WOCHEN dauern kann.
PS: Bin dort seit 01.06.2011 Kunde für Strom. Fing dort mit 0.1955 Euro/kWh an. Grundpreis unverändert bei 29,99 Euro/Monat.
Und ja, ich bin mir über das Gebaren des Anbieters in der Vergangenheit bewusst.
24.01.2013 | 17:44
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxhitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
Wenn ich ein Vertragsverhältnis mit einem anderen Anbieter eingehe, laufe ich auch noch Gefahr in diversen Schuldnerregistern zu landen, wenn ich die Lastschriften von HE zurückgehen lasse. Klar könnte ich dagegen straf- und zivilrechtlich vorgehen, aber das kann sich über Jahre ziehen.
Der größte Fehler ist die Privatisierung des Stromnetzes Anfang der 90er Jahre. Beinahe egal welchen Anbieter man wählt, man sieht sich auf kurz oder lang ohnehin einer Preiserhöhung ausgesetzt.
Meine Befürchtung ist auch, dass ich auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleibe, da das Unternehmen recht klamm zu sein scheint.
Wenn in den AGB zum Beispiel steht "Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach brieflicher Mitteilung wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss" kommt es also auf den Zugang an.
In folgenden Artikeln - anderer Versorger! - der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Hamburg sind sehr gute Erläuterungen: www.test.de/Strompreiserhoehungen-Vattenfall-informiert-zu-spaet-4472893-0/
www.vzhh.de/energie/286113/vattenfall-bestreitet-panne.aspx
2) Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 09.01.13
www.vz-nrw.de/link1105476A.html?pk_campaign=NW-130116-link1105476A
und vom 20.12.12
www.vz-nrw.de/link1102821A.html
Zitat: ". ... Stromkunden, die nicht in der Grundversorgung sind, sondern ihren Lieferanten selbst gewählt haben, dürfen ihre Verträge grundsätzlich bis zum letzten Tag vor einer Preiserhöhung kündigen. Wichtig: Die Kündigung muss dem Versorger bis dahin vorliegen. "