Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 435 Views | 17.01.2013 | 13:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2385091

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Wiederholt keine Mitteilung über Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 00479362

Vor zwei Tagen habe ich mich im Kunden-Account beim Anbieter umgetan und musste für den Tarif "Naturhit safe" eine Preiserhöhung von 0.2255 Euro auf 0.2469 Euro feststellen.

Nun frage ich mich, ab wann diese Preiserhöhung greifen soll; ich habe jedenfalls nie eine Mitteilung darüber erhalten; weder per Email, Brief oder im Account unter "Kundeninformation".

Zumal ich auch noch für die Preisfixierung bezahle, die nie eingehalten wird.

Weiß jemand, wann das greift und ob man noch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Callcenter kontaktieren ist dort aussichtslos. Bei Kontakt über Online-Plattform schreiben sie, dass eine Antwort DREI WOCHEN dauern kann.

PS: Bin dort seit 01.06.2011 Kunde für Strom. Fing dort mit 0.1955 Euro/kWh an. Grundpreis unverändert bei 29,99 Euro/Monat.

Und ja, ich bin mir über das Gebaren des Anbieters in der Vergangenheit bewusst.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Auflösung des Vertrags und faires Verhalten dem Kunden gegenüber


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.01.2013 | 17:44
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey hitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

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Kommentare und Trackbacks (4)


17.01.2013 | 23:14
von ReclaBoxler-2385091 | Regelverstoß melden
Sagen Sie mir bitte wie: Zum 31.05.2013 ist das Vertragsverhältnis gekündigt. Trotzdem ich per Einschreiben mit Rückschein bereits bei der letzten Preiserhöhung gekündigt hatte kam nie eine Antwort. Die Beschwerde bei der BNA wurde eingereicht; mehr als eine Eingangsbestätigung habe ich bisher von dort nicht erhalten.

Wenn ich ein Vertragsverhältnis mit einem anderen Anbieter eingehe, laufe ich auch noch Gefahr in diversen Schuldnerregistern zu landen, wenn ich die Lastschriften von HE zurückgehen lasse. Klar könnte ich dagegen straf- und zivilrechtlich vorgehen, aber das kann sich über Jahre ziehen.

Der größte Fehler ist die Privatisierung des Stromnetzes Anfang der 90er Jahre. Beinahe egal welchen Anbieter man wählt, man sieht sich auf kurz oder lang ohnehin einer Preiserhöhung ausgesetzt.

Meine Befürchtung ist auch, dass ich auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleibe, da das Unternehmen recht klamm zu sein scheint.

23.01.2013 | 16:30
von Eins, zwei, drei | Regelverstoß melden
1) Lesen Sie in den für IHREN Vertrag gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach, wann Preisänderungen mitgeteilt (also wie viele Wochen vor der beabsichtigten Erhöhung) und wirksam werden.

Wenn in den AGB zum Beispiel steht "Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach brieflicher Mitteilung wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss" kommt es also auf den Zugang an.

In folgenden Artikeln - anderer Versorger! - der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Hamburg sind sehr gute Erläuterungen: www.test.de/Strompreiserhoehungen-Vattenfall-informiert-zu-spaet-4472893-0/

www.vzhh.de/energie/286113/vattenfall-bestreitet-panne.aspx

2) Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 09.01.13
www.vz-nrw.de/link1105476A.html?pk_campaign=NW-130116-link1105476A

und vom 20.12.12
www.vz-nrw.de/link1102821A.html

Zitat: ". ... Stromkunden, die nicht in der Grundversorgung sind, sondern ihren Lieferanten selbst gewählt haben, dürfen ihre Verträge grundsätzlich bis zum letzten Tag vor einer Preiserhöhung kündigen. Wichtig: Die Kündigung muss dem Versorger bis dahin vorliegen. "

12.02.2013 | 12:36
von ReclaBoxler-1214914 | Regelverstoß melden
verbraucherthemen.net/extraenergie-gmbh-hitstrom-hitgas-prioenergie-priogas-weiter-auf-abzockkurs/

07.10.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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