Stromio GmbH (Düsseldorf)
Stomio lehnt die Sonderkündigung wegen EEG Erhöhung ab
Die Stromio GmbH lehnt die Sonderkündigung auf Grund der EEG Erhöhung ab. Grund: allgemeine AGB EEG ist kein Kündigungsgrund, die EEG Umlage sei hoheitlich angeordnet, genau so wie die MwSt.
Das mag auch so scheinen, ist aber nicht korrekt. Die MwSt wird auf den Nettobetrag erhoben, aber die EEG ist im Netto intrigiert.
Was ist eine Preisgarantie Wert, die nicht eingreift? Was nutzt ein Sonderkündigungsrecht, das nicht anerkannt wird? Welches Vertrauen ist einem Unternehmen entgegenzubringen, das sich hinter von Advokaten erarbeitete AGB´s verschanzt? Wie soll sich ein Verbraucher verhalten?
06.02.2013 | 07:22
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Leider können wir Anliegen keinem Kundenkonto zuordnen. Bitte lassen Sie uns Ihre Vertragskontonummer zukommen.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
Selbst schuld, wer auf diese Strom-Krimmin_ellen bei aller Aufklärung in den Medien heutzutage, noch drauf reinfällt.
Werner Grems und Reclaboxler 6418421:
Ich habe mit Stromio bisher einiges gespart. Und obwohl ich nach einem Jahr gekündigt habe, wurde der Bonus anstandslos gezahlt, was ich auch erwartet habe. Lassen Sie sich doch weiterhin von Ihrem regionalen Versorger abzocken.
Es geht nicht um abzocke, (die ist ein allgemeines Problem), mir geht es um die Knebelung des Verbrauchers mit unlauteren Mitteln, Einschüchterung Drohung und einiges mehr. Durch die Konzerne auf dem Strommarkt, welches auch von der Politik gefördert wird (eine Überproduktion an Strom wird zu Dumpingpreisen ins Ausland verkauft um dem Stromkunden eine Verknappung der wahre Strom zu vorzugaukeln was eine Erhöung des Preises
Rechtfertigt.)
Nach Aussage in der Politik sollte die Lieberalesirung des Strommarktes zu sinkenden oder zu stabilen Preisen
Führen, das ist aber nicht der fall!
Einige Konzerne am Strommarkt erarbeiten mit Hilfe von Advokaten in mühevoller Monatelanger aufwendiger
Kleinarbeit schon recht fragwürdig AGB s. Die einen Kunden außerordentlich benachteiligen, und wenn ein Kunde
Sich beschwert oder gar Kündigt, werden schwere Geschütze in Stellung gebracht (Kunde Zahle und schweige sonst!) Da liegt das Problem.
Beschwerde ist noch nicht gelöst