Kabel BW GmbH (Stuttgart)
Ewig langer Kündigungsvorgang wegen Umzug und Nichtverfügbarkeit
Bestell-/Kundennummer: 326222002
Am 15.12.12 sind wir mit der Firma umgezogen. Im neuen Gebäude gibt es keine Verfügbarkeit von kabelbw. Nach den AGB hat man ein Sonderkündigungsrecht mit 6 Werktagen. Umgemeldet haben wir uns am 21.12.12.
Folgenden Text haben wir heute, am 21.3.13 an den kundenservice kabelbw geschrieben, nachdem immer fleißig weiter abgebucht wird:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anbei senden wir Ihnen die Gewerbeanmeldung, aus der hervorgeht, dass wir umgezogen sind in die Humboldtstraße, in der es keine Verfügbarkeit gibt.
Diese Auskunft haben wir bereits Anfang Dezember von Ihrem Service erhalten: Wir sollen einfach den Nachweis für den Umzug schicken und hätten dann ein Sonderkündigungsrecht. Auf die Frage, was als Nachweis dient: ein Handelsregisterauszug (dauert natürlich einige Wochen bis zur Eintragung!). Den haben Sie dann am 5.2. erhalten. Es vergehen Wochen, bis sich bei einem Anruf bei Ihrem Service herausstellte, dass Sie angeblich keine Kündigung erhalten haben sollen. Die haben wir dann per Fax noch mal geschickt. Am 13.3. erhalten wir dann endlich eine Kündigungsbestätigung auf den 9.8.! Wieder ein teurer Anruf bei Ihrem Service, lange Warteschleife…: Der Handelsregisterauszug sei nicht ausreichend, man brauche einen beglaubigten „Nachweis“. Genauer kannte der Mitarbeiter sich nicht aus.
Versuchen wir es also mal mit einer Gewerbeanmeldung, mit allen Namen und der alten, der neuen Adresse, einer Unterschrift vom Amt mit Stempel, ………
In Ihren AGB unter 18.7. stehen keine Angaben, welcher Art der Nachweis sein soll für den Umzug in ein Gebäude, in dem kabelbw nicht verfügbar ist.
Bis zum 28. März fordern wir Sie hiermit auf:
- eine Kündigungsbestätigung zum 27.12.2012 zu schicken
- sämtliche abgebuchten Beträge für den Zeitraum nach dem 27.12.2012 zu veranlassen (Zahlungseingang bis zum 4.4.2013).
Die Hardware geht heute an die CTDI raus. Sollten sich weitere Verzögerungen bei diesem Kündigungsvorgang ergeben, so werden wir alle damit zusammen hängende Kosten, wie Telefongebühren, Porto und anfallende Arbeitszeit an Sie berechnen. Die bereits angefallenen Kosten würden dann ebenfalls fällig.
Hochachtungsvoll