toom Markt (Köln)
Hausverbot für Rentner
Guten Tag liebes Toom-Team,
als regelmäßige Kundin empfand ich stets große Sympathie für Ihr Unternehmen, die Mitarbeiter waren größtenteils hilfsbereit, freundlich und die Einkaufsatmosphäre habe ich immer als entspannend empfunden.
Leider erfuhr ich, dass vor einiger Zeit meinem Nachbar, einem stets ehrlichen Rentner ein Hausverbot von Ihnen ausgesprochen wurde und meine Enttäuschung muss ich einfach mitteilen! Als ich Mitarbeiter der zuständigen Filiale in Bad Säckingen darauf ansprach wurde mir nicht entgegen gekommen. Den Herren, der ebenfalls ein treuer Kunde Ihres Unternehmens war, hat es sehr getroffen, wie respektlos und verständnislos mit ihm umgegangen wurde. Das ist nicht akzeptabel und macht einen wütend, dass in der heutigen Zeit keinRespekt vor dem Altergezeigt wird! Bei seinem Einkauf hatte der Herr keine Einkaufstasche dabei gehabt und legte sich eine Packung Batterien in die Jackentasche, um einen anderen Artikel aus dem Regal zu holen und vergaß beim Hinausgehen die Batterien zur Kasse zu bringen. Dies ist definitiv kein Diebstahlversuch eines Jugendlichen, sondern ein altersbedingtes Fehlverhalten!
Daraufhin entschuldigte er sich und macht sich heute noch selbst Vorwürfe, für etwas Unbeabsichtigstes, wofür er eigentlich nichts kann. Ihr Umgang (übertriebenes Hausverbot!) schreckt einfach nur ab und passt nicht zum eigentlich propagiertem Image vom Kundenfreundlichen Unternehmen. Ich wünsche mir, dass Sie zumindest diese E-Mail ernst nehmen, und aus Kritik lernen können. Wir sind alle nicht perfekt und Fehler passieren, vorallem, wenn man bereits ein bestimmtes Alter erreicht hat. Freundliche Grüße
Es schlagen hier wirklich 2 Herzen in meiner Brust.
Ich gehe einmal davon aus, der der BF betroffenen Rentner sehr genau kennt. Ansonsten hätte er sich wohl die kaum die Mühe gemacht, eine gut formulierte und ausführliche Beschwerde hier einzustellen. Deswegen glaube ich schon, dass sich der Vorfall so zugetragen hat, eben ein Vesehen seines Bekannten, kein geplanter Diebstahl einer wohl eher geringfügigen Sache.
RB-5273762 kommentiert auf gleichem Level und trifft die wichtigen Punkte schon sehr genau. Ein Außenstehender, wie der Mitarbeiter des beschwerten Unternehmens, kann den Vorgang nicht so beurteilen wie der BF, sondern handelt eben nach den ihm vorgegebenen Verhaltensregeln. Ob der Toom-Markt den Mitarbeitern einen gewissen Spielraum bei den Folgemaßnahmen zubilligt, wissen wir wohl alle nicht.
Fakt ist sicherlich, dass der Vorfall seitens des Rentners (was ich übrigens auch bin) vermeidbar war. Im Regelfall gibt es kleine Körbe, die man für Kleineinkäufe nutzen kann. So halte ich es zumindest, gebe aber zu, dass ich auch ohne einen solchen Korb meinen Einkauf tätige, wenn ich weiß, dass ich den Bedarf tragen kann. Ich würde, und das kann ich 100%-ig versichern, nie etwas in die Hosen- oder Jackentasche stecken. Das wäre mir nämlich in dem Moment schon extrem unangenehm, wenn ich dabei beobachtet würde. Würde mich jemand sehen und ich stelle das fest (der Blick sagt dann alles), würde ich die Sache wohl schnellsten wieder aus der Hosen- oder Jackentasche herausholen. Was der-/diejenige in dem Moment denkt, dürfte wohl jedem klar sein.
Es stellt sich also lediglich die Frage, ob der Mitarbeiter des Toom-Marktes diesen, von mir schon angesprochenen Handlungsspielraum hatte. Hatte er den, ist die zweite Frage, ob seine Menschenkenntnis ausgereicht hätte, zu erkennen, dass es ein Versehen und kein versuchter Diebstahl war.
Aber da wir auch das nicht wissen, müssen wir den Fall wohl so hinnehmen, wie er gelaufen ist.
Die Forderung nach einer Entschuldigung durch den Toom-Markt finde ich unpassend. Dafür gibt es aus den dargestellten Ausführungen keinen Grund.
Ich persönlich, wäre mir das passiert, würde mir ein polizeiliches Führungszeugnis besorgen, das ja wohl einwandfrei ist und um Aufhebung des Hausverbotes bitten. Denn, wäre der Rentner wirklich jemand, der auf diese Art "mal Kleinigkeiten besorgt", wäre sicherlich ein Eintrag dort vorhanden. Ich könnte mir gut vorstellen, dass eine Geschäftsleitung, an die man solch ein Schreiben richten sollte (der BF sollte bei der Formulierung helfen), das Hausverbot rückgängig macht, und ganz vielleicht sein Bedauern ausdrückt.
Ja, korrekt. Total verdrängt: -;
Ich sage es gerne noch einmal. Das Hausverbot kann dann rückgängig gemacht werden, wenn überzeugend dargelegt werden kann, dass es sich um ein Vershen handelte. Ob es überzeugend ist, liegt ja an der Einschätzung von Toom.
Das mit dem "haften" sehe ich schon locker. Im Wiederholungsfall, so er dann eintritt, wird Toom nicht Insolvenz anmelden müssen. Und wenn es die Geschäftsleitung gemacht hat, wird es der Person dort nicht den Kopf kosten.
Freundliche Grüße