Durch HDI Versicherung gelöste Beschwerde. | 1533 Views | 17.06.2013 | 15:34 Uhr
geschrieben von Andreas Hahn

HDI Versicherung AG (Hannover)

Wiederherstellung des SFR nach fingiertem Unfall

Bestell-/Kundennummer: 77-080525-10015

Im September 2012 erstattete jemand gegen mich Anzeige wegen Fahrerflucht. Die Polizei kam zu mir. Ich sagte, es müsse sich um Betrug handeln. Die Polizei sagte mir, dass der Schaden am gegenerischen Fahzeug ein Altschaden war. Bei mir gab es KEINEN Schaden, der zur Anzeige gepasst hätte. Das teilte ich der Versicherung mit.

Im Dezember erhielt ich die Beitragsrechnung für 2013, wo die SF-Klasse jeweils um 5 Jahre erniedrigt und der Beitrag somit um gut 140 Euro erhöht war. Als ich anrief, erzählte man mir, die Versicherungen seinen LAUT GESETZGEBER verpflichtet, Vorsorge zu tragen.

Im April 2013 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft die Nachricht, dass das Verfahren einegstellt worden ist. Dieses teilte ich der Versicherung mit. Am 16.04.2013 bekam ich die Nachricht, dass man SF korrigieren und den Differenzbetrag rücküberweisen würde.

Bis heute, 13.06.2013 ist nicht erfolgt, obwohl ich zwei Mails geschickt habe.

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Meine Forderung an HDI Versicherung AG: Sofortige Rückstufung und Rückerstattung des Differenzbetrages.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.06.2013 | 13:47
Firmen-Antwort von: HDI Versicherung AG
Abteilung: Beschwerdemanagement

Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre in diesem Forum eingestellte Beschwerde. Wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld - wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
HDI Versicherung AG

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Kommentare und Trackbacks (26)


17.06.2013 | 18:23
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Zwar ist die in dieser Form begründete Antwort der Versicherung

"Als ich anrief, erzählte man mir, die Versicherungen seinen LAUT GESETZGEBER verpflichtet, Vorsorge zu tragen. "

etwas unglücklich.

Allerdings ist das Verfahren nicht zu beanstanden. Der Versicherer muss, sofern er mit Schadenaufwendungen (noch) rechnen muss, entsprechende Rückstellungen (Reserven) bilden. Solange die stehen, belastet das den SFR.

Dass die bisher allerdings den Korrekturbetrag nicht bezahlt, bzw. den Vertrag nicht korrigiert haben, ist allerdings ein Stück aus dem Tollhaus, aber nur dann, wenn der Geschädigte keinerlei Ansprüche geltend gemacht hat. Eine Verfahrenseinstellung bedeutet nicht, dass der angeblich Geschädigte auf seine Ansrpüche verzichtet. Das könnte dann u. U. noch einen Rechtsstreit nach sich ziehen. Dann dauert das noch mit der Korrektur.

I

18.06.2013 | 11:28
von Alex.ander | Regelverstoß melden
Ich sehe das eher so, dass HDI aus Profitgier die Rückzahlung verzögert.

A. Hahn hat ja bestätigt, dass das Verfahren eingestellt wurde
und HDI Ihm zugesichert hat, die SF- Klasse zu korrigieren und
den Differenzbetrag zurückzahlt.

Rücklagen sollte die Versicherung aus den Beiträgen der Versicherungsnehmer besitzen.

Bei den Beschwerden auf Reclabox zeigt sich auch, dass die Versicherung sich häufig querstellt, wenns ums Bezahlen geht.

18.06.2013 | 17:33
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
"Rücklagen sollte die Versicherung aus den Beiträgen der Versicherungsnehmer besitzen. "

Den Satz verstehe ich nicht.

19.06.2013 | 14:12
von Andreas Hahn | Regelverstoß melden
"ist allerdings ein Stück aus dem Tollhaus, aber nur dann, wenn der Geschädigte keinerlei Ansprüche geltend gemacht hat. "

1. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben das Verfahren gegen mich eingestellt.
2. Ich hatte am Unfalltag der Versicherung mitgeteilt, dass es sich vermutlich um einen fingierten Unfall handelt.
3. Sollte die Versicherung trotzdem Schadensansprüche der Gegenseite regulieren, werde ich ein Anzeige wegen Veruntreuung von Mandantengeldern erstatten.

Ich habe zwischenzeitlich ein Schreiben bekommen, dass der Vorgang an einen Sachbearbeiter weitergeleitet worden ist.

Liebe Versicherung: sich bei mir zu bedienen, ging voll automatisch. Meinen Fall wieder zurückzuregeln, scheint ein Staatsakt zu werden. Mir fällt´s auch immer schwer, was herauszurücken, was ich schon im Säckel habe.

20.06.2013 | 12:17
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Herr Hahn,

ich verstehe ja Ihren Ärger.

Ich versuche mal, es etwas anders zu erkläre, was hier passiert:

Sie haben Ihr Auto irgendwo geparkt, kommen zurück und Ihnen ist jemand in die Tür gefahren. Zeugen sagen "Das war ein Auto mit dem Kennzeichen XYZ".

Sie erstatten Anzeige und melden den Schaden der Versicherung des XYZ. Die Polizei nimmt die Anzeige auf, aber im weiteren Verlauf wird festgestellt, dass der Halter nicht der Fahrer gewesen sein kann. Das Verfahren wird eingestellt.

Und nun sagt die Versicherung, dass sie, obwohl der Schaden durch XYZ verursacht wurde, nicht zahlen werden, da das Verfahren gegen den Halter eingestellt wurde. Der Halter hat nämlich einen Riesenterz gemacht, weil sein SFR belastet wurde.

Und nun bleiben Sie auf dem Schaden sitzen, weil ein Verfahren eingestellt wurde. Wie fänden Sie das?

Ich schreibe das, um Ihnen klar zu machen, dass die Versicherung klären muss, ob die Einstellung des Verfahrens gleichzeitig einen Anspruch des angeblich Geschädigten negiert. Und das geht nicht von heute auf morgen.

Sicherlich wird der HDI wegen der sicherlich zu korrigierenden Prämie nicht mit den darauf entfallenden Zinsgewinnen einen großen Gewinn machen. Denn allein die Bearbeitung Ihrer Mehrfachanfragen kostet ein Vielfaches von dem, was Ihrer Meinung nach hier erspart werden könnte.

Und damit wir uns wirklich nicht missverstehen: Ich verstehe Ihren Ärger und Ihre Ungeduld - und ich bin sicher, dass sich das zu Ihrer Zufriedenheit löst.

20.06.2013 | 12:45
von Andreas Hahn | Regelverstoß melden
Recla-Boxler-4336661->
- Nicht ich erlitt einen Unfall, jemand hat behauptet, ich habe einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen.
- Polizei und Staatsanwaltschaft haben das Verfahren eingestellt, somit kann man mir nicht gegen die Polizei einen Unfall anhängen. Daher sind Ansprüche ausgeschlossen, denn wie wollen denn die "Gegner" meine Schuld beweisen, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft keine Beweise gefunden haben?
- Der Vorgang war bei einem Spezialermittler für die Fälle der HDI in Düsseldorf. Dem habe ich das Aktenzeichen der Polizei sowie Name und Tel. -Nr. des bearbeitenden Polizeihauptkommissars mitgeteilt. Nach einiger Zeit schrieb er mir, ich solle ihm die Polizeiwache und deren Adresse mitteilen (ebenfalls in Düsseldorf?).
- Dieser Mann hat nicht etwa von sich aus festgestellt, dass und warum das Verfahren eingestellt ist, das habe ich ihm mitgeteilt. Und nun war er zwei Monate lang nicht in der Lage, die Hintergründe der Verfahrenseinstellung zu erfragen, hat aber den Vorgang an einen Sachbearbeiter weitergeleitet?

21.06.2013 | 23:33
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Hallo Herr Hahn, sie haben mich falsch verstanden.

Ich habe versucht, Ihnen zu verdeutlichen, dass, solange derjenige, der Ihnen den Unfall als verursacht unterstellt, der Versicherer den Fall nicht schließen darf - und das DARF ist fett geschrieben.

Sie müssen hier nämlich zwischen der strafrechtlichen Sache, die ja zu Ihren Gunsten erledigt ist, und der zivilrechltichen, die eben nicht erledigt ist, unterscheiden.

Das ist, zugegebermaßen, für einen Laien schwer zu verstehen, weil der Versicherer ausschließlich die zivilrechtlichen Belange zu berücksichtigen hat, nicht die strafrechtlichen.

22.06.2013 | 16:48
von Andreas Hahn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie will denn ein Geschädigter einen Schaden nachweisen, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft keine Beweise für einen solchen gefunden haben? Die Polizei sagte mir doch, dass der Schaden am gegnerischen Fahrzeug ein altschaden war, und den Versicherungen sind doch Fälle dieser Art durchaus bekannt. - Wenn nun aber nicht mal die Polizei mich gegen derartige Machenschaften schützen kann und die Versicherung es nicht will, bin ich natürlich geliefert. Ich hätte von MEINER VERSICHERUNG etwas mehr Rückendeckung erwartet!


23.06.2013 | 15:10
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Sehr gerne noch einmal, Herr Hahn.

Die Versicherung wird nicht zahlen. Da brauchen Sie sich keine Gedanken machen.

Wenn Sie heute meine Versicherung anrufen und sagen, dass mein Auto vor Ihres gefahren ist, obwohl die Auto sich nie gesehen haben, muss der Versicherer eine Rückstellung bis zur Aufklärung des Sachverhaltes bilden. Und solange ist mein SFR belastet. Bitter dann auch für mich, aber ändern kann ich trotzdem nichts daran.

23.06.2013 | 15:40
von Alex.ander | Regelverstoß melden
A. Hahn ich kann Ihnen nur beipflichten.

Was 4336661 versucht Ihnen klar zu machen, dürfen Sie gelesen auch wieder vergessen.

Sie schreiben doch selbst:
"Am 16.04.2013 bekam ich die Nachricht, dass man SF korrigieren und den Differenzbetrag rücküberweisen würde. "

Da HDI Ihnen versprochen hat alles zu bereinigen ist das ganze hin und her mit 4336661 Wortgeplänkel.

Stellen Sie sich mal vor, der Gegner würde den Fall bei der Versicherung nie richtig stellen.
Dann bleiben Sie ohne Grund in der niedrigeren SF.

So etwas ist rechtlich nicht vertretber und grober Unfug!

Berufen Sie sich auf die versprochene Aussage von HDI und bleiben Sie dran.

23.06.2013 | 16:20
von Alex.ander | Regelverstoß melden
"Rücklagen schaffen, für den Fall sollte. .? "

Eine Versicherung lebt nicht von der Hand in den Mund.

Es reicht auch nicht wenn der Gegner als Zivilperson der Versicherung miteilt, dass Sie angebl. sein Auto beschädigt haben.

Er ist in der Beweispflicht und dann schickt die Versicherung einen eigenen Gutachter.

Und solange darf die Versicherung den Versicherungsnehmer auch nichtgrundlos in der Haftpflicht auf eine niedriger SF herunterstufen.

Sie mußten bei Ihrer Versichung doch Stellung zu den Vorfall beziehen.
Und dort haben Sie kein Schuldeingeständnis abgegen!

23.06.2013 | 21:29
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Ich ergebe mich! Profiler, alias St. S., alias Alex. ander werden schon wissen wie das bei einer Versicherung läuft.

"Der haben" nämlich andere Bedingungen vorliegen, als die, die der HDI anwendet.

"Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden hat und uns in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet worden ist, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. "

24.06.2013 | 20:15
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Wenn mein Post freigegeben wird, kommt noch was.

Aber vorweg: Was ist denn ein Kautz?

24.06.2013 | 20:38
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Und das ist mal wieder typisch. Da fragt man, was ein "Kautz" ist, und plötzlich wird was ganz anderes beschrieben.

Mein Gott, sind Sie krank.

24.06.2013 | 21:11
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Wer hat den was von Entschuldigen gesagt? Jetzt schon schwerste Halluzinationen?

Das bereits festgestellte und von etlichen bestätigte Krankheitsbild verschlechtert sich zunehmend.

24.06.2013 | 22:05
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
". und alle ausser Ihnen natürlich sind krank, "

Tolle Satzstellung eines Gesunden!

24.06.2013 | 22:12
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Und über das "ausser" schauen wir mal hinweg!

25.06.2013 | 08:12
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Entdecker

Das ist wirklich so, spielt in dieser Form aber im Alltag natürlich kaum eine Rolle, weil 2 Sachen zusammen passen müssen. Erstens muss tatsächlich jemand wahrheitswidrig behaupten, dass Sie einen Schaden an seinem Fahrzeug verursacht haben, zweitens muss dann auch noch in der Zeit der Klärung die SFR-Korrektur erfolgen (im Regelfall zum 1.1. e. J.)

Bei dem BF ist das wirklich schlecht gelaufen. Er sagt ja, dass das Verfahren gegen Ihn eingestellt wurde, aber der Versicherer wird den Schaden dann schließen (so formulieren die), wenn sicher ist, dass es nicht sein Fahrzeug war. Es könnte ja jemand anders gefahren sein und die Polizei ermittelt noch in dieser Richtung.

Für den BF wird sich das in dem Moment erledigen, sobald feststeht, dass sein Fahrzeug nicht involviert war. Er verkennt, dass es nicht um seine Person geht, sondern um sein Fahrzeug.

Aber, warum schreibe ich überhaupt. Die Spezialisten für solche Fälle sind Profiler, alias St. S. und Alex. ander. Hier werden noch entsprechend qualifizierte Kommentare kommen.

25.06.2013 | 10:29
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Entdecker

Ich gehe auf Ihre Feststellung ganz bewusst nicht ein.

Aber, wenn Sie sich einmal bezüglich der Rechtslage, auch bezogen auf diesen Fall, schlau machen wollen, empfehle ich Ihnen, sich einerseits mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), andererseits aber auch mit den vom BAFIN vorgegebenen Verhaltensregeln aufgrund von Bilanzierungsvorschriften bei Schadenmeldungen zu allen Versicherungsverträgen zu beschäftigen.

Bildet der Versicherer nicht sofort nach einer Schadenmeldung - und das betrifft auch KH-Schäden, eine Rückstellung, macht er sich strafbar, allein aufgrund Verstoßes gegen Bilanzierungsvorschriften.

Aber Sie können ja mal über den Petitionsausschuss des Bundestages eine Änderung dieser Verfahrensweise beantragen. Dann werden nämlich kurz vor Geschäftsjahresschluss in Zukunft alle Versicherungsgesellschaften erst einmal Ihre Rückstellungen auflösen, um bilanztechnisch, und bei den Aktiengesellschaften gegenüber den Analysten perfekt dazustehen.

Aber Sie werden sicherlich mit Ihrer Fachkenntnis das Haar in der Suppe schnell finden.

26.06.2013 | 19:04
von Alex.ander | Regelverstoß melden
Sie 4336661 sollen recht behalten.

Auch wenn ich die anderen Komm´s nicht kenne, kommt nochmal eine
qualifizierte Antwort von mir.

Sie können VVG und Bafin hoch und runter zitieren wie Sie wollen.
Es handelt sich um Sachverhalte, wo die Schuldfrage nicht geklärt wurde.

In A. Hahn´s Fall ist es aber so, "lt. seiner Beschreibung", dass es egal ist wer den Schaden verursacht hat, da es sich lt. Gutachter beim gegnerischen Fahrzeug, um einen Altschaden handelt.

Egal ob er oder eine andere Person " angebl. " den Schaden verursacht hat, dass Fahrzeug war an der Schadensverursachung
nicht beteiligt.

D. h. keine "Rücklagen" schaffen da weder er noch eine andere Person, geschweige das Fahrzeug daran beteiligt war.

Schauen Sie einfach mal über den Tellerrand, da Ihre Kommentare sich nur auf irgendwelche Vertragsregeln berufen, die aber nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun haben.

26.06.2013 | 22:43
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Der Spezialist "Alexander" soll mir doch einmal sagen, an welcher Stelle hier irgendwo steht, dass das Auto nicht beteiligt war. Bisher habe ich nur verstanden, dass der BF nicht weiter beschuldigt wird, den Schaden verursacht zu haben.

Und gerne noch einmal:

Es geht der Versicherung nicht um Herrn Hahn, sondern um das Auto von ihm. Und wenn Herr Hahn sagt, dass es sich um einen Altschaden handelt, hat das erst einmal überhaupt nichts zu sagen. Dabei handelt es sich nämlich um einen anderen Vorgang, dessen Aufklärung ein komplett abgetrenntes Verfahren erfordert.

26.06.2013 | 23:29
von Alex.ander | Regelverstoß melden
" Die Polizei sagte mir, dass der Schaden am gegenerischen Fahzeug ein Altschaden war. Bei mir gab es KEINEN Schaden, der zur Anzeige gepasst hätte. Das teilte ich der Versicherung mit. "

und die 2. Stellungnahme

"Wie will denn ein Geschädigter einen Schaden nachweisen, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft keine Beweise für einen solchen gefunden haben? Die Polizei sagte mir doch, dass der Schaden am gegnerischen Fahrzeug ein altschaden war, "

Also war auch das Fahrzeug nicht beteiligt, keinerlei Spuren am angeblichen Verursacherfahrzeug, Gutachter bestätigte Altschäden
und somit sind Ihre gegoogelten Vertragsbedingungen und Rücklagen und VVG und Bafin-Bestimmungen wertlos.

Dabei handelt es sich um tatsächlich verursachte Schäden.

Dieses hat mir auch mein Versicherungsvertreter bestätigt.
Ich habe ihn gefragt, ob mich jemand derart bei meiner Versicherung reinreissen kann und er hat bestätigt, dass es nicht so einfach ohne Gründe und Beweise geht.!

So und jetzt möchte ich auch nicht mehr mit 4336661 diskutieren,
mich interessiert nur noch der Ausgang der Geschichte.

27.06.2013 | 00:10
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Der Ausgang ist doch klar:

Der SFR wird berichtigt werden und Herr Hahn erhält das zuviel bezahlte Geld zurück.

Wer zweifelt daran?

29.06.2013 | 20:49
von Andreas Hahn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Service-Tel.Nr. spielt nur Musik ab. Die Abteilung für Betrugsfälle teilte mir auf meinen Anruf am Do. mit, die Akte sei geschlossen worden und mit der Anweisung, den alten SF wiederherzustellen an die Zentrale zurück gegangen.


17.07.2013 | 23:17
von Andreas Hahn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der erste Versuch, die Zentrale zu erreichen, scheiterte an einer Endlosschleife mit Musik. Allerdings konnte ich die örtliche Niederlassung erreichen, die mir erzählte, die Akte sei geschlossen und zwecks Regulierung an die Zentrale geschickt worden. Das war ca. am 25.06.2013. Zwischenzeitlich erreichte ich die Zentrale, Kundenservice, ca. 12. 07.2013, die mir mitteilte, ja, die Akte ist da, allerdings sei jetzt Urlaubszeit, was die Bearbeitung u. U. verzögern könnte, kicher! - Wir wissen ja alle vom Finanzhebel und den Finanzgeschäften der Versicherungen, deshalb verstehen wir auch, dass jeder Tag Verzögerung der Versicherung ein paar Euro extra einbringt. So verstehen wir auch, dass Versicherungen generell ihr Geld damit machen, dass sie Regulierungen a) verzögern und b) reduzieren. Alles klar?


07.08.2013 | 23:34
von Andreas Hahn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe ein Schreiben bekommen, das den ursprünglichen SF wiederherstellt und die Rückzahlung/Verrechnung des zu viel gezahlten Beitrags in Aussicht stellt.




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