472 Views | 12.10.2013 | 12:39 Uhr
geschrieben von Udo Rahn

eBay (Deutschland)

Kein Schutz vor nichtzahlenden Käufern

Das Verhalten von EBAY gegenüber seinen Mitgliedern ist schon fast skandalös zu nennen.
Seit einiger Zeit kann ein Verkäufer einen Käufer bei schlechter Zahlungsmoral nicht mehr negativ bewerten! Wie sollen dann nachfolgende Verkäufer gewarnt werden, dass ein Mitglied Waren ersteigert und dann nicht bezahlt?

In meinem aktuellen Fall haben sich inzwischen 13 von 16 Bewertungen negativ über ein Mitglied (haazim1950) geäußert, können dies aber nur textlich tun, müssen aber gleichzeitig dem Mitglied positive Bewertungspunkte erteilen! Welch ein Unsinn! Auch die Eröffnung eines "FALLES" bei EBAY zeigt keinerlei Wirkung.
Gleichzeitig haben mehrere Mitglieder wie ich auch den Fall bei EBAY gemeldet, um das Mitglied (haazim1950) sperren zu lassen. Es passiert leider nichts!

Alle Kontakte zum Mitglied und zu eBay zeigen keine Reaktion!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an eBay: Wiedereinführung negativer Bewertungen und Reaktion von EBAY auf ähnliche Fälle.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


22.10.2013 | 14:06
von Udo Rahn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider sind bisher erst zwei Reaktionen von eBay bei mir eingegangen. Ein Brief bestand aus Standard-Textbausteinen, der zweite nahm detaillierter Stellung zu dem Problem. Leider hat sich aber nichts geändert, das Mitglied "haazim1950" ist weiterhin bei eBay (auch unter "hazimm1950") und hat inzwischen über 20 wütende Kommentare von Verkäufern, weil Produkte ersteigert und nicht bezahlt wurden. Zitat eBay dazu: "Er erhält einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels und kann bei mehreren Verstößen auch vom Kaufen bei eBay ausgeschlossen werden. "
Schöne Sprüche, doch nichts passiert!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!