766 Views | 03.02.2014 | 08:33 Uhr
geschrieben von Ronald Becker

Deutsche Post AG (Bonn)

Schmierfetzen statt Rückschein

Bestell-/Kundennummer: Sendungsnummer: RG 6722 9377 8DE

Guten Tag, Konzernleitung, Deutsche Post AG Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn! Ihr Gewerbebetrieb hat gemäß gesetzlichen Bestimmungen (Angebot und Annahme) einen Vertrag mit uns geschlossen. Und zwar am 17.12.2013 um 17:23 Uhr. Hierbei haben Sie einen Umsatz in Höhe von 4,55 Euro generiert. Dieses Entgelt haben wir Ihnen gezahlt. Damit haben wir von Ihnen laut Angebot Ihre Dienstleistung, "EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN" erworben.

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Laut Ihrem Angebot garantieren Sie damit die Beförderung unseres Briefes an die ERGO Versicherung Hamburg, inklusive persönlicher Übergabe an den empfangsberechtigten Mitarbeiter. Ferner garantieren Sie die Unterschrift des empfangsberechtigten Mitarbeiters auf dem RÜCKSCHEIN in Großbuchstaben sowie das Datum der Übergabe. Schließlich garantieren Sie den Rücktransport (daher Rückschein!) des RÜCKSCHEINES mit Zustellung in den Absenderbriefkasten Ihres Auftraggebers / Vertragspartners.

Erst am Freitag, den 03. Januar 2013 (!) wird in der Sendungsverfolgung Ihres Betriebes angegeben, dass unser Einschreiben an die ERGO Versicherung am 27. Dezember 2013 ausgeliefert wurde. Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung RÜCKSCHEIN haben Sie nicht erbracht!

Stattdessen haben Sie, nach langem Schweigen auf dem Postweg ein DIN A 4 Blatt geschickt, mit der Überschrift:

"Auslieferungsbeleg für die Sendung RG672293778DE". Diese Ihre Sendung ging bei uns am 10 Januar 2014 ein! der vertraglich vereinbarte Rückschein fehlt bis zum heutigen Tag.

Ein Auslieferungsbeleg ist kein Rückschein! Ein Rückschein enthält eine in Echtzeit geschriebene, originäre Unterschrift des Empfängers! Sie haben Ihren Dienstleistungsvertrag nicht erfüllt! Aufgrund des von Ihnen verursachten Fehler waren wir genötigt, unsere Sendung an die ERGO per gerichtlicher Zustellungsurkunde zu wiederholen.

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Kommentare und Trackbacks (6)


03.02.2014 | 08:41
von Ronald Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher hat die Deutsche Post nicht reagiert!


10.02.2014 | 17:05
von Ronald Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Fall ist noch nicht gelost! Im übrigen liegen weitere Fälle vor, in denen Rückscheine unter anderem keine Unterschrift aber auch kein Datum enthalten, sowie keinen Namen des Empfängers. Kringel sind keine Unterschrift und auf Urkunden gesetzlich verboten! Damit erfüllt der Rückschein seine bezahlte (!) Funktion nicht. Ich habe die Post parallel zu dieser Beschwerde angeschrieben; die Post verwendet eine "clevere" Taktik: Sie schickt, wie bereits bekannt, wahllos Computerbriefe mit vorproduzierten Textbausteinen, mit folgendem Inhalt:

"Sie haben sich die Mühe gemacht, uns Ihre Erfahrungen (.) zu schildern. Dafür sagen wir danke. Wie Sie uns mitteilen, sind sie mit der Briefzustellung nicht zufrieden - das tut uns leid. Wir haben die (.) Abteilung informiert (.) wollen wir sicher stellen, dass die Zustellung (.) Ihren Erwartungen entspricht".

Diese Formulierungen weisen darauf hin: Die Post geht nicht auf das Problem ein! Ersten habe ich keine Erfahrungen "geschildert" sondern führe eine Beschwerde mit Schadenersatzforderungen! Zweitens habe ich keine Briefzustellung bemängelt sondern reklamiert, dass die bezahlte Leistung, "Rückschein", nicht erbracht wurde! Zudem wendet die Post gezielt eine Verschleierungstaktik an: Sie unterlässt in Ihren Briefen die folgenden Angaben:

1) Betreff
2) Bezug
3) Gegenstand der Beschwerde
4) mein Aktenzeichen

So erschwert beziehungsweise verhindert die Post Transparenz und auch die Möglichkeit, ihre nichtssagenden Äußerungen einem bestimmten Kontext zu zuordnen. Damit schafft sie weitere Hindernisse zur Vermeidung der Aufklärung! Diese Vorgehensweise der Post kennzeichnet ein Verhalten, welches ich vor dem genannten Hintergrund als "kalten Krieg" gegen Postkunden zu verstehen habe.

Auf derartige "Spielchen" werde ich mich künftig nicht mehr einlassen; es dürfte einleuchten, dass ich künftig jeglichen Kontakt zu "Kundenservice" der Deutschen Post ablehne, nachdem mir dieser seit Jahrzehnten immer wieder demonstriert, dass er nicht willens ist, Beschwerden korrekt nachzugehen, aufzuklären und den Kunden zu entschädigen.

Auch in diesem Fall werde ich jetzt meine Forderungen gehen den Vorstand richten sowie alle neuen Beschwerden, die garantiert kommen werden. Bei fruchtlosen Fristablauf werden ich den gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen. Um dem gern vorgetäuschten Umstand der "nicht erhaltenen Korrespondenz" vorzubeugen, werde ich meine Forderungen an den Vorstand der Deutschen Post per Zustellungsurkunden durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. mit maximal 15 Euro kann man damit ruhig schlafen. Die Kosten kommen ohnehin mitsamt Spesen auf die Rechnung. Ist erfolgreich erprobt! Ich wünsche jedem Leser Mut, es ebenfalls zu tun.


21.02.2014 | 02:24
von Ronald Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist unglaublich. aber die reine Wahrheit: am 20. Februar 2014 traf ein Schreiben vom "Kundenservice BRIEF" von der Deutschen Post AG ein; ein vorproduzierter Serienbrief mit dem üblichen, bekannten Bla-Bla. Man tut, als hätte ich den Service am 18. Februar angeschrieben, und bittet "für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung". Die Post vermeidet es ganz offensichtlich und demonstrativ, konkret zu werden! Kein Kommentar zu unseren Forderungen; kein Angebot der Wiedergutmachung!

Was aber jetzt kommt, ist an Kaltschnäuzigkeit und Unverschämtheit kaum noch zu toppen!
"Als Ersatz für den verloren gegangenen Rückschein und als Bestätigung für die Zustellung Ihrer Sendung", schickt mir die Deutsche Post AG anbei einen weiteren Schmierfetzen, der von der Form her dem entspricht, der hier auf "Bild 1" seit dem 03. Februar abgebildet ist! Allerdings ist es jetzt eine noch miesere Kopie mit bis zu 60 cm breiten, schwarzen Tonerspuren, die das "Empfangsdatum" sowie die angebliche Unterschrift, die aus einem hingeschmierten Kreis (!) besteht, größtenteils verdecken.

Laut Rechtsprechung sind solche Kringel - also Kürzel auf Urkunden unzulässig! Es wird wird vollständige Unterschrift verlangt. Warum wohl? Auch ein Kleinkind kann einen Kringel malen! Was soll dieser Kringel auf dem Schmierfetzen darstellen? Was soll er beweisen? Warum wohl gibt es auf einem Rückschein die Felder für den vollständigen Namen in Großbuchstaben? Diese Angaben fehlen auf diesem Schmierzettel, der absolut nichts Relevantes bestätigt! Dieser Fetzen sagt nichts darüber aus, wie der angebliche Empfänger meines Einschreibens heisst, und wie das Datum dem Empfangs lautet.

Ein weiterer Gipfel der Schamlosigkeit:

Auf diesem Schmierfetzen, der den Rückschein ersetzen soll, steht:
"88 Sendungen übergeben"!
Ich habe aber nur 1 Einschreiben an den Adressaten versandt.

Und nun die Krönung des Ganzen:

Auf dem Bild 1 hier, vom 03. Februar 2014, lautet das Datum neben dem Schriftzug "Empfangsbestätigung":

18.12.2013.

Auf dem besagten, hier am 20. Februar 2014 eingegangenen Exemplar lautet das Datum neben dem Schriftzug "Empfangsbestätigung aber:

30. 01. 2014!

Mit dieser unglaublichen Schizo-Nummer bezieht sich die Deutsche Post AG also auf mein hier reklamiertes Einschreiben, welches wir am 17. Dezember 2013 unter der Sendungsnummer RG672293778DE in der Postfiliale Nr 568 (Horneburg) aufgegeben haben. Laut den von der Post angegebenen Daten (s. oben!) wurde das Einschreiben also in einem Abstand von 18.12.13 - 30.01.14 = 43 Tagen zweimal zugestellt! Was nunmehr zwei verschiedene Ersatzbelege - von mir Schmierfetzen genannt - belegen sollen.

Wer jetzt nicht mehr folgen kann, muss nun sehr stark sein:

Die nüchterne Tatsache, dass die Deutsche Post AG, getrieben durch wiederholte Erinnerung von Seiten des ReclaBox-Teams, mit angefügtem (Rück-) SCHEIN-ALIBI, mit FALSCHER Sendungsnummer:

RG901504171DE, statt RG672293778DE,

die ordnungsgemäße Zustellung unseres Einschreibens vom 17.12.2013 zu beweisen versucht, ist kennzeichnend für die Probleme, in die sich Postmitarbeiter mangels Kernkompetenz immer mehr verstricken.

Angesichts dieser Farce sei einmal die Frage an die Deutsche Post erlaubt:

"Halten Sie Ihre Kunden für mit Pisa-Krüppel, die zu dämlich sind, Ihre grenzwertigen Spielchen zu durchschauen?

Lassen Sie doch bitte einmal unsere 60 Fälle (innerhalb 30 Jahren) auf die gesamte Bevölkerung des Landes hochrechnen, und haben Sie den Mut, das Ergebnis zu veröffentlichen.

Dass Sie nicht den Mut aufbringen, sich den Reklamation Ihrer Kunden in der ReclaBox zu stellen, ist eine klare Selbstaussage.

Wir bedanken und beim ReclaBOX-Team, dass wir Ihre Plattform nutzen dürfen. Angesichts der traurigen Darbietung von der Deutschen Post hoffen wir, dass ein TV-Magazin es für würdig befindet, diesen und andere Fälle zu hinterfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Becker


25.02.2014 | 10:15
von Ronald Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist unglaublich. aber die reine Wahrheit: am 20. Februar 2014 traf ein Schreiben vom "Kundenservice BRIEF" von der Deutschen Post AG ein; ein vorproduzierter Serienbrief mit dem üblichen, bekannten Bla-Bla. Man tut, als hätte ich den Service am 18. Februar angeschrieben, und bittet "für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung". Die Post vermeidet es ganz offensichtlich und demonstrativ, konkret zu werden! Kein Kommentar zu unseren Forderungen; kein Angebot der Wiedergutmachung!

Was aber jetzt kommt, ist an Kaltschnäuzigkeit und Unverschämtheit kaum noch zu toppen!
"Als Ersatz für den verloren gegangenen Rückschein und als Bestätigung für die Zustellung Ihrer Sendung", schickt mir die Deutsche Post AG anbei einen weiteren Schmierfetzen, der von der Form her dem entspricht, der hier auf "Bild 1" seit dem 03. Februar abgebildet ist! Allerdings ist es jetzt eine noch miesere Kopie mit bis zu 60 cm breiten, schwarzen Tonerspuren, die das "Empfangsdatum" sowie die angebliche Unterschrift, die aus einem hingeschmierten Kreis (!) besteht, größtenteils verdecken.

Laut Rechtsprechung sind solche Kringel - also Kürzel auf Urkunden unzulässig! Es wird wird vollständige Unterschrift verlangt. Warum wohl? Auch ein Kleinkind kann einen Kringel malen! Was soll dieser Kringel auf dem Schmierfetzen darstellen? Was soll er beweisen? Warum wohl gibt es auf einem Rückschein die Felder für den vollständigen Namen in Großbuchstaben? Diese Angaben fehlen auf diesem Schmierzettel, der absolut nichts Relevantes bestätigt! Dieser Fetzen sagt nichts darüber aus, wie der angebliche Empfänger meines Einschreibens heisst, und wie das Datum dem Empfangs lautet.

Ein weiterer Gipfel der Schamlosigkeit:

Auf diesem Schmierfetzen, der den Rückschein ersetzen soll, steht:
"88 Sendungen übergeben"!
Ich habe aber nur 1 Einschreiben an den Adressaten versandt.

Und nun die Krönung des Ganzen:

Auf dem Bild 1 hier, vom 03. Februar 2014, lautet das Datum neben dem Schriftzug "Empfangsbestätigung":

18.12.2013.

Auf dem besagten, hier am 20. Februar 2014 eingegangenen Exemplar lautet das Datum neben dem Schriftzug "Empfangsbestätigung aber:

30. 01. 2014!

Mit dieser unglaublichen Schizo-Nummer bezieht sich die Deutsche Post AG also auf mein hier reklamiertes Einschreiben, welches wir am 17. Dezember 2013 unter der Sendungsnummer RG672293778DE in der Postfiliale Nr 568 (Horneburg) aufgegeben haben. Laut den von der Post angegebenen Daten (s. oben!) wurde das Einschreiben also in einem Abstand von 18.12.13 - 30.01.14 = 43 Tagen zweimal zugestellt! Was nunmehr zwei verschiedene Ersatzbelege - von mir Schmierfetzen genannt - belegen sollen.

Wer jetzt nicht mehr folgen kann, muss nun sehr stark sein:

Die nüchterne Tatsache, dass die Deutsche Post AG, getrieben durch wiederholte Erinnerung von Seiten des ReclaBox-Teams, mit angefügtem (Rück-) SCHEIN-ALIBI, mit FALSCHER Sendungsnummer:

RG901504171DE, statt RG672293778DE,

die ordnungsgemäße Zustellung unseres Einschreibens vom 17.12.2013 zu beweisen versucht, ist kennzeichnend für die Probleme, in die sich Postmitarbeiter mangels Kernkompetenz immer mehr verstricken.

Angesichts dieser Farce sei einmal die Frage an die Deutsche Post erlaubt:

"Halten Sie Ihre Kunden für mit Pisa-Krüppel, die zu dämlich sind, Ihre grenzwertigen Spielchen zu durchschauen?

Lassen Sie doch bitte einmal unsere 60 Fälle (innerhalb 30 Jahren) auf die gesamte Bevölkerung des Landes hochrechnen, und haben Sie den Mut, das Ergebnis zu veröffentlichen.

Dass Sie nicht den Mut aufbringen, sich den Reklamation Ihrer Kunden in der ReclaBox zu stellen, ist eine klare Selbstaussage.

Wir bedanken und beim ReclaBOX-Team, dass wir Ihre Plattform nutzen dürfen. Angesichts der traurigen Darbietung von der Deutschen Post hoffen wir, dass ein TV-Magazin es für würdig befindet, diesen und andere Fälle zu hinterfragen.


25.02.2014 | 10:18
von Ronald Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist noch nicht gelöst. Wir warten auf die Freigabe unserer am 21. Februar eingegebenen Meldung.


04.03.2014 | 03:17
von Ronald Becker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte ReclaBox-Redaktion,

bezüglich meiner Beschwerde 73369 haben Sie mich mindestens zweimal aufgefordert, die Leser der ReclaBox über den Sachstand der Beschwerde zu informieren. Dieser Aufforderung bin ich jeweils nach Eingang Ihrer E-Mail unverzüglich nachgekommen. So habe ich darüber berichtet, dass der "Kundenservice" der Deutschen Post AG die Kontaktnahme von Seiten der ReclaBox als eine Nachricht von mir dargestellt und per Serienbrief mit den typischen, vorproduzierten Geschäftsformeln geantwortet hat. Dabei wurde mir ein weiterer "Schmierzettel", verunreinigt durch Tonerspuren, geschickt, fast unlesbar, den man "Ersatz für den fehlenden Rückschein" nennt. Wie von mir beschrieben, ist aber weder das Datum noch eine Unterschrift des angeblichen Empfängers sichtbar. Dort wo eine Unterschrift stehen soll, befindet sich ein Kürzel, das aus einem Kringel besteht, der im deutschen Alphabet nicht enthalten ist. Wie ebenfalls von mir berichtet, gehört dieser Zettel aber gar nicht zum Beschwerdefall; die auf dem Zettel angegebene Sendungsnummer gehört zu einer anderen Sendung, zu der ich einen Rückschein erhalten habe, und zu der ich deshalb nie eine Beschwerde veranlasst habe.

In 30 Jahren hat die Post zirka 90 unserer Sendungen - davon 60 Rückscheine (!) veruntreut. Dass wir Beschwerden veranlasst haben, hat also triftige Gründe mehr als genug.

Umso mehr sind wir erstaunt, dass Sie unsere oben besagte Meldung, mit der wir Ihrer Aufforderung zur Information wiederholt nachkamen, nicht veröffentlicht beziehungsweise von vorn herein gelöscht haben. Dafür haben wir uns die Mühe der akribisch recherchierten Sachstandsmeldungen nicht gemacht.

Und wir stellen mit Bedauern fest, dass Sie nicht auf unsere wiederholten Support Anfragen reagieren.

Nachdem wir heute zufällig auf Ihre Support Antwort vom 30.09.2012 | 16:20 h an Herrn Johannes W. gestoßen sind, sehen wir klarer. Sie schreiben dort, dass Sie Anfragen nicht bearbeiten, wenn diese beleidigend gegen die ReclaBox gerichtet sind. Des weiteren führen Sie aus, dass Trolle fragen, weshalb Beiträge gelöscht werden; und dass Sie Beiträge ohne Prüfung löschen, wenn diese von Störenfrieden kommen.

Da Sie auch uns nicht antworten, bleibt uns zwar eine endgültige Erkenntnis verschlossen. Wenn Sie aber am 30.09.12 Menschen als "Trolle" herabsetzen, weil diese lediglich nachfragen, weshalb Sie sogar nicht beleidigende Beiträge löschen, dann ist das eine klare Selbstaussage. Rhetorische Provokationen, persönliche Angriffe (Troll!), die Sie Ihren Lesern zu Recht untersagen, nehmen Sie aber für sich selbst in Anspruch und dürfen Menschen, die nicht Ihren Erwartungen entsprechen, öffentlich im Netz als "Trolle" beschimpfem.

Despektierliche Machtspiele in der vermeintlichen Anonymität - bei Unterdrückung des eigenen Namens (Kennung). Wir wissen jetzt, warum die Elite nicht in der ReclaBox vertreten ist.

Für Spielchen haben wir keine Zeit und möchten Sie daher bitten, unseren Account zu löschen. Eine Zuschrift ist nicht nötigt, nach Verlassen dieser Seite werden wir unser Postfach im E-Mail-Account bei unserem Web-Provider löschen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Becker




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