1382 Views | 05.03.2014 | 14:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9129983

KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (Wedemark)

Reklamation abgelehnt - Farbe am Schuh nach 2 Stunden tragen ab!

Bestell-/Kundennummer: 1035804

Leider muss ich die vielen Beschwerden hier bestätigen.

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2 Bilder

Nachdem ich mir an einem Samstag ein wunderschönes Paar Schuhe gekauft hatte, trug ich sie am darauf folgenden Dienstag das ERSTEMAL. Schon nach ca. 3 Stunden sitzend im Unterricht konnte man deutlich sehen, dass die Farbe am oberen Teil der Schuhe abgeschabt war.

Ich reklamierte meine Schuhe noch am selben Tag im Street Shop, welche meine Schuhe einschickten.

Leider bekam ich 3 Tage später einen Brief von Kienast mit den Worten,

". dass dieser Defekt durch Eigenverschulden bzw. Verschleiß entstanden ist. " - Ja, so etwas kann durch Eigenverschulden bzw. Verschleiß entstehen, aber doch nicht nach 3 Stunden tragen! Dies ist für mich ein eindeutiger Mangel!

Auch stand in dem Brief geschrieben, dass ich nun 6 Wochen Zeit habe meine Schuhe wieder abzuholen - und dann?

Natürlich bekam ich auch einen 20 % Gutschein für den nächsten Einkauf - welchen es wohl nicht geben wird!

Ich habe Kienast noch am selben Tag ein Schreiben zurück gesendet, in welchem ich nochmals klar mein Anliegen geschildert habe. Auch habe ich sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie nach geltendem Recht in der Beweispflicht sind und dass hier ein Mangel vorliegt und sie daher zur Nacherfüllung verpflichtet sind.

Doch zwei Tage später bekam ich eine erneute Abweisung meiner Beschwerde, es sei Eigenverschulden und es kann daher keine Gewährleistung übernommen werden.

Ist es heutzutage denn normal, dass ein Paar Schuhe für 40 € schon nach 3 Stunden tragen defekt sind und „alt“ aussehen?

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Meine Forderung an KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG: Mindestens 50 % Erstattung des Kaufpreises, da ich sie nicht mehr für den eigentlichen Zweck tragen kann!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


26.03.2014 | 15:31
von ReclaBoxler-9129983 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.04.2014 | 20:42
von ReclaBoxler-9129983 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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