ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Höherer Bonus - Bonusangaben aus Antrag anfechtbar?
Folgendes steht widersprüchlich im Stromantrag:
". Der Bonus. wird prozentual zu den Gesamtkosten des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. "
D. h. Auch ein Mehrverbrauch als Bestandteil des gesamten tatsächlichen Verbrauchs, der kann ja vorkommen, wird zur Berechnung des 25% Bonus berücksichtigt. Damit ist die Berechnungsgrundlage klar definiert.
Weiter heißt es dann im selben Satz:
". mindestens auf Grundlage. des Paketpreises. "
Das ist nicht der tatsächliche Verbrauch sondern wohl i. d.R. weniger!
Abschließend heißt es:
". höchstens auf Grundlage. des vom Kunden angegeben voraussichtlichen Jahresverbrauchs"
Das ist auch nicht der tatsächliche Verbrauch sondern wohl wieder nur der Paketpreis
oder weniger! Denn der Kunde gibt ja i. d.R. den passenden Verbrauch zum Paketpreis an.
Damit widersprechen die Min- und Maxangabe dem ersten Satz, der den tatsächlichen Verbrauch als Berechnungsgrundlage fest angibt. Alle anderen Angaben beziehen sich nicht auf den tatsächlichen Verbrauch sind n. h.M. daher nicht anwendbar, ungültig, weil sie der vorher festgelegten Berechnungsgrundlage widersprechen. Werter Extrastrom-Kunde schauen Sie mal auf Ihre Rechnung! Darin ist sicherlich auch nur die Summe der angeforderten Abschläge, der Paketpreis, Berechnungsgrundlage. So nicht!
25.03.2014 | 15:39
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir möchten Ihnen gern helfen und Sie bezüglich Ihrer Vertragskonditionen in Hinsicht auf den Bonus und sämtlicher Rahmenbedingungen aufklären.
Damit wir Sie identifizieren und Kontakt mit Ihnen aufnehmen können, bitten wir Sie, uns eine E-Mail mit dem Betreff "Verbraucherforum" an reclaboxextraenergie.com unter Angabe Ihrer Vertragsnummer und dem Link zu Ihrem ReclaBox Eintrag zu senden.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie