530 Views | 07.10.2014 | 14:31 Uhr
geschrieben von Wilhelm Uedickoven

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (Unterföhring)

Zwangsumstellung auf neuen Receiver ohne Sonderkündigungsrecht

Bestell-/Kundennummer: 2.305.967.531

Am 30.09.2014 teile Sky mir mit, dass ich mit meiner "alten" Samartcard bald nicht mehr das Programm von Sky "genießen könne". Man wolle mir eine neue Karte und den passenden Receiver senden. Diese Karte würde dann auch nur in diesem Receiver funktionieren.

SCHLAGWORTE

Ich rief die Sky Kundenhotline an und sagte, dass ich dieses nicht wünsche, weil ich meine bisherige Karte an unterschiedlichen Receivern in meinem Haushalt nutzen möchte. (z.B. Schlafzimmer, Wohnzimmer) und ich ganz sicher nicht den Reicer rumtragen wolle. Auch sei ich beruflich im Wohnmobil viel unterwegs und hätte dort einen speziellen Receiver, mit dem ich auch Sky nutzen kann. Mit der "alten" Karte wohlgemerkt.

Man sagte mir, dass das dann zukünftig nicht mehr ginge. Ich erwiderte, dass aber genau das der Grund gewesen sei, warum ich mich vor Urzeiten für Premiere und später Sky entschieden hätte und ich daher zu dem Zeitpunkt, an dem diese Flexibilität nicht mehr möglich sei, meinen Vertrag bitte als gekündigt betrachtet werden solle.

Die Antwort war, ich hätte bei Verlängerung meines Abbos (7/2013) die Geschäftbedingungen akzeptiert und Sky könne auf Zahlung bis zum frühesten Kündigungstermin (7/2015) bestehen.

Das sehe ich anders. Aus meiner Sicht können "Allgemeine Geschäftsbedingungen" nicht alle Veränderungfen, die zum Nachteil des Kunden sind, juristisch einwandfrei aushebeln.

Sehe ich das richtig?

Noch einmal: Wenn alles beim "Alten" bleibt, nutze ich Sky gerne weiter und bezahle auch wie seit ca. 15 Jahren meine Prämie. Ändern sich die "Spielregeln" will ich vorzeitig aussteigen.

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Meine Forderung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG: Vorzeitige Vertragsauflösung zum Umstellungszeitpunkt


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Kommentare und Trackbacks (3)


07.10.2014 | 14:51
von Ghost Bird | Regelverstoß melden
1.4 Smartcard
1.4.1
Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen.

***Für Sie wichtig***

Diese Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist.

Der Abonnent darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk [. ] ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist.

Der Abonnent erwirbt kein Eigentum an den Smartcards und dem Leih-Receiver.

1.4.4
Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.

***ENDE***

Das heist eigentlich ist Sky bisher ziemlich nett gewesen zu tollerieren, dass Sie Ihre Smartcard in mehreren Geräten und noch abweichend Ihrer Adresse genutzt haben.
Ebenfalls steht drin das Sky es verlangen kann, dass Sie diese Endgeräte benutzten müssen die Sky angibt.

07.10.2014 | 14:55
von Ghost Bird | Regelverstoß melden
Ich wollte es Ihnene igentlich heraus kopieren, aber leider lässt es Reclabox nicht zu wegen Wörtern die mir das System nicht verrät (ich bin immer sehr nett!)

Bitte schauen Sie selbst:

download.sky.de/web/redaktion/download/AGB_Deutschland.pdf

Punkt 1.4 Smartcard
und 1.4.4

Da steht drin was auf Sie zu trifft.

18.11.2014 | 14:46
von Wilhelm Uedickoven noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile wurde mir die bisherige Smartcard "abgeschaltet". Obwohl ich bezahle und es technisch noch keinen Grund dafür gäbe!




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