Amazon.de (Luxemburg)
Amazon Aktionsgutschein-Betrug
Bestell-/Kundennummer: 028-3552843-0609954
Beim Abschluss meines T-Mobile Vertrags über Amazon wurde eine Prämie in Form eines Amazon Aktions-Gutscheins in Höhe von 50€ versprochen.
Diesen habe ich einige Tage später auch zugeschickt bekommen.
Jetzt habe ich mir, nichts schlimmes ahnend, unter automatischer Verrechung des Aktionsgutscheines eine Computermaus bestellt. Diese wurde auch kurz darauf geliefert.
Soweit so gut! Nun hatte diese Maus aber einen Defekt, also habe ich, selbstverständlicherweise die Maus reklamiert und an Amazon zurück gesendet.
Da ich gleichzeitig erfahren hatte, dass es sich wohl um einen Serienfehler des Maustyps handelt, habe ich einfach eine neue bestellt (parallel).
Als meine 1. Maus (die reklamierte) nun zurück bei Amazon war, wurde mir zwar der Differenzbertrag der über den 50€-Gutschein hinausging erstattet, der Gutschein selbst aber nicht.
Auch ein Nachfragen beim Kundensupport blieb erfolglos.
In den AGB des Gutscheins steht (wie im Nachhinein dann erfahren), weit unten im Kleingedruckten (das man ja eigentlich nicht penibel durchliest, da man auf Amazons Kundenfreundlichkeit vertaut), dass der Gutschein bei Reklamation oder Rücksendung verfällt.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Erstens, wenn ich einen DEFEKTEN Artikel geliefert bekomme und diesen zurücksende, wieso muss ich dann darunter leiden? Diese 50€ Ermäßigung war ein Versprechen Seitn Amazons und daran sollte sich auch gehalten werden.
Zweitens: Man will wohl die Kunden für dumm verkaufen, bzw. linken! Wie kann man einen Gutschein mir solchen Bedingungen rausbringen?
Drittens: Amazon wirbt am Ende jeder Mail damit, das Kudenfreundlichste Unternehmen der Welt sein zu wollen, konzipiert man dann SO einen Gutschein, bei dem der Kunde sämtliche Ansprüche verliert wenn er einen defekten Artikel reklamiert?
Es ist ein Jammer und ich habe mittlerweile mehrere Rückmeldungen aus dem Bekanntenkreis die dasselbe Problem mit Amazon und diesem Gutschein haben.
Fazit: WENN man seinen Kunden einen Gutschein verspricht, dann sollte man Ihnen auch die Möglichkeit geben einen Gegenwert für den Gutschein zu bekommen.
Nach meiner Reklamation hat man mir diesen Gegenwert einfach ersatzlos gestrichen.
Zum Glück ein guter Ausgang
PS: Ich hatte mir sowas die AGB angeschaut. Aber darin steht dazu natürlich nichts.