primacall GmbH
Mangelnde Vertragserfüllung
Bestell-/Kundennummer: 240398730
Am 01.10.2014 übersandte mein Vater ein Einwurfeinschreiben mit sofortiger Vertragskündigung wegen Nichterfüllung des bestehenden Vertrags.
Aus einem mir nicht nachvollziehbaren Grund war ihm im Mai 2014 eine neue SIM-Karte mit neuer Rufnummer zu seinem eigentlich laufenden Primacall-Handyvertrag übersandt worden. Seine bis dahin gültige Rufnummer war plötzlich ein Anschluss in München. Nach kurzer Zeit stellte er fest, dass er mit der neuen Rufnummer zwar telefonieren, aber nicht angerufen werden konnte. Daran änderte sich bis heute trotz mehrfacher Anrufe im gebührenpflichtigen Kundencenter und zweier Schreiben nichts.
Da mein Vater schwerbehindert und stark gehbehindert ist, ist es zwingend notwendig, ihn unterwegs erreichen zu können, also musste im Oktober ein neuer Handyvertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen werden, da primacall nichts an diesem Zustand änderte. Auch eine versprochene Ersatz-SIM-Karte kam nie an und wurde, wie ich im Kundencenter erfuhr, auch nie geschickt. Die "defekte" SIM-Karte verwahre ich seit Oktober in meiner Betreuerakte, da ich zwischenzeitlich die Betreuerin meines Vaters geworden bin, die Lasteinzüge ab 01 2015 werden widerrufen.
Bei einem heutigen Anruf im Kundencenter (06.03.15) konnte mir niemand erklären, warum das Kündigungsschreiben vom 01.10.2014 nicht bearbeitet worden ist und mir wurde erklärt, dass weitere Rechnungen kommen, da mein Vater mit der SIM-Karte weiter telefoniert hätte, was einem technischen Wunder gleich kommen dürfte, da sich diese Karte in meiner Betreuerakte befindet. Für die unberechtigten Rechnungen und widerrufenen Lasteinzüge wurden allein im Februar und März 25,00 EUR Mahnkosten und 39,99 EUR "Bearbeitungsgebühren" erhoben.
Auf meine Frage, wem der gerichtliche Betreuerbeschluss und die Vorsorgevollmacht übersandt werden kann, war man nicht bereit, eine ordnungsgemäße Postanschrift für ein Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen. Eine Postfachadresse kann dafür nicht verwendet werden.
17.03.2015 | 10:52
Abteilung: Presseabteilung
Sehr geehrter Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals gründlich geprüft.
Die Zusendung einer neuen SIM-Karte fand im Rahmen einer Tarifanpassung statt. Aufgrund eines neuen Kooperationspartners war es uns möglich, die Tarifpreise für unsere Kunden allesamt zu senken. Um die vergünstigten Tarife in Anspruch nehmen zu können, mussten die Kunden jedoch neue SIM-Karten im Netz aktivieren. Aus diesem Grund haben wir Ihrem Vater eine neue SIM-Karte zugesendet.
Wir bedauern, dass es mit der Nutzung unserer Dienstleistung zu Schwierigkeiten gekommen ist. Leider müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass aus unserer Sicht kein außerordentlicher Kündigungsgrund gegeben ist. Das von Ihnen beschriebene Fehlerbild ist nicht nachvollziehbar. Wir haben die Verbindungsdaten Ihres Vaters nochmals überprüft. Es lassen sich keinerlei Hinweise auf eine Fehlfunktion der SIM-Karte finden. Grundsätzlich ist ein technischer defekt der SIM-Karte in der Gestalt, dass ausgehende Anrufe möglich sind, eingehende jedoch nicht, nahezu ausgeschlossen.
Der von Ihnen beschriebene Fehler stellt sich daher wie eine fehlgeschlagene Rufweiterleitung oder ein Defekt am Endgerät dar. Möglicherweise gab es auch ein Missverständnis mit der korrekten Rufnummer.
Grundsätzlich besteht jedenfalls aus unserer Sicht weiterhin ein wirksamer Vertrag zwischen Ihrem Vater und primamobile. Da wir aber an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind, haben wir uns aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht entschlossen, den Vertrag mit Wirkung zum Ende dieses Monats am 31.03.2015 zu beenden. Im Gegenzug bitten wir Sie, alle noch offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich der Rechnung für den Monat März 2015, zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr primacall Team!
Diesen Umstand hatte wohl auch der Gesetzgeber erkannt. Mit Änderung des Telekommunikationsgesetzes zum 10.05.2012 wurden nun die Rechte der Verbraucher gestärkt: Ist der Provider fortan nicht in der Lage, am Wohnort die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, steht dem Kunden gemäß § 46 Abs. 8 TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.