Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 367 Views | 26.05.2015 | 09:42 Uhr
geschrieben von Uta

Höffner (Schönefeld)

Farbangaben im Kaufvertrag nur beispielhaft?

Bestell-/Kundennummer: 7889484

Wir haben uns von der Höffner Möbelgesellschaft GmbH & Co. KG eine Küche nach Maß liefern und einbauen lassen.

Hat alles wunderbar geklappt. Topp Monteure - absolut freundlich, hilfsbereit und sauber gearbeitet. Kleines Manko - so dachten wir - eine Arbeitsplatte als Tischplatte gedacht, sollte entgegen der Arbeitsplatten nicht dunkelgrau (Stromboli dunkel) sein, sondern so hell (Eiche virginia) wie die Fronten. So sahen es jedenfalls die im Kaufvertrag ausgedruckten Küchenansichten vor.

Wir haben jedenfalls vor Ort die Küche voll bezahlt, in der Annahme das offensichtliche Problem leicht zu lösen. Jetzt streiten wir uns seit vier Wochen mit dem Höffner-Kundendienst per E-Mail und telefonisch, ob diese vom Verkäufer ausgedruckten Küchenansichten nur beispielhaft sind oder verbindlich.

SCHLAGWORTE

Ich muss dazu sagen, die beiden Farben um die es hier geht sind wie Tag und Nacht. Ich hätte also auch mit lila oder rosé rechnen müssen, wenn die Farben im Kaufvertrag nur beispielhaft sein sollen und nur "darstellenden Charakter" haben.

Letzte E-Mail von Höffner Einrichtungshaus - Reklamation abgelehnt. Nun haben ich mir jetzt zu den Feiertagen die Zeit genommen und die vielen Seiten der Bestellung durchgelesen und tatsächlich unter den Zahlen- und Buchstabengewirr die Position (17) gefunden, wo eindeutig steht - Arbeitsplatte Eiche Virginia und die dazugehörigen Maße.

Als was ist die Ablehnung von Möbel Höffner zu werten? - Betrugsversuch am Kunden?

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Meine Forderung an Höffner: Preisnachlass jetzt in entsprechender Höhe - oder Austausch


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


27.05.2015 | 07:52
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Uta,

mit Bedauern haben wir Ihren Beitrag gelesen und verstehen Ihren Unmut.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns an dieser Stelle, in aller Form bei Ihnen entschuldigen. Um eine gemeinsame und zufriedenstellende Lösung mit Ihnen abstimmen zu können werden wir den Sachverhalt noch einmal im zuständigen Kundendienst vorlegen und prüfen lassen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Höffner Internetteam

05.06.2015 | 08:00
von Uta gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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