Durch primastrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 738 Views | 09.09.2015 | 12:00 Uhr
geschrieben von Petra, Brigitte Schmidt

primastrom GmbH (Berlin)

Kündigung des Mobilfunkvertrages

Bestell-/Kundennummer: 240774538

Im März 2014 wurde ich telefonisch durch einen Mitarbeiter des Callcenters zum Abschluß eines Mobilfunkvertrages überredet, nachdem ich bereits 2013 einen Vertrag für Sromlieferung abgeschlossen hatte. Für Mobilfunk habe ich eine Einzugsermächtigung erteilt, für Strom habe ich selbst einen Dauerauftrag eingerichtet.

SCHLAGWORTE

Bei der Stromabrechnung 2015 gab es erstmals Probleme, weil mein Dauerauftrag seit April 2015 auf Mobilfunk gebucht wurde. Trotz vieler Anrufe und diversem Schriftwechsel konnte der Streit erst durch ein Schlichtungsverfahren nach 3 Monaten beigelegt werden.

Um diese Kontellation zukünftig zu vermeiden, habe ich meinen Mobilfunkvertrag mit Schreiben vom 2.6.2015 gekündigt. Die Mindestlaufzeit von 12 Monaten habe ich eingehalten, Verlängerungszeiträume gingen aus den Vertragsunterlagen nicht hervor. Die Einzugsermächtigung wurde ebenfalls zurückgezogen.

Die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Rechnungen erhielt ich mit Anschreiben per E-Mail, die angehängte PdF-Datei konnte ich jedoch nicht öffnen und kontrollieren und bat mehrfach um Zustellung in Papierform. Jetzt ist mir klar, das war so gewollt. Nach dem Desaster mit meiner Sromabrechnung wurde mir die Kotrolle meiner Mobilfunkrechnungn sehr wichtig.

Im Juli erhielt ich erstmals per Post die Rechnung und kam aus dem staunen nicht mehr raus.

Neben der Grundgebühr wurde eine Internetnutzung berechnet sowie ein Betrag "Umbuchung auf Strom" ausgewiesen, der Rechnungsbetrag am Folgetag bereits abgebucht.

Eine telefonische Klärung ergab: Obwohl mein Handy/Akku seit April sehr eingeschränkt benutzt wurde (1 Anruf und der Akku war alle), überwiegend ausgeschaltet war, wurden über Tage Daten aus dem Internet gezogen. Ich selbst war nie im Internet unterwegs. Das sei ganz normal, meinte der Mtarbeiter, die Umbuchung auf Strom sei korrekt und würde in den nächsten "Jahren" verrechnet werden. Eine sofortige Rückzahlung erfolgt nicht. Ein IT Fachmann hielt das für unmöglich.

Von mir wurde daraufhin der Rechnungsbetrag zurückgeholt.

4 Tage später die 1. Mahnung voller Rechnungsbetrag + Mahngebühr + Rückholgebühr und bereits am 31.8.2015 erfolgte wiederum der unrechtmäßige Zugriff auf mein Konto.

Bei weiteren Abbuchungen werde ich jedoch eine Strafanzeige prüfen.

Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit ohne Verlängerungsvereinbarung ist von einem unbefristeten Vertrag auszugehen. Für die Kündigung sind daher die gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich, die Fristen regeln sich nach § 621 BGB.

Es liegt schon die nächste Rechnung vor, jedoch war die Abbuchung bereits davor erfolgt.

Sollte hier keine Lösung gefunden werden, werde ich mir auch für Strom einen anderen Anbieter suchen.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Kündigung des Vertrages zum 30.6.2015 und Stornierung der Rechnungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.09.2015 | 11:44
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals gründlich geprüft.

Sie haben sich am 05.03.2015 fernmündlich für den "primastrom allnet 100 fone spezial" Mobilfunktarif entschieden. Dieser Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Sollte der Vertrag nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Diese Regelungen können sie unseren AGB entnehmen.

Da Sie unserem Mobilfunkvertrag telefonisch zugestimmt haben, haben wir uns den Mitschnitt des Vertragsschlusses nochmals aufmerksam angehört. Sie wurden von einem unseren Mitarbeiter ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass für Ihren Vertrag die AGB von primastrom gelten. Sie wurden auch darüber informiert, dass Sie die AGB kostenlos beim Kundenservice bestellen oder auf unseren Homepage einsehen können. Mit beidem haben Sie sich einverstanden erklärt. Die AGB sind somit Teil des Vertrags geworden und die Regelungen zur Kündigungsfrist sind wirksam. Die Kündigungsregeln sind im Übrigen bei Mobilfunkanbietern gängige Praxis und werden immer in AGB geregelt.

Bitte haben Sie insofern Verständnis dafür, dass wir auf die vereinbarte Kündigungsfrist bestehen müssen. Wie Sie unserem Schreiben vom 16.09.2015 entnehmen können, haben wir uns als Kündigungsdatum daher den 31.03.2016 vorgemerkt.

Den Widerruf Ihrer Einzugsermächtigung haben wir erhalten und wir werden in Zukunft selbstverständliche keine Rechnungsbeträge mehr im Lastschriftverfahren abbuchen.

Die Buchungsüberschneidungen Ihrer Kundenkonten bedauern wir sehr. Wir freuen uns aber, dass wir im Schlichtungsverfahren zu einer einvernehmlichen Lösung gefunden haben und möchten uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten nochmals ausdrücklich entschuldigen.

Insgesamt sind wir zuversichtlich hiermit alle Unstimmigkeiten gelöst zu haben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom Team!

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Kommentare und Trackbacks (8)


09.09.2015 | 19:19
von Petra, Brigitte Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.09.2015 | 22:11
von Petra, Brigitte Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher liegt nur die Drohung der Abgabe des Vorgangs an einen Anwalt vor sowie Mitteilung an die Schufa aber heute, am 16.9. konnte ich erstmals die den Rechnungen anhängende PdF-Datei einsehen. Im letzten Halbjahr wurden Beträge für Internetnutzung berechnet, obwohl weder im Vertrag Internetnutzung vereinbart, noch tatsächlich Internet genutzt wurde.
Nichts als Betrug


17.09.2015 | 09:27
von Petra, Brigitte Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Übergabe der Unterlagen an einen Anwalt und Schufa-Eintragung wurden angedroht.


17.09.2015 | 09:29
von Petra, Brigitte Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.09.2015 | 18:37
von Petra, Brigitte Schmidt
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

27.09.2015 | 23:54
von Petra, Brigitte Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.10.2015 | 17:26
von Petra, Brigitte Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.10.2015 | 20:57
von Petra, Brigitte Schmidt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider kann ich kostenlos erst in einem Jahr klären, ob tatsächlich eine Schufa-Eintragung erfolgt ist. Auch liegt das Anwaltsschreiben noch nicht vor aber primastrom will keine Lösung anstreben.


22.12.2015 | 22:28
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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