primastrom GmbH (Berlin)
Kündigung wegen Preisanstieg
Bestell-/Kundennummer: 00005043
Zum 1.11.2012 habe ich mit der Fa. Primastrom GmbH einen Vertrag zur Stromlieferung abgeschlossen. Dabei wurde für 12 Monate eine Preisgarantie "gewährt", Vertragsdauer 24 Monate.
Zum 1.4.2013 erfolgte erstmals eine Preiserhöhung um 2 ct. /KWh. Tatsächlich hat sich der Preis wie folgt erhöht:
Arbeitspreis ab 1.11.2012 21,49 ct/KWh + Grundpreis 5,80 Euro/Monat
Arbeitspreis ab 1.4.2013 23,49 ct/KWh + Grundpreis 5,80 Euro/Monat
Arbeitspreis ab 1. 2. 2014 25,49 ct/KWh + Grundpreis 5,80 Euro/Monat
Arbeitspreis AB 15.10.2015 25,99 ct/KWh + Grundpreis 6,95 Euro/Monat
Die Preisgarantie wurde nicht gewährt. Die letzte Erhöhung entspricht 20 %. Damit habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung zum 31.10.2015 Gebrauch gemacht, natürlich per Einschreiben mit Rückschein. Der Empfang des Einschreibens wurde am 8.9.2015 bestätigt.
Von primastrom werden datierte Schreiben noch mehrere Tage zurückbehalten und dann zur Post gegeben. Ansonsten kann ich mir nicht erklären, warum der Postweg innerhalb Berlins 1 Woche und länger dauert, und z. B. Abbuchungen von meinem Konto (Mobilfunk) erfolgen, bevor ein Schreiben vorliegt.
Dem ganzen ging ein Schlichtungsverfahren voraus wegen Nichtberücksichtigung meiner geleisteten Zahlungen und Auszahlung meines Guthabens für Strom.
Das Verhältnis zu dieser Fa ist vollkommen zerrüttet. Ich will nur noch raus aus dem Vertrag und eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung zum 31.10.2015.
05.10.2015 | 16:56
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde aufmerksam zur Kenntnis genommen und möchten uns vorab für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Sie haben sich ab dem 01.11.2012 für den primastrom-Tarif "primaberlin 24" entschieden. Dieser Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und gewährt eine Preisgarantie in den ersten 12 Monaten. Außerdem setzten sich die monatlichen Grundgebühren aus Arbeits- und Grundpreis zusammen. Der Arbeitspreis kann sich im Falle von Steueränderungen, die die Belieferung oder Verteilung von elektrischer Energie betreffen (z. B. Umsatzsteuer, Stromsteuer oder Energiesteuern) oder Abgaben (z. B. Änderungen der Belastungen nach dem EGG), erhöhen. Aus diesem Grund können wir dessen Erhöhungen auch nicht vermeiden oder beeinflussen. Daher bleiben die Arbeitspreise von der vereinbarten Preisgarantie unberührt. Eine entsprechende Regelung findet sich auch in unseren AGB. Die Preiserhöhungen vom 01.04.2013 und 01.02.2014 waren somit rechtmäßig.
Im Hinblick auf unsere gute und vertrauensvolle langjährige Zusammenarbeit sind wir aber natürlich an einer alle Seiten zufriedenstellenden Lösung interessiert. Daher haben wir uns entschlossen, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Ihren Tarif zum 14.10.2015 zu beenden. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung müsste Ihnen bereits per Post zugegangen sein.
Wir sind zuversichtlich alle Unstimmigkeiten gelöst zu haben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom Team!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Bedanken möchte ich mich beim ReclaBoxler 7492981 für die vielen nützlichen Hinweise.
Beschwerde ist gelöst