1253 Views | 12.11.2015 | 20:23 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9567736

BAUR Versand (GmbH & Co KG) (Burgkunstadt)

Benutzter Laptop beim Nachbarn zugestellt

Ich habe letztes Jahr ein Laptop bei Baur bestellt. Leider wurde der Laptop bei meinem Nachbarn zugestellt, der sich vorwiegend im Ausland aufhält. Eine Benachrichtigung habe ich nicht erhalten. Nach einem Anruf bei Baur teilte mir man mit, dass der Laptop bei meinem Nachbarn zugestellt worden ist. Leider hält sich dieser Nachbarn vorwiegend im Ausland auf. Ich habe das Laptop fast nach einem Jahr erhalten. Als ich ihn ausprobiert habe musste ich feststellen, dass der Laptop von alleine herunterfährt und das Schlimme er war in einem benutzten Zustand. Ich musste sehen wie viele Programme VOR meinem Kauf heruntergeladen wurden.

SCHLAGWORTE

Als ich das Laptop zurückschicken wollte, teilte BAUR mir mit, dass ich nur das Recht auf Nachbesserung habe, weil es über 1 Jahr her ist. Ich hätte nur 14 Tage Zeit.

Wie sollte ich bitteschön von meinem Widerufsrecht Gebrauch machen können, wenn das Laptop meinem Nachbarn zugestellt wurde und ich es nach fast einem Jahr erhalten habe?

Und das Laptop war in einem benutzten Zustand und es wurden VOR meinem Kauf nachweislich Programme heruntergeladen. Wieso sollte ich für ein Laptop bezahlen, den ich erst nach fast einem Jahr erhalten habe, defekt und im benutzten Zustand ist? Das Laptop wurde zurück geschickt und ich habe schon meinen Anwalt eingeschaltet.

Ich werde BAUR noch einmal die letzte Chance geben außergerichtlich zu einigen, ansonsten werde ich klagen und meine Familie und Freunde die jetzt bei BAUR sind von einem weiteren Kauf abraten.

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Meine Forderung an BAUR Versand (GmbH & Co KG): Erstattung


 
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Kommentare und Trackbacks (13)


12.11.2015 | 22:17
von Mandy | Regelverstoß melden
Hallo?
mir ist das gleiche auch passiert. ich verstehe deine enttäuschung und die hilfslosigkeit. aber gut, dass du nun einen beistand hast, der kann dir helfen, dass die angelegenheit zu deinen gunsten entschieden wird. ich habe exakt das gleich erlebt wie du nur halt mit einem anderen produkt. ich hatte ein tablet bestellt und hatte auch lange auf meine lieferung warten müssen. ich hatte auch keine benachrichtigung oder ähnliches. als ich bei baur angerufen habe und mich über den verbleib meiner ware erkundigt habe teilte baur mir mit, dass dies an mich zugestellt worden ist. an mich? ich war sauer, denn diese unterstellung war eine unverschämheit. ich hatte die ware nicht erhalten. baur bat mich irgendein formular auszufüllen, dass ich die ware nicht erhalten habe. ich wartete und wartete. plötzlich steht nach 3 monaten die tochter meines 92 jährigen nachbarn vor der tür und brachte mir mein tablet. sie fragte mich warum ich mein paket bei ihrem vater noch nicht abgeholt habe? bitte? woher sollte ich wissen, dass mein paket bei ihm zugestellt worden ist, ich hatte nicht mal eine benachrichtigung von hermes. und der alte mann kann leider nicht zum 5 stock laufen und mir mein paket aushändigen, bis seine tochter kam.
ich war sauer und habe das tablet zurückgeschickt. man weigerte mir die erstattung weil die zeitspanne von 30 tagen vergangen ist.
ich konnte das tablet ja nicht innerhalb diese zeitspanne zurück geben weil ich es ja nicht hatte. ich habe mir einen rechtsanwalt gesucht und er hat denen geschrieben. das recht ist ganz klar auf deiner seite, denn es ist die aufgabe des versandhauses dir dir ware ordnungsgemäß zuzustellen. ist dies nicht vollbracht, hast du keine schuld. also mein anwalt hat denen geschrieben und ich habe die erstattung innerhalb 2 wochen erhalten.
ich weiß nicht ob du eine ausländerin bist, aber sie denken mit uns können sie es machen. nee das lässt du dir bitte nicht gefallen. und du hast noch bessere gründe als ich, du hast einen "benutzten Laptop" erhalten + du kannst nachweisen, dass vor deinem kauf programme heruntergeladen wurden. bei meinem fall hat der anwalt gesagt, ich hätte sehr gute chancen auf erstattung. du hast noch bessere chancen. am besten alle beweise aufheben. ich wünsche dir viel glück. und falls du noch fragen hast, kannst dich gerne an mich wenden.

liebe grüße
mandy fernandez

12.11.2015 | 23:05
von Peter Sonman | Regelverstoß melden
Rechtlich ist es so, das die 14 Tage Frist erst zu laufen beginnt, wenn die Ware beim Empfänger zugestellt wurde, also in diesen Falle die Übergabe des Nachbarn an den Empfänger.

13.11.2015 | 00:08
von Mandy | Regelverstoß melden
Ja und sie oder er, ich weiß nicht um wen es sich hier handelt, wollte nachdem sie oder er das paket vom nachbarn erhalten hat, das laptop zurückgeben, aber baur hat es ihr verweigert. sie oder er kann doch nicht dafür, dass sie oder er den laptop so spät bekommen hat. bei mir war es damals genauso und mein anwalt sagte ich hätte sehr gute chancen wenn ich klagen wollte, aber baur hat ja innerhalb zwei wochen nach dem der anwalt geschrieben hat, mein geld zurück erstattet. mandy

13.11.2015 | 09:05
von Mandy | Regelverstoß melden
Also bei mir war es, dass ich in vorkasse treten musste bevor mir eine wäre überhaupt geliefert wurde, also eine anzahlung. bitte nicht vorurteilen lieber ronald. wenn ich es selbst nicht erlebt habe, würde ich auch denken wieso bezahlt sie für eine Ware die sie nicht erhalten hat. bei neukunden ist es so, dass baur eine anzahlung verlangt. mandy

13.11.2015 | 09:18
von Mandy | Regelverstoß melden
Anzahlung
und den rest nicht bezahlt.
mandy

13.11.2015 | 09:27
von ReclaBoxler-9567736 | Regelverstoß melden
Hallo ihr Lieben, vielen, lieben Dank für eure Meinungen, vor allem liebe Mandy vielen Dank für deine positiveResonanz. Ich freue mich, dass ich hier nicht allein bin. Ich stehe aber in dieser Sache nicht alleine, mein Anwalt hat mir große Erfolgsaussichten versprochen. Ich werde Baur aber trotzdem die Chance geben uns ausergerichtlich zu einigen, wenn nicht mein Anwalt hat schon ein Schreiben aufgesetzt. Und mich kostet das Ganze nur 10 EUR. Ich habe einen Beratungsschein vom Amtsgericht geholt die auf meiner Nachfrage ebenso gesagt haben, dass das Recht auf meiner Seite ist. Liebe Mandy ich habe alles aufgehoben, auch did Dokumentation von einem Fachhändler, dass der LAPTOP VOR meinem Kauf benutzt wurde, weil vor meinem Kauf siehe Datum, diverse Programme heruntergeladen wurde. Warum soll ich für ein Laptop bezahlen der benutzt wurde? Und ich habe den Laptop davor bezahlen müssen. Also per Sofortuberweisung. Und dann hat sich die Ware auf dem Weg gemacht. Lieber Hr. Hadamek. Ich habe den Laptop im Voraus gezahlt, deswegen konnten auch keine Mahnungen kommen. Deswegen fordere ich ja auch die Erstattung.

13.11.2015 | 10:48
von ReclaBoxler-9567736 | Regelverstoß melden
Vielen Lieben Dank auch an diejenigen die mir eine Nachricht geschrieben haben. Ich weiß, dass das Recht ganz klar auf meiner Seite ist, das hat mir mein Anwalt auch gesagt, aber Baur sieht das nicht so.

13.11.2015 | 10:48
von ReclaBoxler-9567736 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.11.2015 | 13:36
von Mandy | Regelverstoß melden
Auch wenn baur es nicht so sieht, alle gerichte der welt würden zu deinen gunsten entscheiden. also am besten klagen und so schnell wie möglich. das ist doch nicht mehr normal. sie liefern an eine an jemandem anderen und dann noch dazu benutzt und defekt und du sollst dafür blechen? wie dreist kann man den noch sein?
mandy

13.11.2015 | 14:41
von ReclaBoxler-9310836 | Regelverstoß melden
Guten Tag zusammen, ich verstehe wie du dich fühlst. Ich war auch mal in einer ähnlichen Lage. Bestellt wurde ein Handy, dass laut Baur bei einem Nachbarn zugestellt wurde. Ich habe alle meine Nachbarn abgeklappert, keiner hat das Paket an sich genommen. Ich weiß nicht ob alle auch die Wahrheit sagen, FAKT ist aber ich habe die Ware nicht erhalten. Ich rief da an und reklamierte über den Verbleib meiner Ware. Plötzlich kamen Rechnungen, Mahnungen usw. Ich habe es nicht bezahlt. Ich habe dann meinen Cousin (er ist Rechtsanwalt) kontaktiert und er war mir in dieser Sache sehr behilflich. BAUR ist verpflichtet dir die Ware zuzustellen. Wenn das so nicht erfolgt ist, haftet Baur für den Verlust bzw. für die Falschzustellung. Da aber noch andere Punkte "benutzter Laptop und heruntergeladene Programme vor deinem Kauf" für dich sprechen, hast du sehr gute Chancen auf Klage. Wichtig ist wenn es zur Klage kommt, alle Beweise aufhebst, auch die Dokumentation die bestätigt, dass Programme vor deinem Kauf heruntergeladen wurden. Ich wünsche dir viel Erfolg! Viele GrüßeFernanda

PS: Ach ja falls dein Anwalt trödelt, mein Cousin ist auf Verbraucherrecht spezialisiert, also melde dich wenn was ist ;-)

13.11.2015 | 16:59
von ReclaBoxler-9567736 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.11.2015 | 17:45
von ReclaBoxler-9567736 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.05.2016 | 15:27
von Evelyn Bässler | Regelverstoß melden
Ich hätte doch nicht 1 Jahr auf einen Rechner gewartet. Sofort vom Kauf zurückteten und einen anderen Rechner gekauft. Das verstehe ich das Verhalten des Kunden nicht.

Baur gehört zu Otto und mit denen ist nicht gut Kirschen essen, die haben die besten Anwälte und die Beweispflicht liegt beim Kunden.



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