Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 1684 Views | 24.01.2016 | 19:00 Uhr
geschrieben von Guido Mayer

voxenergie GmbH (Berlin)

Sonderkündigungsrecht (Strom) ignoriert

Bestell-/Kundennummer: Kundenummer 7000049331

SCHLAGWORTE

Im Oktober 2015 hatte ich einen Stromvertrag abgeschlossen. Am 06.11.15 erhielt ich die Terminbestätigung. Am 13.11.15 erhielt ich eine Preiserhöhung, die für mich nicht in Frage kam. Die Stromlieferung sollte am 01.12.15 beginnen. Gem. Sonderkündigungsrecht machte ich von diesem Gebrauch und kündigte am 16.11.15 diesen Vertrag per Einschreiben mit Rückschein. Zu dem entzog ich der Voxenergie den Bankeinzug. Diese Kündigung wurde mir bis heute, trotz etlicher Emails nicht bestätigt. Ein Schreiben an die primaholding, die voxenergie anzuweisen die Kündigung zu bestätigen, blieb ebenfalls ohne Rückmeldung. In der Antwort der primaholding hieß es nur: IHR ANLIEGEN BEFINDET SICH IN DER BEARBEITUNG, SIE ERHALTEN ZEITNAH EINE RÜCKMELDUNG. Für mich ist es nicht nachvollziehbar wie eine Bearbeitung einer für mich wichtigen Angelegenheit fast acht Wochen dauert. Ferner ist die Voxenergie immer noch bei der Netz AG als Versorger gemeldet. Zudem wurden nach dem Schreiben an die primaholding munter mal eben 443,89 von meinem Konto abgebucht, welche ich durch meine Bank zurück buchen lies und eine Abbuchungssperre veranlasste.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Reaktion der Voxenergie und sofortige Beendigung des Vertrags und Abmeldung als Versorger bei der Netz AG


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.02.2016 | 08:04
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Guter Kundenservice ist uns sehr wichtig und wir bedauern daher die geschilderten Umstände. Für etwaige Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, stimmen wir aus Kulanz der Kündigung zu und verzichten auf sämtliche Kosten, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit zum 31.12.2016 angefallen sind.

Wir sind zuversichtlich die Angelegenheit damit zur Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr voxenergie Team!

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Kommentare und Trackbacks (9)


26.01.2016 | 10:59
von Guido Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Forderungen werden munter weiter ignoriert!
Absolutes NO-GO und unterste Schublade!


26.01.2016 | 13:27
von Guido Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte in meiner Beschwerde folgendes vergessen zu erwähnen: In meinem abgeschlossenen Vertrag mit der Voxenergie
wurde schriftlich vereinbart: KEINE MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT!
Die AGB sagt unter Pkt. 4.1 folgendes aus:
Soweit keine vereinbarte Vertragslaufzeit besteht, kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werde. Die Kündigung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
Unter Pkt. 5.7 Bei einer Preisänderung durch Voxenergie steht dem Kunden das Recht zu den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
All das wurde von mir in Anspruch genommen.
Die Voxenergie ist aber so dreist und frech
führt den Vertrag munter bis zum 29.02.16
weiter. Ich bin mal gespannt wie sie reagieren werden, wenn sie für die Monate Januar und Februar 2016 keine Geld von mir erhalten werden. Wahrscheinlich erhalte ich dann von ZWIELICHTIGEN INKASSOUNTERNEHMEN Post. Ferner möchte ich noch erwähnen, daß ich am 25.01.2016 die Schlichtungsstelle Berlin mit der ganzen Angelegenheit beauftragt habe. Die Voxenergie ist auch schon mehrfach negativ in Erscheinung getreten (Internet, Fernsehen (WISO). Mal schauen wie die ganze Sache weiter läuft.
SLOGAN VOXENERGIE:
HERZLICH WILLKOMMEN IN DER WELT VON VOXENERGIE!
VOXENERGIE IST EINFACH FAIR!
AUF VOXENERGIE IST IMMER VERLASS!
Das ich nicht.!

HERZLICHEN WILLKOMMEN IN DER WELT VON VOXENERGIE!


26.01.2016 | 13:29
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


29.01.2016 | 10:55
von Guido Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 28.01.2016 erhielt ich nach sage und schreibe 10 Wochen ich wiederhole 10 Wochen
ein Lebenszeichen der Voxenergie in Form einer Email, die wie folgt lautet:
IN VORBEZEICHNETER ANGELEGENHEIT NEHMEN WIR BEZUG AUF IHRE KÜNDIGUNG UND TEILEN IHNEN MIT, DASS VOXENERGIE AUS KULANZ UND OHNE ANERKENNUNG EINER RECHTSPFLICHT IHR SONDERKÜNDIGUNGSRECHT AUFGRUND DER ERHÖHUNG DER EEG-UMLAGE ANNIMMT. DIE ABMELDUNG DER NETZNUTZUNG WIRD ZUM 29.02.16
VERANLASST. WIR WEISEN SIE DARAUF HIN, DASS SIE FÜR DEN BELIEFERUNGSZEITRAUM ZUM WERTERSATZ VERPFLICHTET SIND.

Die Aussage: Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht heißt für mich im Klartext: SIE MÜSSEN ES ZWAR NICHT, ABER SIE NEHMEN ES AN!
Vielleicht sollte die voxenergie mal den Punkt 5.7 ihrer AGB überarbeiten und den Satz mit aufnehmen: WIR MÜSSEN ES ZWAR NICHT, ABER WIR NEHMEN ES AN.
Ich werde, um mit den Worten der voxenergie zu antworten: SIE ERHALTEN ZEITNAH EINE ANTWORT, mich mit ihr in Verbindung setzten um endlich eine Einigung, die für beide Seiten
akzeptabel ist zu erreichen.
Ich werde hier weiter über der Verlauf berichten.
Auf in die nächste Runde!


02.02.2016 | 12:48
von Guido Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe heute ein Schreiben der voxenergie erhalten.
1. Mahnung: Rücklastschrift wegen Widerspruch!
Uns ist der Grund ihres Widerspruchs nicht bekannt. Die Prüfung ihres Sachverhalts hat ergeben, dass die Rechnung in voller Höhe zu begleichen ist. 443,89 Euro plus 5,00 RLS Gebühr plus 4,50 Mahngebühr.

Ferner wird in diesem Schreiben mit Stromsperrung bei nicht bezahlen
und einer Gebühr von 150,- Euro für die Sperrung gedroht. Diverse Paragraphen aufgeführt, wie Paragraph 288 BGB, 286 BGB und
24 III NAV. Als letztes wurde dem Schreiben ein SEPA Lastschriftmandat beigefügt, welches ich unverzüglich ausgefüllt zurück senden soll.
Ein Anruf von mir bei der voxenergie bestätigte meine Vermutung:
Mein Anliegen befindet sich weiter in Bearbeitung, die Schlichtungsstelle hat sich dort bereits gemeldet und wartet ebenfalls auf Antwort und ich solle die Mahnung erst einmal zu den Akten legen.
Meine Antwort dazu: Erst mal versuchen den Kunden mit solchen Schreiben einschüchtern.
Auf in die nächste Runde!


07.02.2016 | 09:28
von Guido Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.02.2016 | 08:31
von Guido Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.02.2016 | 08:33
von Guido Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde in den nächsten Tagen wieder berichten, wie die Angelegenheit weiter geht.


02.03.2016 | 12:56
von Guido Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.03.2016 | 13:01
von Guido Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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