Von ROLLER beantwortete Beschwerde. | 684 Views | 12.04.2016 | 15:43 Uhr
geschrieben von ST

ROLLER GmbH & Co. KG (Köln)

Küchenmontage vor Ort verweigert - Geldrückgabe lässt warten

Nach dem Kauf einer Küche + Küchenmontage wurde beim Montagetermin der Einbau durch die Monteure verweigert. Nur mit einer übergroßen Arbeitsplatte würde diese Küche aufgebaut werden können.

SCHLAGWORTE

Der gesamte Zahlungsbetrag musste vom Kunden vorab gezahlt werden - dies war als Forderung auf einem gedruckten Blatt vemerkt.

Nach mehrmaligem Hinterher-Telefonieren nach dem nächsten Vorgehen und einem schnellstmöglichen nächsten Montagetermin, erwies sich, dass die neue Platte knappe 900,- Euro kostet. Mit einem vorliegenden Angebot war es Roller aber möglich dem Kunden diese Platte für rabattierte ca. 450,- € anzubieten! Zudem erfuhr der Kunde vom Vermieter, dass die vormalige Küche in der Wohnung ebenfalls mit einer regulären Platte versehen war und ohne Probleme aufgebaut werden konnte.

Wegen mangelndem Service, dem Versuch etwas Überflüssiges für einen zu hohen Preis zu verkaufen und der fehlenden Einsicht dem Kunden nach 10 Wochen Wartezeit endlich die Küche einzubauen, entschied der Kunde sich selbst um die Montage zu kümmern.

Da der Zahlungsbetrag bereits beglichen wurde (was auch nicht rechtmäßig ist), bleibt Roller jetzt still und der Kunde ist nach rund 3 Monaten Wartezeit immer noch ohne Geldrückgabe und einer adäquaten Entschädigung.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Erstattung des kompletten Montagepreises und Entschädigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.04.2016 | 15:43
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geerhter Kunde,

es tut uns sehr leid, dass Sie leider mit unserem Service so unzufrieden sind. Bitte schicken Sie uns doch Ihre Kaufvertragsnummer (6-stellig) per E-Mail an reclabox spider monkey roller.de. Wir sprechen dann umgehend mit den Kollegen.

Viele Grüße

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


16.04.2016 | 09:25
von ST noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Tag, leider ist das Problem immer noch nicht gelöst. Roller ist immer noch im "Entscheidungsprozess"ob die Montagekosten zurückbezahlt werden oder nicht. Ich habe selbst an der Küche schon mehr gemacht und gearbeitet als die beiden Monteure an zwei Terminen zusammen. Fakt ist, dass der Kunde Roller für eine Gesamtleistung bezahlt hat, einen Teil davon nicht bekommen hat. Es besteht keine Überlegung darüber ob die Zahlung erstattet wird. Das Unternehmen versucht nun in meinen Augen die ihnen entstandenen Kosten für ZWEI Anfahrtstermine (und trotzdem keinen Aufbau) nun auf den Kunden abzuladen um selbst wirtschaftlich glatt aus der Sache rauszukommen.


30.04.2016 | 11:52
von ST noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Unternehmen Roller sieht die fehlende Montage nicht ein. Es werden stets die zwei Anfahrten zur Montage vorgezogen um das Ausbleiben der Rückerstattung zu entschuldigen. 469,- € für eine Leistung die der Kunde bis heute nicht erhalten hat. Ein anderes Unternehmen wurde in der Zwischenzeit beauftragt und konnte die Küche ohne Weiteres aufbauen. Der Verbraucherschutz ist nun involviert.




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