Durch gas.de gelöste Beschwerde. | 685 Views | 18.04.2016 | 17:18 Uhr
geschrieben von Wiebke Schmidt

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Magdeburg)

Sonderkündigungsrecht aufgrund von Preisanpassung

Bestell-/Kundennummer: 1444579

Hallo,

SCHLAGWORTE

auch wir wollen unsere Erfahrung mit Gas.de nicht zurück halten, obwohl wir der Meinung waren und es uns einfach nicht vorstellen konnten, mit solch dubiosem Geschäftsgebaren einmal betroffen sind.

Wir haben am 30.03.2016 die Jahresabrechnung für 2015 erhalten und dabei festgestellt, dass der Versorger Gas.de seinen Grund- und Arbeitspreis drastisch erhöht hat. Somit steht uns ein Sonderkündigungsrecht zu, wobei die Frist mit Kenntnisnahme erfolgt, d. h. also 30.03.2016. Wir haben daher mehrfach per Mail die schriftliche Kündigung als PDF beigefügt.

Erst kam die Aussage, Kündigung nur regulär möglich, nach dem wir dann auf unser Sonderkündigungsrecht hingewiesen haben und Gas.de gemerkt hat, damit kommen Sie nicht weiter, haben Sie versucht uns zu erklären, dass eine Kündigung schriftliche zu erfolgen hat und Sie Dateianhänge nicht erhalten bzw. öffnen können, dass ist einfach lachhaft. Aber wie dem auch sei, wenn man mit so alter Technik heute noch unterwegs ist, haben wir natürlich dann per Einschreiben/Rückschein am 08.04.16 gekündigt, welches am 11.04.16 bestätigt wurde, aber wieder nur auf die reguläre Laufzeit zum 28.02.17. Wir werden die Zahlungen zum 30.04.16 einstellen und haben heute Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Sonderkündigungsrecht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.04.2016 | 09:44
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wir haben Ihren Eintrag zur Kenntnis genommen.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurden in Ihrem Vertrag zum neuen Vertragsjahr 01.03.2016, keine Preise geändert. Ihre Preise sind seit dem 01.03.2015 konstant. Somit besteht für Sie kein Sonderkündigungsrecht.

Über die Preisänderung ab dem 01.03.2015, wurden Sie von uns am 08.01.2015 informiert. Ihr Sonderkündigungsrecht bestand bis zum 29.02.2015.

Laut unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen benötigen wir eine Kündigung in Schriftform. Eine Kündigung in Textform (Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend.

Um E-Mails automatisch einem Vertragskonto zuzuordnen, wird der Betreff der E-Mail oder der Anfang einer E-Mail, nach der 8-stelligen Nummer geprüft. Anhänge können vom System nicht geprüft werden. Des Weiteren erhielten wir Ihre Mitteilungen nicht von der hinterlegten E-Mailadresse.

Am 16.04.2016 teilten Sie uns mit, dass Sie den von uns angebotenen Tarifwechsel rückwirkend zum 01.03.2016 wünschen.

Der Tarifwechsel wurde am 18.04.2016 in Ihrem Vertragskonto hinterlegt.

Da Sie nun am 18.04.2016 die Beschwerde auf der bei der Recla Box-Plattform eingestellt haben, gehen wir davon aus, dass Sie den Tarifwechsel zum 01.03.2016 nicht mehr wünschen.

Als kundenorientiertes Unternehmen sind wir bemüht, im Einvernehmen mit unseren Kunden schnelle und unbürokratische Problemlösungen zu finden und umzusetzen. Aus Kulanz beenden wir vorzeitig Ihren Vertrag, wie von Ihnen gewünscht, zum 30.04.2016 und deaktivieren Ihre Einzugsermächtigung zum selben Termin.

Wir bitten Sie, nach Erhalt der Kündigungsbestätigung, Ihre Beschwerde bei der Recla Box-Plattform als gelöst zu kennzeichnen.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Ihr gas.de Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.04.2016 | 15:46
von Wiebke Schmidt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wurde gelöst und als Gutwill dahingestellt, was aber Blödsinn ist. Danke vielmals.




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