Von GEOX Deutschland beantwortete Beschwerde. | 564 Views | 16.08.2016 | 12:57 Uhr
geschrieben von Anna-Maria Keuler

GEOX Deutschland GmbH (München)

Gelderstattung verweigert

Einweg-Kunden-Abzocke

Am Sa, 06.08.2016 hat mir mein Mann Pumps aus der neuen Kollektion (nicht reduziert) für 120 € gekauft. Nachdem ich die Schuhe zu Hause anprobiert habe, waren Sie definitiv zu eng.

Am Mo, 08.08.2016 haben wir die Schuhe zurückgegeben. Leider keine Gelderstattung bekommen, sondern nur Gutschein. Der Verkäufer hat uns ein Schild vor die Nase gestellt, dass nur ein Gutschein möglich ist - dieses Schild gab es am Samstag noch nicht.

Bei unpassenden Ware bieten selbst weniger prominente Händler, wie H&M oder C&A, eine vollständige Gelderstattung des Kaufpreises, und ich hätte mich nie für einen Kauf bei Geox entschieden, wenn ich wüsste, dass dieser Händler es nicht tut.

Ich will keinen Gutschein, sondern mein Geld zurück und bitte freundlich um eine Gelderstattung - sonst unternehmen wir alle möglichen rechtlichen und medialen Schritte - die Beschwerde hier ist nur der Anfang.

Danke und Gruß,

Anna-Maria Keuler

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an GEOX Deutschland GmbH: Erstattung des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.08.2016 | 12:05
Firmen-Antwort von: GEOX Deutschland GmbH
Abteilung: Customer Service

Sehr geehrte Frau Keuler,

wir können Ihnen bestätigen, dass man bei Meinungsänderung kein Geld zurückbekommt.

Wir werden aber gerne den Fall prüfen. Nehmen Sie bitte mit unserem Kundenservice Kontakt auf:

customer.care spider monkey geox.com

Danke und freundliche Grüße

GEOX SPA
Customer Service

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


16.08.2016 | 13:34
von Ilka48 | Regelverstoß melden
Grundsätzlich gilt die Regel „Vertrag ist Vertrag” und „gekauft ist gekauft”. In dem Augenblick des Vertragsschlusses (Bezahlung an der Kasse und Aushändigung der Ware) ist ein für beide Seiten bindender Vertrag zustande gekommen. Der Händler muss die Ware liefern, der Kunde muss den Kaufpreis bezahlen. Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es für den Kunden beim Kauf im Ladengeschäft grundsätzlich nicht! Das Gesetz geht davon aus, dass man sich eben vor dem Vertragsschluss überlegen soll, was man will. Alle seien ja schließlich „mündige Bürger”!

Viele Verbraucher haben eine andere Vorstellung. Sie glauben, dass man Verträge grundsätzlich rückgängig machen kann. Dieser Irrtum ist verständlich, denn in der Tat gibt es inzwischen viele Ausnahmen von der Grundregel „Vertrag ist Vertrag”. Zum Beispiel bei Haustürgeschäften, bei Kredit- und Versicherungsverträgen, bei Fernabsatzverträgen und beim Time Sharing. Dennoch: Das sind Ausnahmen, die ausdrücklich gesetzlich geregelt sind. Sie ändern an der Grundregel nichts.

Der Irrtum wird auch dadurch aufrecht erhalten, dass manche Händler einer Rücknahme ohne wenn und aber zustimmen und Geld zurückerstatten. Das ist aber Kulanz und mehr als das, wozu sie nach dem Gesetz verpflichtet wären.

Manche Händler wollen den Artikel nur gegen einen Gutschein zurücknehmen. Das ist wegen der strengeren Rechtslage ebenfalls Kulanz und sogar noch ein Entgegenkommen und somit eigentlich kein Grund, sich über den Händler zu beschweren.

Doch als Kunde können Sie – vor Vertragsschluss! – durchaus ein Rückgaberecht ausdrücklich vereinbaren und damit von der gesetzlichen Grundregel abweichen. Das ist erlaubt! Es sollte aus Beweisgründen schriftlich geschehen. Lassen Sie auf dem Kassenbon notieren: "Rückgabe gegen Geld binnen 14 Tagen möglich". Dann ist der Händler auch an diese Zusage gebunden. Vermeiden Sie bei solchen Vereinbarungen Wörter wie "Umtausch". Denn dann könnte es später heißen, es sei nur Umtausch gegen einen anderen Artikel oder gegen einen Gutschein gemeint.

Quelle: Verbraucherzentrale

25.09.2016 | 00:03
von Anna-Maria Keuler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geox hat sich geweigert, das Geld zu erstatten. Wir kaufen dort nie wieder was.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!