Durch gas.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 247 Views | 03.10.2016 | 10:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1750177

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Überhöhte Rücklastschriftgebühren werden nicht belegt

Bestell-/Kundennummer: 14693673

Aktuelle Rechtssprechung gilt offenbar für gas.de nicht; )

Vor 3 Monaten bin ich leider zu einem Grünwelt Tarif der gas.de gewechselt, weil die Kundenbewertungen eigentlich recht gut sind.

SCHLAGWORTE

Ich kann das leider nicht bestätigen. Leider kam mein Gehalt gleich im ersten Monat des Vertrags einen Tag später, so dass es eine Rücklastschrift gab, da gas.de sehr überpünktlich den Abschlag abbuchte - am gleichen Tag noch habe ich den Betrag sogar wieder angewiesen, also spätestens am nächsten Tag hatte gas.de das Geld. Nun ist es dort Usus, in so einem Fall SOFORT die Lastschrift zu kündigen - ja gut, dann zahle ich halt per Dauerauftrag, auch ok.

Ich bekam ein Schreiben (2 Wochen, nachdem das Geld schon längst wieder auf dem Konto von gas.de gutgeschrieben war), dass der Betrag noch offen sei, was ja nicht der Fall war, wie ich wusste.

Nun schuldete mir gas.de noch einen Sofortbonus, weswegen ich im Kundenportal doch wieder meine von gas.de gelöschte Bankverbindung eingetragen habe. Nun erhielt ich eine nicht näher zu erklärten GS Betrag von gas.de - es handelte sich um den Neukundenbonus, abzüglich des Abschlags (den ich ja eigentlich per Dauerauftrag zahle, diesen konnte ich jetzt gerade noch rechtzeitig aussetzen!) und einer Rücklastschriftgebühr von 5,80.

Das ich diese wohl tragen muss, ist mir klar - aber, auf Nachfrage, wie der Betrag von 5,80 zu Stande kommt, wurde mir von 2 recht unfreundlichen Mitarbeitern erklärt, dass sei 1:1 der Betrag, den meine Bank berechnet hätte. Nun weiß ich jedoch, dass dies nur 3 Euro sind. Ich bat, die Differenz mir doch bitte zu belegen. Darauf hin wurde ich ziemlich rüde zu Recht gewiesen, auch wenn wir noch 3 Stunden weiter diskutieren, würde man dies sicher nicht tun. Nun gibt es aber hinreichend Urteile, dass Unternehmen die Beträge für Kunden auf Verlangen belegen müssen.

Mich stört vielmehr, ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter wegen 2,80 einen Kunden schon recht unfreundlich und abweisend behandeln - was passiert am Ende, wenn sich nach Kündigung sicherlich um die Höhe des Bonus gestritten werden wird. Bei diesem Verhalten gegenüber Kunden wird das sicher passieren - denn die Kündigung habe ich heute gerade losgeschickt! Im Prinzip wäre ok gewesen, dass die Mitarbeiter freundlich gesagt hätten, es seien 2,80 Mahnkosten, Portokosten oder Bearbeitungsgebühren. Dieses Unternehmen ist mir sehr suspekt.

Dazu kommt, dass der Kontakt einem sehr erschwert wird. Im Onlineportal gibt es KEIN Kontakformular, Emails werden so gut wie nie beantwortet, die Nummer auf der Unternehmeswebsite führt zur Stromsparte, von wo aus man nicht weitergeschaltet werden kann (ist ja beim heutigen Stand der Technik noch keine Selbstverständlichkeit) und an der richtigen Hotline erwarten einen dann Kundenabwehrgeräte. Ich bin froh, wenn die 9 Monate um sind und ich den Verein los bin! Wahrscheinlich aber leider nicht ohne meinen Anwalt; ), aber vielleicht überrascht mich die gas.de ja doch mit ein bißchen Kundenservice!

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Belegung der zuviel erhobenen 2,80


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.10.2016 | 14:35
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.10.2016 | 16:30
von ReclaBoxler-1750177 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Belegung fehlt immer noch - eine einfache Email mit nachweislich unwahren Behauptungen reicht mir nicht, immerhin kenne ich die tatsächlich weiterberechneten Gebühren seitens meiner Bank.


15.10.2016 | 22:33
von ReclaBoxler-1750177 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unternehmen verweigert Belegung bzw. schreibt Email mit unwahren Behauptungen als Beleg.




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