Durch Jochen Schweizer gelöste Beschwerde. | 855 Views | 07.11.2016 | 14:52 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1177797

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein wegen Krankheit verfallen

Du bist, was du erlebst. Naja, schön wäre es gewesen.

Ich hatte auch so ein Jochen Schweizer "Erlebnis".

SCHLAGWORTE

Meine Arbeitskollegen haben mir zum Geburtstag einen Erlebnis-Gutschein von Jochen Schweizer geschenkt. Ich habe nochmal die Hälfte drauf gelegt und 1x Houserunning gebucht. Leider hat mich einen Tag vor besagtem Termin ein Magen-Darm-Infekt dahingerafft, diese Infekte kommen ja leider ganz plötzlich.

Bei meiner telefonischen Absage beim Anbieter wurde mir bereits mitgeteilt, dass der Gutschein nicht auf einen anderen Termin umgebucht werden kann und verfallen wird. Ich habe trotzdem beim Schweizer-Team nachgefragt und sogar meine Krankmeldung kopiert, aber es war nichts zu machen. Die Gutscheine werden mit dem Ablauf des Tages des Erlebnisses entwertet, umbuchen kann man bis zu einer Woche davor und das verbunden mit einer Umbuchungsgebühr von 20 Euro.

Mir stellt sich hier überhaupt die Frage, warum ist so etwas nicht kurzfristig möglich? Ich wäre am Houserunningtag die letzte Person gewesen. Es wurde also nicht extra für mich aufgebaut oder ähnliches. Dem Anbieter entstanden somit keine extra Kosten.

Auch insgesamt wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Meine Freundin konnte bei Jochen Schweizer einen Gutschein sogar auf einen anderen Gutschein umbuchen. Dieser Gutschein allerdings bezifferte sich auf über 120 Euro. Mein Gutschein belief sich nur auf 80 Euro.

Die Geschäftspolitik ist mir völlig unverständlich, zumal bei einem anderen sehr bekannten Anbieter völlig problemlos möglich sein soll laut den Bedingungen des Anbieters, dass man umbucht bis kurz davor, auf andere Personen überträgt etc. Die Gebühr dafür beträgt übrigens fünf Euro.

Mir tat es um den Geburtstagsgutschein der Kollegen leid. Ich habe bei meiner Anfrage um etwas Entgegenkommen gebeten, aber keine Chance.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Zumindest teilweise Erstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.11.2016 | 14:11
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Relationship Management

Guten Tag,

schade, dass Sie Ihren Termin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen konnten. Das tut uns sehr leid, weshalb wir Ihren Fall gerne noch einmal überprüfen möchten. Bitte senden Sie dazu Ihren Namen, Ihren Gutscheincode oder Ihre Ticketnummer an trustpilot spider monkey jochen-schweizer.de. Wir werden uns Ihren Fall so schnell wie möglich ansehen und danken Ihnen für Ihr Feedback.

Liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


11.11.2016 | 19:17
von ReclaBoxler-1177797 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.11.2016 | 13:59
von ReclaBoxler-1177797 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.12.2016 | 17:52
von ReclaBoxler-1177797 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.12.2016 | 20:18
von ReclaBoxler-1177797 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.01.2017 | 17:31
von ReclaBoxler-1177797 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.03.2017 | 10:21
von ReclaBoxler-1177797 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lange Zeit nichts mehr von Jochen Schweizer GmbH gehört, durch ein kürzliches Update meines PC wurde wohl nochmals die E-Mail von 11/2016 versandt.
Nun im März 2017 die endgültige Antwort, es gibt keine (auch nicht teilweise) Erstattung. Folgende Begründung:

Für die Durchführung des Erlebnisses gelten die AGB`s des Veranstalters (J. Schweizer ist Vermittler der Erlebnisse) ab Buchung des Termins. Ab diesem Zeitpunkt kann der Veranstalter abrechnen. Nichtteilnahme = 100 % Stornokosten.

Anmerkung: Laut Veranstalter selbst sollte ich mich damals direkt mit J. Schweizer wegen einer Umbuchung auf neuen Termin in Verbindung setzen.

In Zukunft suche ich Alternativen für Buchungen von Erlebnissen - und die gibt es.




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