Durch gas.de gelöste Beschwerde. | 327 Views | 08.11.2016 | 15:00 Uhr
geschrieben von Stefan Kreyssig

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Kaarst/Magdeburg)

Kündigung ignoriert, verstossen gegen eigene AGB und EnWG

Bestell-/Kundennummer: 31675140

Kündigung nach massiver unangekündigter Preiserhöhung wird ignoriert, verstossen gegen ihre eigenen AGB und gegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Mal wieder Gas.de.

SCHLAGWORTE

Am 27.09.2016 wurde die Jahresrechnung zum Runterladen bereit gestellt. Dabei habe ich bemerkt, dass eine Preiserhöhung, datiert auf den 24.03.2016 auf der Plattform für mich hinterlegt war. Darüber habe ich kein E-Mail erhalten und demzufolge erst am 27.09.2016 von der Preiserhöhung Kenntnis erhalten. Daraufhin habe ich Gas.de am selben Tag per Einschreiben/Rückschein gekündigt und darauf hingwiesen, dass mir die Preiserhöhung erst am 27.09. bekannt gemacht wurde und dass nach AGB die Erhöhung erst 6 Wochen später wirksam wird. Außerdem habe ich gegen die Vorauszahlungsberechnung Einspruch erhoben, da die Preiserhöhung beim Grundpreis um ca 40 % und beim Arbeitspreis um 17 % unwirksam war und außerdem nicht der Vorjahresverbrauch, sondern ein völlig willkürlicher (natürlich höherer) Verbrauch "prognostiziert" wurde. Im Kündigungsschreiben habe ich außerdem angekündigt, dass ich die nächste Abschlagszahlung stornieren würde. falls diese überhöht sei.

Anfang Oktober wurde, wie befürchtet, der zu hohe Abschlag von meinem Konto abgebucht, was ich sofort storniert habe. Am selben Tag habe ich den korrekten Betrag an Gas. de überwiesen und Ihnen per E-Mail mitgeteilt, wie ich auf diese Summe komme (alter Grundpreis, alter Arbeitspreis, Verbrauchsprognose = Vorjahresverbrauch / 12 Monate auf volle Euro gerundet).

Am 13.10.2016 hat Gas.de dann ein "Erste Mahnung" geschickt, dass der Differenzbetrag von 20,00 € plus Kosten der Rücklastschrift über 5,80 € fällig sei. Dieses Schreiben habe ich natürlich ignoriert.

Am 14.10.2016 habe ich einen Lieferantenwechsel beauftragt und diesen auch bestätigt bekommen. Also habe ich angenommen, dass Gas.de die Kündigung zum 8.11.2016 akzeptiert hat, auch wenn ich darüber nicht informert wurde. Bis heute habe ich aber von dem neuen Lieferanten nichts mehr gehört. Daher gehe ich davon aus, dass Gas.de dem Vertragswechsel leider doch nicht zugestimmt hat.

Am 28.10.2016 hat Gas.de dann eine weitere Mahnung "Kündigungsandrohung" geschickt., die ich ebenfalls ignoriert habe.

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Am 02.11.2016 habe ich erneut einen Brief (Einschreiben/Rückschein) an Gas.de verschickt, in dem ich eine letzte Frist auf den 09.11.2016 gesetzt habe mit der Ankündigung, falls auch dieses Schreiben ignoriert würde, dass ich unverzüglich die Schlichtungsstelle von dem Vorgang informieren würde. Außerdem habe ich Gas.de erneut unter Hinweis auf deren eigene AGB und das EnWG aufgefordert, endlich die Kündigung zu bestätigen und außerdem dem Lieferantenwechsel zuzustimmen. Parallel dazu habe ich den Brief auch per E-Mail an Gas.de geschickt.

Mit Datum vom 03.11.2016 bekam ich dann einen Brief per Post, dass Gas.de versucht hätte, mir am 13.10.2016 ein E-Mail zuzusenden, was aber gescheitert sei und ich solle doch bitte eine gültige E-Mail-Adresse übersenden. Das ist (natürlich?) völliger Nonsense. Meine E-Mail-Adresse funktioniert einwandfrei. Kann man ja auch daran sehen, dass ich auf meine eMails an Gas.de postwendend Antwort per Autoresponder erhalte. Dennoch habe ich versucht, meine E-Mail-Adresse im Portal neu einzugeben, was mir aber nicht gelungen ist. Erst hatte ich überlegt, eine andere Adresse anzugeben, dann habe ich aber lieber doch darauf verzichtet, da Gas.de dann sicher behaupten würde, dass man ja daran sehen könnte, dass die E-Mail-Adresse nicht mehr funktioniert. Per E-Mail habe ich Gas.de darüber informiert, dass meine E-Mail-Adresse nach wie vor gültig sei.

Am 08.11.2016 habe ich dann nochmal versucht die E-Mail-Adresse einzugeben und jetzt hat es funktioniert. So ein lustiges Spielchen ist mir neu gewesen, aber der Phantasie sind ja bekanntermaßen kaum Grenzen gesetzt.

Am 07.11.2016 habe ich den (gekürzten) Abschlag für November überwiesen und Gas.de am 08.11.2016 per E-Mail informiert, dass diese Zahlung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung erfolgt.

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Kündigungsbestätigung, Zulassung Lieferantenwechsel, Schlussrechung mit korrekten Preisen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.11.2016 | 13:22
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Kreyssig,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Ihr Anliegern wurde per E-Mail vom 09.11.2016 bearbeitet

Wie bereits mitgeteilt besteht die Möglichkeit einer Tarifumstellung.

Falls Sie mit unsrem Angebot einverstanden sind bitten wir um zeitnahe

Rückantwort.

Freundliche Grüße

Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.11.2016 | 06:54
von Stefan Kreyssig gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Einschaltung der Schlichtungsstelle ging auf einmal alles ganz schnell und Gas.de hat auf einmal zügig auf meine Beschwerde reagiert. Offensichtlich muss es immer erst entsprechenden Druck (nämlich Kosten) geben, bevor man sich bewegt.




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