Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 176 Views | 23.01.2017 | 14:41 Uhr
geschrieben von Sandy Otto

primastrom GmbH (Berlin)

Kündigung wegen Auszug wird nicht bestätigt

Bestell-/Kundennummer: 7890070196

Seit circa drei Monaten bin ich umgezogen und wohne nun im Haushalt meines Freundes.

Ich habe mehrfach alle nötigen Unterlagen versendet und wöchentlich mit Primastrom telefoniert. Am Telefon wird immer wieder die Bearbeitung versprochen, aber dennoch hört Primastrom nicht auf Mahnungen zu schicken und zu drohen, den Strom abzustellen.

Außerdem soll ich nach Auszug noch fast zwei Jahre meine Grundgebühr weiterzahlen? Wofür?

Ich frage mich allerdings auch, wo der Strom abgestellt werden soll. In meiner alten Wohnung?

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Kündigungsbestätigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.01.2017 | 12:51
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Otto,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals gründlich geprüft.

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass Sie sich im Rahmen der Auftragserteilung am 26.08.2016 für einen Stromtarif mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten entschieden haben. Der Umzug an sich ändert nichts an der Wirksamkeit eines Stromlieferungsvertrags. Nur wenn für primastrom die Leistungserbringung am neuen Standort unmöglich ist, besteht die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Der Anspruch auf die Zahlung der vereinbarten Grundgebühr besteht somit weiterhin.

In Anbetracht der Gesamtsituation haben wir uns dennoch - aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht - dazu entschlossen, Ihren Vertrag zu beenden und die Grundgebühren nur bis zum Lieferende zu berechnen.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit somit zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


08.02.2017 | 12:47
von Sandy Otto noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.02.2017 | 15:48
von Sandy Otto noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bereits vor einigen Wochen hier gepostet. Da wurde mir dann hier auch am 26.01.2017 geschrieben, dass alles schön kulant aufgehoben wird und die Grundgebühr nur bis zum Lieferende (Oktober 2016) berechnet wird. Das ist aber nicht passiert liebe Primastrom GmbH, stattdessen habe ich nun eine Abrechnung erhalten auf der 271,21 € Grundgebühr bis 22.09.18 gefordert werden! Wo bitte soll in Ihren AGBs oder in der "Verordnung über [. ] die Ersatzversorgung mit Elektrizität [. ]" stehen das das rechtens ist!

Leider kann mir keiner an der Hotline sagen, wo das rechtlich geregelt sein soll!

Denn ich habe mir die kompletten AGBs durchgelesen (sollten die Leute an der Hotline vielleicht auch mal machen). Dort steht lediglich folgendes:

Teil A Stromlieferung/Punkt 4.5 Vertragsdauer und Kündigung

"primastrom wird dem Kunden für den Fall einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs die monatliche vereinbarte Grundgebühr bis Ende der Vertragslaufzeit als pauschalisierte Schadenssumme berechnen. "

Ich bin umgezogen! Mir wurde nicht wegen Zahlungsverzugs gekündigt!

Und die Höhe ist ja überhaupt, dass Primastrom sich erlaubt die Grundgebühr (für eine angeblich telefonisch zugesagt Vertragsverlängerung, die NICHT stattgefunden hat), bis September 2018 in die Endabrechnung zu nehmen bzw zu fordern. Das ist einfach gesagt Betrug. Mir konnte auch keiner sagen, wer da angerufen hat, oder ob es einen Mitschnitt gibt.

Liebe Primastrom, entweder das wird extrem schnell bearbeitet und mir meine überzahlten Abschläge überwiesen (ca 130€), oder ich erstatte nächste Woche Anzeige wegen Betruges und arglistiger Täuschung! ich habe einer Vertragsverlängerung NICHT zugestimmt und auf eine Grungebühr bist September 2018 haben sie keine Anrecht.


08.03.2017 | 15:11
von Sandy Otto gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wurde gelöst. Und bedanke mich das es reclabox gibt sonst wäre wahrscheinlich nie was passiert. Danke




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