Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 1015 Views | 01.10.2017 | 10:28 Uhr
geschrieben von Iris Schindler

voxenergie GmbH (Berlin)

Angeblicher Vertrag per telefon, Widerruf nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: 8790175354

Am 13.03.17 wurde ich von einem Mitarbeiter der Firma Voxenergie angerufen und man hat mir erzählt, wie günstig der Strom doch bei Voxenergie sei und dass man mir mal ein Angebot zusenden wolle. Nach langem hin und her habe ich der Übersendung des Angebotes zugestimmt.

SCHLAGWORTE

Einige Tage später erhielt ich ein Schreiben, dass man meinen Auftrag bearbeiten würde und dass ich ein Kundeninformationsblatt ausfüllen und unterschreiben soll, damit die Bearbeitung schneller geht.

Darauf habe ich nicht reagiert und dachte die Sache sei damit erledigt, da ich ja nichts unterschrieben habe. Einige Zeit später erhielt ich von meinem derzeitigen Stromanbieter die Bestätigung, dass der Vertrag durch Voxenergie gekündigt wurde.

Gleichzeitig erhielt ich ein Erinnerungsschreiben von voxenergie, weil ich noch keine Unterschrift geleistet habe. Daraufhin habe ich bei voxenergie angerufen und mdl. widersprochen (Ein Widerruf hat ja nicht zwingend schriftlich zu erfolgen).

Ein überaus unfreundlicher Mitarbeiter sagte mir aber, dass das nicht möglich sei.

Also habe ich einen Widerruf an Voxenergie per Post geschickt

Mit Schreiben vom 14.07.2017 wurde mir mitgeteilt, dass mein Widerruf als nicht fristgerecht zurueckgewiesen wurde.

Begruendet wurde dies mit einem (angeblichen) Auftrag vom 13.03.17 mir den Stromtarif bereitzustellen.

Dies sei durch muendliche Zustimmung erfolgt und man habe die Widerrufsbelehrung zugesandt. Und die Widerrufsfrist sei nun abgelaufen.

Das entspricht in keinster Weise der Wahrheit.

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Ich hatte zu keiner Zeit den Willen, zu voxenergie als neuen Stromanbieter zu wechseln.

Nun verharrt Voxenergie aber darauf, dass es zu einem Vertragsabschluss gekommen sei (Ein Widerruf sei auch nicht mehr moeglich)

Meines Erachtens ist das BETRUG!

Sofern voxenergie der Meinung ist, dass es einen rechtwirksamen Vertrag zwischen Ihnen und mir gibt, dann sollen Sie bitte meine rechtskraeftige Willenserklaerung (Unterschrift etc.) nachweisen!

Ferner ist es nicht korrekt, dass die Widerrufsfrist abgelaufen ist (sofern ueberhaupt ein Vertrag besteht, was ich weiterhin verneine!). Diese beginnt naemlich erst mit der ersten Lieferung, und Strom wurde bislang NICHT von voxenergie geliefert.

Zudem frage ich mich, ob die Vorgehensweise (der Anruf vom 13.03.17) nicht sogar gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstoesst. Eine schriftliche Einwilligung meinerseits fuer Anrufe zu werblichen Zwecken liegt voxenergie sicherlich nicht vor. Ferner wurde ich durch penetrantes und agressives Auftreten des Mitarbeiters genoetigt, einer Angebots-Zusendung zuzustimmen

Mein Sohn, der ebenfalls in einem Beruf arbeitet, in dem das Problem "Vertragsabschluß am Telefon" eine große Rolle spielt, möchte seinen Anwalt konsultieren.

Ich wünsche mir aber dass die Angelegenheit anders geregelt wird, aber trotz mehrfacher Anrufe und Schreiben/Emails besteht voxenergie auf einen bestehenden Vertrag.

Ich bin fast 70 und bin nicht an einer anwaltlichen Auseinandersetzung mit viel Stress interessiert.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Stornierung des angeblichen Vertrages sowie Rücknahme der Kündigung bei meinem bisherigen Stromanbieter


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.10.2017 | 12:18
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Schindler,

bezüglich Ihrer Anfrage bestätigen wir Ihnen nochmals, dass voxenergie den Auftrag zu der Kundennummer 8790175354 aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht rückabgewickelt hat.

Der Tarif wird somit nicht aktiv und es kommt zu keiner Belieferung durch voxenergie.

Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben.

Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.10.2017 | 19:19
von Iris Schindler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


03.10.2017 | 19:19
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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