Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 305 Views | 28.02.2018 | 11:12 Uhr
geschrieben von E. Gt.

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Keine Guthabenerstattung trotz mehrfacher E-Mails

Bestell-/Kundennummer: 274819

Im Januar erhielt ich die Schlussabrechnung mit einem ausgewiesenen Guthaben von 240,00 Euro. /Bonus zzgl. Stromeinsparung.

SCHLAGWORTE

In der Abrechnung wird eine Zahlung des Gutschriftsbetrags innerhalb 14 Tagen versprochen.

Nach vier Wochen erlaubte ich mir, eine Anfrage zu stellen. Natürlich. Nur eine Standardemail. Keinerlei Reaktion.

Wenig zielführend. Darunter Hinweis, man möge die Bankverbindung angeben? Seltsam. Auf der Abrechnung wird expliziet die Überweisung auf mein Kto. ausgewiesen.

Nach der 3. Mail auch noch Reaktion. Die fünfte Woche zieht ins Land. Muss man hier von Zahlungsproblemen ausgehen? Kommt mir sehr bekannt vor. Bei Flexstrom fing es auch so an. Dann zack, die Insolvenz

Ich kann jedem nur abraten. Service null. Nie wieder ExtraEnergie.

Ich bin mir sicher, hätte ich eine Nachzahlung, würde diese sofort eingefordert.

Scheinbar muss man hier doch den Anwalt einschalten.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Rückerstattung Strom / Bonu und zuviel geleistete Abschlagszahlung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.03.2018 | 12:18
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und teilen mit, dass die Fachabteilung Ihr Anliegen mit Nachdruck bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.02.2018 | 15:43
von E. Gt. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kundennummer als Ergänzung: 52600010


28.02.2018 | 16:00
von E. Gt. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kundennummer: 52600010

Erneuter Anruf. sieht aus, als ob hier kein Geld mehr zu holen ist. wenn man zwischen den Zeilen liest. Geld wurde lt. Anruf freigegeben. wann es jemals Auszahlung kommt, kann man nicht sagen.


08.03.2018 | 12:57
von E. Gt. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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