Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 318 Views | 07.03.2018 | 08:14 Uhr
geschrieben von Timo Schmid

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Überhöhte Abschlagszahlung / ungenügende Email-Kommunikation

Bestell-/Kundennummer: 572267

Ich habe im April 201 einen Stomliefervertrag mit BEV über ein Internetportal abgeschlossen. Bereits im Anschreiben des Lieferanten BEV wurde die Höhe des Abschlages erheblich höher abgerechnet als im Internetportal angegeben.

SCHLAGWORTE

Nach mehrmaligem Reklamieren sowie unzähligen Anrufen bei der Hotline (welche immer lange Wartezeiten hat) konnte der Abschlag geringfügig gemindert werden. Auf Emails wurde nie reagiert!

Nachdem ich Anfang Februar den Liefervertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten gekündigt und den aktuellen Zählerstand übermittelt habe, erbat ich (wieder per Email) die Abschlagszahlungen bis Vertragsende auszusetzten, da die einbezahlten Abschläge bereits ein erhebliches Guthaben zum Vertragsende auswiesen.

Zur Begründung hatte ich den aktuellen Zählerstand, eine Hochrechung sowie eine Simulation der Schlussrechnung angehängt Das Lieferende der BEV ist der 6.4.2018.

Leider wurde zum 1.3. wieder der üblich Abschlag abgebucht.

Durch meine erneute Beschwerde an der Hotline am 1.3.2028 wurde ich darüberhinaus in Kenntniss gesetzt, dass auch im April der volle Abschlag berechnet werden soll, obwohl ich nur bis zum 6.4.2018 Kunde bei der BEV bin. Dies wären dann 13 Abschläge für 12 Monate Vertrag!

Auch meine Email aus Februar mit dem aktuellen Zählerstand und der Bitte um Aussetzten der Abbuchung bis Vertragsende war anscheinend nicht eingegangen!

Es ist offensichtlich, dass die BEV sowohl die Summe als auch die Anzahl der Monate für die Abschlagszahlung zu Ihren Gunsten nach oben korrigiert.

Ich fordere hiermit die BEV auf:

- den Abschlag von März 2018 umgehend zurückzubuchen

- für April keinen Abschlag abzubuchen, da die Vetragsbeziehung zum 6.4.2018 endet

- die Schlussrechung zum Lieferende 6.4.2018 unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen auszufertigen und das Guthaben umgehend zu erstatten!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Aussetzung der Abschlagszahlungen bis Vertragsende


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


07.03.2018 | 12:42
von Elke Budek | Regelverstoß melden
VORSICHT vor BEV
Gerade habe ich wieder mit mit check24 telefoniert und der Mitarbeiter sagte, er bekomme schon Bauchschmerzen, wenn jemand wegen BEV anruft, denn es scheinen ernorme Summen einbehalten zu werden, das sagt alles. Ach ja, mein Guthaben ist immer noch nicht auf meinem Konto

28.03.2018 | 14:10
von Timo Schmid gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV hat das Problem gelöst nachdem ich die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet habe.




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