Von Höffner beantwortete Beschwerde. | 480 Views | 26.10.2018 | 18:14 Uhr
geschrieben von Annika Scheffel

Höffner (Schönefeld)

Tolle Angebote, aber stimmt was nicht!

Gerade das neuste Prospekt bekommen. Tolle Angebote, aber halt da, stimmt was nicht!

Ich bin auf der Suche nach Esszimmerstühlen, im neuesten Höffner Prospekt tolle Stühle gefunden.

SCHLAGWORTE

Heißen Thore und haben eine Artikelnummer dabeistehen. Online eingegeben. Der im Prospekt angebotene Stuhl in grau/schwarz für 49,00 Euro pro Stuhl ist online gar nicht erhältlich.

Nur in hübsch/hässlichen beige und blau. Naja dann im Markt angerufen. Zurzeit sind 29, der im Prospekt angepriesenen Stühle vorhanden, aber man muss dahin! Telefonisch bestellen und du hast keine Gewährleistung. Und der kostenlose Versand ist dann nicht mehr kostenlos. Darüber sollte ich mich dann mit einem Mitarbeiter im Markt unterhalten. Auch eine Nachfrage nach mehr Maßen konnte nicht entsprochen oder geholfen werden! Trotzdem, das will ich hier betonen, war der Mitarbeiter durchaus bemüht.

Was soll das?

Ich habe kein Auto und bin dazu noch krank. Da kommt ein online Angebot mit kostenlosem Versand doch gut. Nur gibt es das nicht 😳 wirklich. Also wie sagt, man so schön: “außer Spesen nichts gewesen! “

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Meine Forderung an Höffner: Die Wahrheit bitte


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.10.2018 | 18:20
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank, dass Sie sich auf diesem Weg an uns gewendet haben. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Liebe Grüße vom hoeffner.de Team.

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Kommentare und Trackbacks (5)


27.10.2018 | 16:12
von Berl In | Regelverstoß melden
Hallo Frau Scheffel,

ich glaube Sie verwechseln da was ;-)
Die Gewährleistung haben Sie immer, und es ist immer gleich egal wie Sie bestellen!
Was Sie meinen ist sicher das Widerrufsrecht.

unter verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/widerruf-von-vertraegen-5117 heißt es:

Einen weiteren Anwendungsbereich für die Widerrufsvorschriften bilden die Fernabsatzverträge. Dies sind Verträge, die ausschließlich per Fernkommunikation abgeschlossen wurden, ganz gleich ob Sie per Telefon, Telefax, Brief oder übers Internet bestellen. Voraussetzung allerdings ist: Der Verkäufer betreibt sein Geschäft regelmäßig per Fernabsatz.

Das macht Höffner ja :-)

Das mit den Versandkosten müssen Sie allerdings mit denen klären.

MfG

29.10.2018 | 18:38
von Annika Scheffel
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

29.10.2018 | 18:39
von Annika Scheffel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.11.2018 | 18:53
von Annika Scheffel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.11.2018 | 18:55
von Annika Scheffel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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