Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 43 Views | 02.11.2018 | 09:16 Uhr
geschrieben von Jonas Hayer

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Versteckte Selbstbeteiligung bei CHECK24 (Autovermietung)

Bestell-/Kundennummer: 13499833

CHECK24 bewirbt einzelne Mietwagen-Angebote als "Rundum-Sorglos-Paket" oder "Preis-Leistungs-Sieger". Es wird mit einer Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall geworben. Allerdings ist dies nicht immer korrekt.

SCHLAGWORTE

Ich hatte dieses Jahr über CHECK24 einen Mietwagen bei "Auto Europe" gebucht; faktisch gibt es dort keine Vollkasko-Versicherung, sondern es wird ein Produkt angeboten, bei dem im Schadensfall die Selbstbeteiligung zurück gezahlt wird.

Der Haken an der Sache: Bearbeitungsgebühren, die im Schadensfall zwingend anfallen, werden nicht übernommen. Dies ist auch in Auto Europes AGBs geregelt, allerdings wird auf der CHECK24-Seite an keiner Stelle darauf hingewiesen.

Es wird der Eindruck erweckt, dass keine Kosten im Schadensfall entstehen. Auf eine Anfrage sieht sich CHECK24 nicht zuständig, man hätte ja die AGBs des Anbieters akzeptiert. Aus meiner Sicht ist hier allerdings auch CHECK24 als Vermittler in der Pflicht, da die Kosten für die Bearbeitungsgebühren (in meinem Fall 130,00 Euro) im Vorfeld ja bereits fest stehen / bekannt sind und man sie zumindest in der näheren Erläuterung (z. B. in der Infobox) erklären könnte.

Stattdessen wird an jeder Stelle bei CHECK24 der Eindruck erweckt, dass keine Kosten entstehen. Ich fordere daher die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 130,00 Euro.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 130,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.11.2018 | 09:16
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihnen direkt eine Nachricht via Email zugeschickt. Bitte prüfen Sie Ihr Postfach.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


02.11.2018 | 10:44
von Jonas Hayer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Check24 hat mir zugesagt die Hälfte (65€) der einbehaltenden Bearbeitungsgebühr zu erstatten.


02.11.2018 | 12:40
von Martin Ebnert | Regelverstoß melden
Warum nur €65? Der Fall ist doch eindeutig.



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