389 Views | 15.01.2020 | 10:35 Uhr
geschrieben von Denis Zeh

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Eprimo akzeptiert Sonderkündigung nicht aufgrund "Formfehler"

Bestell-/Kundennummer: 44848093

eprimo kündigt Ende 2019 eine Preiserhöhung zum 1.1.2020 an, woraufhin ich fristgerecht am 30.12.2019 kündige. Da eprimo als Kommunikationskanal seinen ChatBot anbietet, kündige ich hierüber und wähle mangels Alternativen den entsprechenden Textbaustein, "Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt", in der Annahme mein Kündigungswille ist hiermit klar ersichtlich und unverkennbar. Ich bekomme am 2.1.2020 eine Bestätigung der Vertragsbeendigung zum 30.11.2020, d. h. unter Negierung meines Sonderkündigungsrechts, und ohne weitere Stellungnahme.

SCHLAGWORTE

Nach mehrmaligem Hin und Her per E-Mail, lehnt man meine Kündigung zum 1.1.2020 ab, da diese nicht klar das Wort "Sonderkündigung" enthält. Zitat: "Das Sonderkündigungsrecht muss auch entsprechend ausformuliert werden." Ich lehne ab, dass eprimo als Vertragspartner Anforderungen an die Form der Kündigung stellt. Ganz klar wird hier kalkuliert, dass Kunden über den als einzigen Kommunikationskanal auf der eprimo Website angebotenen ChatBot kommunizieren, um sich dann aufgrund angeblicher Formfehler in deren Sinne aus der gültigen Kündigung herauszureden.

Da meine Kündigung fristgemäß eingegangen ist, halte ich eine Ablehnung aus formalen Gründen für unseriös und für einen namhaften Stromanbieter nicht angemessen. Ich fordere Sie auf die Kündigung zum 1.1.2020 zu akzeptieren und bitte um öffentliche Stellungnahme und Lösung des Falles auf diesem Wege.

Besten Dank.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Annahme der Kündigung zum 1.1.2020


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


26.02.2020 | 11:38
von Denis Zeh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion seitens eprimo.




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