Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)
Garantie nur Zeitwerterstattung
Bestell-/Kundennummer: W3274313/4199490
Im Januar 2018 kaufte ich ein LED-TV Rechnungsbetrag 495,94€ mit 3 Jahren Garantie beim Otto Versand Hamburg. Am 17.7.2020 ging der TV kaputt. Am 28.7.20 kam der von OTTO beauftragte Techniker und erklärte, das das Gerät nicht mehr reparabel sei. Otto schrieb mir daraufhin, das mir trotz der bestehenden Garantie nur ein finanzieller "Ausgleich" von lediglich 351€ zustünde. Begründung: § 346 Abs. 21 S. 1 BGB.
Mein Einwand: Gem. § 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB muss der Käufer für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch bis zum Rücktritt eingetretene Verschlechterung der Sache keinen Wertersatz leisten. Zitat: "3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht. "
OTTO verstößt eindeutig gegen geltendes Recht.
Ich fordere hiermit die OTTO (Gmbh & Co KG) Hamburg auf, mir den vollen Kaufpreis in Höhe von 495,94€ zu erstatten.
Ich werde weiter berichten!
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