191 Views | 10.02.2023 | 13:59 Uhr
geschrieben von Rolf Sidow

baushop24.com (Blomberg)

Nach Auftragsstorno Vorkasse nicht zurückgezahlt

Bestell-/Kundennummer: Kundennr. 51437, Vorgangs-Nr 73293

Bestellt wurden ein Briefkasten.

Ich bekam eine Rechnung über 129,94 EUR, die ich per Vorkasse bezahlt habe. Eine Zahlungseingangsbestätigung wurde mir per Mail am 10.11.2022 geschickt.

Ich habe zunächst mehrere Male per E-Mail wegen Nichtlieferung reklamiert. Meine Rückfragen blieben unbeantwortet.

Daraufhin habe ich meine Bestellung widerrufen. Das wurde mir per E-Mail am 07.12.2022 auch bestätigt, mit dem Hinweis, dass meine Vorkasse-Zahlung umgehend erstattet wird.

Bisher ist keine Erstattung erfolgt. Telefonisch ist das Unternehmen nicht erreichbar, E-Mails bleiben unbeantwortet. Auch ein entsprechendes Einschreiben, das von Herrn [...] entgegengenommen wurde, blieb ohne Reaktion.

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Meine Forderung an baushop24.com: Rückzahlung der Vorkasse i. H. v. 129,94 EUR.


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Kommentare und Trackbacks (5)


10.02.2023 | 21:54
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Solche Berichte gibt es ja immer wieder zu lesen. Und nicht nur von diesem Anbieter.

Was ich mich dann immer wieder frage ist, warum jemand bei einem ihm mutmaßlich unbekannten Versender, der wiederum eine schon rein optisch absolut unseriös erscheinende Webseite betreibt, nicht nur bestellt, sondern eben auch vor Erhalt der Ware per Vorkasse bezahlt.

Der Anbieter bietet angeblich ja auch Zahlungen über Klarna an. Hier hätte man einen eingebauten Käuferschutz. Ich verstehe die Beschwerde hier aber so, dass der Kunde hier per normaler Überweisung im Voraus bezahlt hat. Warum tut jemand so etwas? Insbesondere dann, wenn ihm der Anbieter höchstwahrscheinlich gar nicht bekannt ist.

Ich hoffe natürlich, dass die Geschichte hier noch zu einem guten Ende kommt. Sehr viel Hoffnung habe ich da aber leider nicht.

Für die Zukunft kann ich nur den Tipp geben, insbesondere bei Anbietern, die man nicht kennt, weil man zuvor nicht bereits einige Male erfolgreich bestellt hat, niemals mit Vorkasse zu bezahlen. Es sollten immer Zahlungsarten gewählt werden, bei dem ich als Kunde eine gewisse Sicherheit habe, im schlimmsten Fall auch mein Geld wieder zu bekommen.

19.02.2023 | 12:46
von Rolf Sidow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich baushop24.com bisher nicht gemeldet.


19.02.2023 | 12:53
von Rolf Sidow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachtrag: Eine Zahlung über Klarna funktionierte nicht. Wurde von Klarna abgelehnt.


19.02.2023 | 13:10
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie könnten noch versuchen, dem Anbieter einen Mahnbescheid zukommen zu lassen. Diesen beantragen sie bei ihrem zuständigen Amtsgericht. Das geht relativ schnell und unproblematisch. Die Kosten sind sehr gering.

Sollte der Anbieter dem Mahnbescheid jedoch widersprechen, dann befinden sie sich leider wieder genau an der Stelle, an der sie sich jetzt auch befinden. Es besteht aber zumindest die Hoffnung, dass der Anbieter dem Mahnbescheid nicht widerspricht. Dann sollten sie, Vermögen beim Anbieter vorausgesetzt, relativ bald ihr Geld vom Gerichtsvollzieher überwiesen bekommen.

Einen Anwalt zu beauftragen lohnt sich bei dieser Summe nicht. Zumal es sehr schwierig sein dürfte, bei einer solch geringen Summe überhaupt einen Anwalt zu finden, der das Mandat übernimmt.

Mich persönlich würde nicht so sehr die Geldsumme stören sondern die Ungerechtigkeit, dass hier ein Fremder einfach Geld einbehält, was ihm nicht zusteht. Deshalb nochmals mein Hinweis, zukünftig insbesondere bei ihnen unbekannten Versendern nur Zahlungsarten zu verwenden, die ihnen als Käufer einen Schutz bieten. Das wären unter anderem Zahlungen per Lastschrift, per Kreditkarte oder per PayPal oder Klarna. Niemals jedoch einem ihnen unbekannten Versender einfach etwas überweisen.

05.03.2023 | 19:04
von Rolf Sidow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Baushop.com hat sich nicht gemeldet. Ich werde eine Anzeige online vornehmen, wozu mir auch mein Rechtsanwalt rät. Die Anzeige sollte ich beim zuständigen Bundesland (NRW) machen, dann bekommt, dass die zuständige Staatsanwaltschaft, vielleicht gibt es ja schon weitere Anzeigen.




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